| Kant: AA IV, Grundlegung zur Metaphysik der ... , Seite 445 | |||||||
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| 01 | seine Wahrheit hier nicht behauptet, viel weniger vorgegeben, einen Beweis | ||||||
| 02 | derselben in unserer Gewalt zu haben. Wir zeigten nur durch Entwickelung | ||||||
| 03 | des einmal allgemein im Schwange gehenden Begriffs der Sittlichkeit: | ||||||
| 04 | daß eine Autonomie des Willens demselben unvermeidlicher Weise anhänge, | ||||||
| 05 | oder vielmehr zum Grunde liege. Wer also Sittlichkeit für Etwas und | ||||||
| 06 | nicht für eine chimärische Idee ohne Wahrheit hält, muß das angeführte | ||||||
| 07 | Princip derselben zugleich einräumen. Dieser Abschnitt war also eben | ||||||
| 08 | so, wie der erste bloß analytisch. Daß nun Sittlichkeit kein Hirngespinst | ||||||
| 09 | sei, welches alsdann folgt, wenn der kategorische Imperativ und mit ihm | ||||||
| 10 | die Autonomie des Willens wahr und als ein Princip a priori schlechterdings | ||||||
| 11 | nothwendig ist, erfordert einen möglichen synthetischen Gebrauch | ||||||
| 12 | der reinen praktischen Vernunft, den wir aber nicht wagen | ||||||
| 13 | dürfen, ohne eine Kritik dieses Vernunftvermögens selbst voranzuschicken, | ||||||
| 14 | von welcher wir in dem letzten Abschnitte die zu unserer Absicht hinlängliche | ||||||
| 15 | Hauptzüge darzustellen haben. | ||||||
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