Kant: AA V, Kritik der Urtheilskraft ... , Seite 180 |
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| 01 | auch Gesetze sein müssen, die zwar als empirische nach unserer Verstandeseinsicht | ||||||
| 02 | zufällig sein mögen, die aber doch, wenn sie Gesetze heißen | ||||||
| 03 | sollen (wie es auch der Begriff einer Natur erfordert), aus einem, wenn | ||||||
| 04 | gleich uns unbekannten, Princip der Einheit des Mannigfaltigen als | ||||||
| 05 | nothwendig angesehen werden müssen. - Die reflectirende Urtheilskraft, | ||||||
| 06 | die von dem Besondern in der Natur zum Allgemeinen aufzusteigen die | ||||||
| 07 | Obliegenheit hat, bedarf also eines Princips, welches sie nicht von der | ||||||
| 08 | Erfahrung entlehnen kann, weil es eben die Einheit aller empirischen | ||||||
| 09 | Principien unter gleichfalls empirischen, aber höheren Principien und | ||||||
| 10 | also die Möglichkeit der systematischen Unterordnung derselben unter einander | ||||||
| 11 | begründen soll. Ein solches transscendentales Princip kann also | ||||||
| 12 | die reflectirende Urtheilskraft sich nur selbst als Gesetz geben, nicht anderwärts | ||||||
| 13 | hernehmen (weil sie sonst bestimmende Urtheilskraft sein würde), | ||||||
| 14 | noch der Natur vorschreiben: weil die Reflexion über die Gesetze der Natur | ||||||
| 15 | sich nach der Natur und diese sich nicht nach den Bedingungen richtet, | ||||||
| 16 | nach welchen wir einen in Ansehung dieser ganz zufälligen Begriff von | ||||||
| 17 | ihr zu erwerben trachten. | ||||||
| 18 | Nun kann dieses Princip kein anderes sein als: daß, da allgemeine | ||||||
| 19 | Naturgesetze ihren Grund in unserem Verstande haben, der sie der Natur | ||||||
| 20 | (obzwar nur nach dem allgemeinen Begriffe von ihr als Natur) vorschreibt, | ||||||
| 21 | die besondern empirischen Gesetze in Ansehung dessen, was in | ||||||
| 22 | ihnen durch jene unbestimmt gelassen ist, nach einer solchen Einheit betrachtet | ||||||
| 23 | werden müssen, als ob gleichfalls ein Verstand (wenn gleich nicht | ||||||
| 24 | der unsrige) sie zum Behuf unserer Erkenntnißvermögen, um ein System | ||||||
| 25 | der Erfahrung nach besonderen Naturgesetzen möglich zu machen, gegeben | ||||||
| 26 | hätte. Nicht als wenn auf diese Art wirklich ein solcher Verstand angenommen | ||||||
| 27 | werden müßte (denn es ist nur die reflectirende Urtheilskraft, | ||||||
| 28 | der diese Idee zum Princip dient, zum Reflectiren, nicht zum Bestimmen); | ||||||
| 29 | sondern dieses Vermögen giebt sich dadurch nur selbst und nicht der Natur | ||||||
| 30 | ein Gesetz. | ||||||
| 31 | Weil nun der Begriff von einem Object, sofern er zugleich den Grund | ||||||
| 32 | der Wirklichkeit dieses Objects enthält, der Zweck und die Übereinstimmung | ||||||
| 33 | eines Dinges mit derjenigen Beschaffenheit der Dinge, die nur nach | ||||||
| 34 | Zwecken möglich ist, die Zweckmäßigkeit der Form desselben heißt: so | ||||||
| 35 | ist das Princip der Urtheilskraft in Ansehung der Form der Dinge der | ||||||
| 36 | Natur unter empirischen Gesetzen überhaupt die Zweckmäßigkeit der | ||||||
| 37 | Natur in ihrer Mannigfaltigkeit. D. i. die Natur wird durch diesen Begriff | ||||||
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