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1793. |
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Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft |
1 |
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Vorrede zur ersten Auflage |
3 |
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Vorrede zur zweiten Auflage |
12 |
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Inhalt |
15 |
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Erstes Stück. Von der Einwohnung des bösen Princips neben dem guten: oder über das radicale Böse in der menschlichen Natur |
17 |
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I. Von der ursprünglichen Anlage zum Guten in der menschlichen Natur |
26 |
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II. Von dem Hange zum Bösen in der menschlichen Natur |
28 |
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III. Der Mensch ist von Natur böse |
32 |
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IV. Vom Ursprunge des Bösen in der menschlichen Natur |
39 |
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Allgemeine Anmerkung. Von der Wiederherstellung der ursprünglichen Anlage zum Guten in ihre Kraft |
44 |
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Zweites Stück. Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen um die Herrschaft über den Menschen |
55 |
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Erster Abschnitt. Von dem Rechtsansprüche des guten Princips auf die Herrschaft über den Menschen |
60 |
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a) Personificirte Idee des guten Princips |
60 |
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b) Objective Realität dieser Idee |
62 |
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c) Schwierigkeiten gegen die Realität dieser Idee und Auflösung derselben |
66 |
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Zweiter Abschnitt. Von dem Rechtsanspruche des bösen Princips auf die Herrschaft über den Menschen und dem Kampf beider Principien mit einander |
78 |
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Allgemeine Anmerkung |
84 |
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Drittes Stück. Der Sieg des guten Princips über das böse und die Gründung eines Reichs Gottes auf Erden |
91 |
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Erste Abtheilung. Philosophische Vorstelluug des Sieges des guten Princips unter Gründung eines Reichs Gottes auf Erden |
95 |
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I. Von dem ethischen Naturzustände |
95 |
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II. Der Mensch soll aus dem ethischen Naturzustande herausgehen, um ein Glied eines ethischen gemeinen Wesens zu werben |
96 |
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III. Der Begriff eines ethischen gemeinen Wesens ist der Begriff von einem Volke Gottes unter ethischen Gesetzen |
98 |
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IV. Die Idee eines Volks Gottes ist (unter menschlicher Veranstaltung) nicht anders als in der Form einer Kirche auszuführen |
100 |
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V. Die Constitution einer jeden Kirche geht allemal von irgend einem historischen (Offenbarungs-) Glauben aus |
102 |
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VI. Der Kirchenglaube hat zu seinem höchsten Ausleger den reinen Religionsglauben |
109 |
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VII. Der allmählige übergang des Kirchenglaubens zur Alleinherrschaft des reinen Religionsglaubens ist nie Annäherung des Reichs Gottes |
115 |
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Zweite Abtheilung. Historische Vorstellung der allmähligen Gründung der Herrschaft des guten Princips auf Erden |
124 |
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Allgemeine Anmerkung |
137 |
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Viertes Stück. Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft des guten Princips,oder Von Religion und Pfaffenthum |
149 |
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Erster Theil. Vom Dienst Gottes in einer Religion überhaupt |
153 |
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1. Abschnitt. Die christliche Religion als natürliche Religion |
157 |
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2. Abschnitt. Die christliche Religion als gelehrte Religion |
163 |
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Zweiter Theil. Vom Asterdienst Gottes in einer statutarischen Religion |
167 |
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§ 1. Vom allgemeinen subjectiven Grunde des Religionswahnes |
168 |
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§ 2. Das dem Religionswahne entgegengesetzte moralische Princip der Religion |
170 |
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§ 3. Vom Pfaffenthum als einem Regiment im Asterdienst des guten Princips |
175 |
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§ 4. Vom Leitfaden des Gewissens in Glaubenssachen |
185 |
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Allgemeine Anmerkung |
190 |
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1797. |
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Die Metaphysik der Sitten. |
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Erster Theil. Metaphysiche Anfangsgründe der Rechtslehre. |
203 |
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Vorrede |
205 |
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Tafel der Eintheilung der Rechtslehre |
210 |
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Einleitung in die Metaphysik der Sitten |
211 |
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I. Von dem Verhältniß der Vermögen des menschlichen Gemüths zu den Sittengesetzen |
211 |
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II. Von der Idee und der Nothwendigkeit einer Metaphysik der Sitten |
214 |
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III. Von der Eintheilung einer Metaphysik der Sitten |
218 |
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IV. Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten |
221 |
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Einleitung in die Rechtslehre |
229 |
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Anhang zur Einleitung in die Rechtslehre |
233 |
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Eintheilung der Rechtslehre |
236 |
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Eintheilung der Metaphysik der Sitten überhaupt |
239 |
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Der Rechtslehre Erster Theil. Das Privatrecht |
243 |
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Erstes Hauptstück. Von der Art etwas Äußeres als das Seine zu haben |
245 |
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Zweites Hauptstück. Von der Art etwas Äußeres zu erwerben |
258 |
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Erster Abschnitt. Vom Sachenrecht |
260 |
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Zweiter Abschnitt. Vom persönlichen Recht |
271 |
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Dritter Abschnitt. Von dem auf dingliche Art persönlichen Recht |
276 |
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Episodischer Abschnitt. Von der idealen Erwerbung eines äußeren Gegenstannes der Willkür |
291 |
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Drittes Hauptstück. Von der subjectiv-bedingten Erwerbung durch den Ausspruch einer öffentlichen Gerichtsbarkeit |
296 |
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A. Von dem Schenkungsvertrag |
297 |
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B. Vom Leihvertrag |
298 |
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C. Von der Wiedererlangung des Verlornen |
300 |
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D. Von Erwerbung der Sicherheit durch Eidesablegung |
303 |
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Übergang von dem Mein und Dein im Naturzustande zu dem im rechtlichen Zustande überhaupt |
305 |
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Der Rechtslehre Zweiter Theil. Das öffentliche Recht |
309 |
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Erster Abschnitt. Das Staatsrecht |
311 |
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Allgemeine Anmerkung von den rechtlichen Wirkungen aus der Natur des bürgerlichen Vereins |
318 |
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Von dem rechtlichen Verhältnisse des Bürgers zum Vaterlande und zum Auslande |
337 |
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Zweiter Abschnitt. Das Völkerrecht |
343 |
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Dritter Abschnitt. Das Weltbürgerrecht |
352 |
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Anhang erläuternder Bemerkungen zu den metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre |
356 |
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Zweiter Theil. Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre. |
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Vorrede |
375 |
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Einleitung zur Tugendlehre |
379 |
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I. Erörterung des Begriffs einer Tugendlehre |
379 |
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II. Erörterung des Begriffs von einem Zwecke, der zugleich Pflicht ist |
382 |
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III. Von dem Grunde sich einen Zweck, der zugleich Pflicht ist, zu denken |
384 |
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IV. Welche sind die Zwecke, die zugleich Pflichten sind? |
385 |
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V. Erläuterung dieser zwei Begriffe |
386 |
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A. Eigene Vollkommenheit |
386 |
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B. Fremde Glückseligkeit |
387 |
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VI. Die Ethik giebt nicht Gesetze für die Handlungen, sondern nur für die Maximen der Handlungen |
388 |
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VII. Die ethischen Pflichten sind von weiter, dagegen die Rechtspflichten von enger Verbindlichkeit |
390 |
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VIII. Exposition der Tugendpflichten als weiter Pflichten |
391 |
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IX. Was ist Tugendpflicht? |
394 |
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X. Das oberste Princip der Rechtslehre war analytisch; das der Tugendlehre ist synthetisch |
396 |
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XI. Schema der Tugendpflichten |
398 |
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XII. Ästhetische Vorbegriffe der Empfänglichkeit des Gemüths für Pflichtbegriffe überhaupt |
399 |
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a) Das moralische Gefühl |
399 |
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b) Vom Gewissen |
400 |
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c) Von der Menschenliebe |
401 |
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d) Von der Achtung |
402 |
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XIII. Allgemeine Grundsätze der Methaphysik der Sitten in Behandlung einer reinen Tugendlehre |
403 |
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XIV. Vom Princip der Absonderung der Tugendlehre von der Rechtslehre |
406 |
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XV. Zur Tugend wird zuerst erfordert die Herrschaft über sich selbst |
407 |
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XVI. Zur Tugend wird Apathie nothwendig vorausgesetzt |
408 |
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XVII. Vorbegriffe zur Eintheilung der Tugendlehre |
410 |
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XVIII. Erste Eintheilung der Ethik nach dem Unterschiede der Subjecte und ihrer Gesetze |
413 |
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Ethische Elementarlehre |
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Erster Theil. Von den Pflichten gegen sich Selbst überhaupt |
417 |
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Einleitung |
417 |
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Erstes Buch. Von den vollkommenen Pflichten gegen sich selbst |
421 |
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Erstes Hauptstück. Die Pflicht des Menschen gegen sich selbst, als ein animalisches Wesen |
421 |
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1. Artikel. Von der Selbstentleibung |
422 |
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2. Artikel. Von der wohllüstigen Selbstschändung |
424 |
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3. Artikel. Von der Selbstbetäubung |
427 |
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Zweites Hauptstück. Die Pflicht des Menschen gegen sich selbst, blos als ein moralisches Wesen |
428 |
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I. Von der Lüge |
429 |
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II. Vom Geize |
432 |
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III. Von der Kriecherei |
434 |
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1.Abschnitt. Von der Pflicht des Menschen gegen sich selbst, als den angebornen Richter über sich selbst |
437 |
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2.Abschnitt. Von dem ersten Gebot aller Pflichten gegen sich selbst |
441 |
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Episodischer Abschnitt |
442 |
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Zweites Buch. Von den unvollkommenen Pflichten des Menschen gegen sich selbst (in Ansehung seines Zwecks) |
444 |
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1. Abschnitt. Von der Pflicht gegen sich selbst in Entwickelung und Vermehrung seiner Naturvollkommenheit |
444 |
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2. Abschnitt. Von der Pflicht gegen sich selbst in Erhöhung seiner moralischen Vollkommenheit |
446 |
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Zweiter Theil. Von den Tugendpflichten gegen Andere |
448 |
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Erstes Hauptstück. Von den Pflichten gegen Andere, blos als Menschen |
448 |
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1. Abschnitt. Von der Liebespflicht gegen andere Menschen |
448 |
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A. Von der Pflicht der Wohlthätigkeit |
452 |
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B. Von der Pflicht der Dankbarkeit |
454 |
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C. Theilnehmende Empfindung ist überhaupt Pflicht |
456 |
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Von den der Menschenliebe gerade entgegengesetzten Lastern des Menschenhasses |
458 |
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2. Abschnitt. Von den Tugendpflichten gegen andere Menschen aus der ihnen gebührenden Achtung |
462 |
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Von den die Pflicht der Achtung für andere Menschen verletzenden Lastern |
465 |
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A. Der Hochmuth |
465 |
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B. Das Afterreden |
466 |
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C. Die Verhöhnung |
467 |
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Zweites Hauptstück. Von den ethischen Pflichten der Menschen gegen einander in Ansehung ihres Zustandes |
468 |
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Beschluß der Elementarlehre |
469 |
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Von der innigsten Vereinigung der Liebe mit der Achtung in der Freundschaft |
469 |
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Zusatz. Von den Umgangstugenden |
473 |
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Ethische Methodenlehre. |
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Erster Abschnitt. Die ethische Didaktik |
477 |
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Anmerkung. Bruchstück eines moralischen Katechism |
480 |
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Zweiter Abschnitt. Die ethische Ascetik |
484 |
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Beschluß der ganzen Ethik |
486 |
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Tafel der Eintheilung der Ethik |
492 |
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Anmerkungen |
495 |
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[ Gesamtverzeichnis der Akademie-Ausgabe ] |