Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 221

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
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§ 11.

     
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Das Geschmacksurtheil hat nichts als die Form der Zweckmäßigkeit

     
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eines Gegenstandes (oder der Vorstellungsart

     
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desselben) zum Grunde.

     
           
  05 Aller Zweck, wenn er als Grund des Wohlgefallens angesehen wird,      
  06 führt immer ein Interesse, als Bestimmungsgrund des Urtheils über den      
  07 Gegenstand der Lust, bei sich. Also kann dem Geschmacksurtheil kein subjectiver      
  08 Zweck zum Grunde liegen. Aber auch keine Vorstellung eines objectiven      
  09 Zwecks, d. i. der Möglichkeit des Gegenstandes selbst nach Principien      
  10 der Zweckverbindung, mithin kein Begriff des Guten kann das Geschmacksurtheil      
  11 bestimmen: weil es ein ästhetisches und kein Erkenntnißurtheil      
  12 ist, welches also keinen Begriff von der Beschaffenheit und innern      
  13 oder äußern Möglichkeit des Gegenstandes durch diese oder jene Ursache,      
  14 sondern bloß das Verhältniß der Vorstellungskräfte zu einander, sofern sie      
  15 durch eine Vorstellung bestimmt werden, betrifft.      
           
  16 Nun ist dieses Verhältniß in der Bestimmung eines Gegenstandes,      
  17 als eines schönen, mit dem Gefühle einer Lust verbunden, die durch das      
  18 Geschmacksurtheil zugleich als für jedermann gültig erklärt wird; folglich      
  19 kann eben so wenig eine die Vorstellung begleitende Annehmlichkeit als      
  20 die Vorstellung von der Vollkommenheit des Gegenstandes und der Begriff      
  21 des Guten den Bestimmungsgrund enthalten. Also kann nichts anders      
  22 als die subjective Zweckmäßigkeit in der Vorstellung eines Gegenstandes      
  23 ohne allen (weder objectiven noch subjectiven) Zweck, folglich die bloße      
  24 Form der Zweckmäßigkeit in der Vorstellung, wodurch uns ein Gegenstand      
  25 gegeben wird, sofern wir uns ihrer bewußt sind, das Wohlgefallen,      
  26 welches wir ohne Begriff als allgemein mittheilbar beurtheilen, mithin      
  27 den Bestimmungsgrund des Geschmacksurtheils ausmachen.      
           
  28

§ 12.

     
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Das Geschmacksurtheil beruht auf Gründen a priori.

     
           
  30 Die Verknüpfung des Gefühls einer Lust oder Unlust als einer Wirkung      
  31 mit irgend einer Vorstellung (Empfindung oder Begriff) als ihrer      
  32 Ursache a priori auszumachen, ist schlechterdings unmöglich; denn das wäre      
  33 ein Causalverhältniß, welches (unter Gegenständen der Erfahrung) nur      
           
     

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