Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 194

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 Princip schon den Begriff eines Zwecks (wenigstens der Form nach) auf      
  02 die Natur anzuwenden den Verstand vorbereitet hat.      
           
  03 Der transscendentale Grundsatz aber, sich eine Zweckmäßigkeit der      
  04 Natur in subjectiver Beziehung auf unser Erkenntnißvermögen an der      
  05 Form eines Dinges als ein Princip der Beurtheilung derselben vorzustellen,      
  06 läßt es gänzlich unbestimmt, wo und in welchen Fällen ich die      
  07 Beurtheilung, als die eines Products nach einem Princip der Zweckmäßigkeit      
  08 und nicht vielmehr bloß nach allgemeinen Naturgesetzen, anzustellen      
  09 habe, und überläßt es der ästhetischen Urtheilskraft, im Geschmacke      
  10 die Angemessenheit desselben (seiner Form) zu unseren Erkenntnißvermögen      
  11 (sofern diese nicht durch Übereinstimmung mit Begriffen,      
  12 sondern durch das Gefühl entscheidet) auszumachen. Dagegen giebt die      
  13 teleologisch=gebrauchte Urtheilskraft die Bedingungen bestimmt an, unter      
  14 denen etwas (z. B. ein organisirter Körper) nach der Idee eines Zwecks      
  15 der Natur zu beurtheilen sei; kann aber keinen Grundsatz aus dem Begriffe      
  16 der Natur als Gegenstandes der Erfahrung für die Befugniß anführen,      
  17 ihr eine Beziehung auf Zwecke a priori beizulegen und auch nur      
  18 unbestimmt dergleichen von der wirklichen Erfahrung an solchen Producten      
  19 anzunehmen: wovon der Grund ist, daß viele besondere Erfahrungen      
  20 angestellt und unter der Einheit ihres Princips betrachtet werden      
  21 müssen, um eine objective Zweckmäßigkeit an einem gewissen Gegenstande      
  22 nur empirisch erkennen zu können. - Die ästhetische Urtheilskraft ist also      
  23 ein besonderes Vermögen, Dinge nach einer Regel, aber nicht nach Begriffen      
  24 zu beurtheilen. Die teleologische ist kein besonderes Vermögen,      
  25 sondern nur die reflectirende Urtheilskraft überhaupt, sofern sie wie überall      
  26 im theoretischen Erkenntnisse nach Begriffen, aber in Ansehung gewisser      
  27 Gegenstände der Natur nach besonderen Principien, nämlich einer      
  28 bloß reflectirenden, nicht Objecte bestimmenden Urtheilskraft, verfährt,      
  29 also ihrer Anwendung nach zum theoretischen Theile der Philosophie gehört      
  30 und der besonderen Principien wegen, die nicht, wie es in einer      
  31 Doctrin sein muß, bestimmend sind, auch einen besonderen Theil der      
  32 Kritik ausmachen muß; anstatt daß die ästhetische Urtheilskraft zum Erkenntniß      
  33 ihrer Gegenstände nichts beiträgt und also nur zur Kritik des      
  34 urtheilenden Subjects und der Erkenntnißvermögen desselben, sofern sie      
  35 der Principien a priori fähig sind, von welchem Gebrauche (dem theoretischen      
  36 oder praktischen) diese übrigens auch sein mögen, gezählt werden      
  37 muß, welche die Propädeutik aller Philosophie ist.      
           
           
     

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