Kant: AA IV, Grundlegung zur Metaphysik der ... , Seite 447

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 des Willens sonst sein als Autonomie, d. i. die Eigenschaft des Willens,      
  02 sich selbst ein Gesetz zu sein? Der Satz aber: der Wille ist in allen      
  03 Handlungen sich selbst ein Gesetz, bezeichnet nur das Princip, nach keiner      
  04 anderen Maxime zu handeln, als die sich selbst auch als ein allgemeines      
  05 Gesetz zum Gegenstande haben kann. Dies ist aber gerade die Formel des      
  06 kategorischen Imperativs und das Princip der Sittlichkeit: also ist ein      
  07 freier Wille und ein Wille unter sittlichen Gesetzen einerlei.      
           
  08 Wenn also Freiheit des Willens vorausgesetzt wird, so folgt die Sittlichkeit      
  09 sammt ihrem Princip daraus durch bloße Zergliederung ihres Begriffs.      
  10 Indessen ist das letztere doch immer ein synthetischer Satz: ein      
  11 schlechterdings guter Wille ist derjenige, dessen Maxime jederzeit sich selbst,      
  12 als allgemeines Gesetz betrachtet, in sich enthalten kann, denn durch Zergliederung      
  13 des Begriffs von einem schlechthin guten Willen kann jene      
  14 Eigenschaft der Maxime nicht gefunden werden. Solche synthetische Sätze      
  15 sind aber nur dadurch möglich, daß beide Erkenntnisse durch die Verknüpfung      
  16 mit einem dritten, darin sie beiderseits anzutreffen sind, unter einander      
  17 verbunden werden. Der positive Begriff der Freiheit schafft dieses      
  18 dritte, welches nicht wie bei den physischen Ursachen die Natur der Sinnenwelt      
  19 sein kann (in deren Begriff die Begriffe von etwas als Ursache in      
  20 Verhältniß auf etwas anderes als Wirkung zusammenkommen). Was      
  21 dieses dritte sei, worauf uns die Freiheit weiset, und von dem wir a priori      
  22 eine Idee haben, läßt sich hier sofort noch nicht anzeigen und die Deduction      
  23 des Begriffs der Freiheit aus der reinen praktischen Vernunft, mit      
  24 ihr auch die Möglichkeit eines kategorischen Imperativs begreiflich machen,      
  25 sondern bedarf noch einiger Vorbereitung.      
           
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Freiheit muß als Eigenschaft des Willens aller
     
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vernünftigen Wesen vorausgesetzt werden.
     
           
  28 Es ist nicht genug, daß wir unserem Willen, es sei aus welchem      
  29 Grunde, Freiheit zuschreiben, wenn wir nicht ebendieselbe auch allen vernünftigen      
  30 Wesen beizulegen hinreichenden Grund haben. Denn da Sittlichkeit      
  31 für uns bloß als vernünftige Wesen zum Gesetze dient, so      
  32 muß sie auch für alle vernünftige Wesen gelten, und da sie lediglich aus      
  33 der Eigenschaft der Freiheit abgeleitet werden muß, so muß auch Freiheit      
  34 als Eigenschaft des Willens aller vernünftigen Wesen bewiesen werden,      
  35 und es ist nicht genug, sie aus gewissen vermeintlichen Erfahrungen      
           
     

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