Kant: AA IV, Prolegomena zu einer jeden ... , Seite 310 |
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01 | betreffen, diese aber nichts anders als die Bestimmung der Existenz in der | ||||||
02 | Zeit nach nothwendigen Gesetzen sein kann, unter denen sie allein objectiv | ||||||
03 | gültig, mithin Erfahrung ist: so geht der Beweis nicht auf die synthetische | ||||||
04 | Einheit in der Verknüpfung der Dinge an sich selbst, sondern der Wahrnehmungen | ||||||
05 | und zwar dieser nicht in Ansehung ihres Inhalts, sondern | ||||||
06 | der Zeitbestimmung und des Verhältnisses des Daseins in ihr nach allgemeinen | ||||||
07 | Gesetzen. Diese allgemeinen Gesetze enthalten also die Nothwendigkeit | ||||||
08 | der Bestimmung des Daseins in der Zeit überhaupt (folglich nach | ||||||
09 | einer Regel des Verstandes a priori), wenn die empirische Bestimmung | ||||||
10 | in der relativen Zeit objectiv=gültig, mithin Erfahrung sein soll. Mehr | ||||||
11 | kann ich hier als in Prolegomenen nicht anführen, als nur daß ich dem | ||||||
12 | Leser, welcher in der langen Gewohnheit steckt, Erfahrung für eine blos | ||||||
13 | empirische Zusammensetzung der Wahrnehmungen zu halten, und daher | ||||||
14 | daran gar nicht denkt, daß sie viel weiter geht, als diese reichen, nämlich | ||||||
15 | empirischen Urtheilen Allgemeingültigkeit giebt und dazu einer reinen Verstandeseinheit | ||||||
16 | bedarf, die a priori vorhergeht, empfehle: auf diesen Unterschied | ||||||
17 | der Erfahrung von einem bloßen Aggregat von Wahrnehmungen | ||||||
18 | wohl Acht zu haben und aus diesem Gesichtspunkte die Beweisart zu beurtheilen. | ||||||
20 | § 27. |
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21 | Hier ist nun der Ort, den Humischen Zweifel aus dem Grunde zu | ||||||
22 | heben. Er behauptete mit Recht: daß wir die Möglichkeit der Causalität, | ||||||
23 | d. i. der Beziehung des Daseins eines Dinges auf das Dasein von irgend | ||||||
24 | etwas anderem, was durch jenes nothwendig gesetzt werde, durch Vernunft | ||||||
25 | auf keine Weise einsehen. Ich setze noch hinzu: daß wir eben so wenig den | ||||||
26 | Begriff der Subsistenz, d. i. der Nothwendigkeit, darin einsehen, daß dem | ||||||
27 | Dasein der Dinge ein Subject zum Grunde liege, das selbst kein Prädicat | ||||||
28 | von irgend einem anderen Dinge sein könne, ja sogar daß wir uns keinen | ||||||
29 | Begriff von der Möglichkeit eines solchen Dinges machen können (obgleich | ||||||
30 | wir in der Erfahrung Beispiele seines Gebrauchs aufzeigen können), imgleichen | ||||||
31 | daß eben diese Unbegreiflichkeit auch die Gemeinschaft der Dinge | ||||||
32 | betreffe, indem gar nicht einzusehen ist, wie aus dem Zustande eines Dinges | ||||||
33 | eine Folge auf den Zustand ganz anderer Dinge außer ihm und so | ||||||
34 | wechselseitig könne gezogen werden, und wie Substanzen, deren jede doch | ||||||
35 | ihre eigene, abgesonderte Existenz hat, von einander und zwar nothwendig | ||||||
36 | abhängen sollen. Gleichwohl bin ich weit davon entfernt, diese Begriffe | ||||||
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