Kant: AA III, Kritik der reinen Vernunft ... , Seite 240 |
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Text (Kant):
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01 | B. |
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02 | Vom logischen Gebrauche der Vernunft. |
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03 | Man macht einen Unterschied zwischen dem, was unmittelbar erkannt, | ||||||
04 | und dem, was nur geschlossen wird. Daß in einer Figur, die durch | ||||||
05 | drei gerade Linien begrenzt ist, drei Winkel sind, wird unmittelbar erkannt; | ||||||
06 | daß diese Winkel aber zusammen zwei rechten gleich sind, ist nur geschlossen. | ||||||
07 | Weil wir des Schließens beständig bedürfen, und es dadurch | ||||||
08 | endlich ganz gewohnt werden, so bemerken wir zuletzt diesen Unterschied | ||||||
09 | nicht mehr und halten oft, wie bei dem sogenannten Betruge der Sinne, | ||||||
10 | etwas für unmittelbar wahrgenommen, was wir doch nur geschlossen haben. | ||||||
11 | Bei jedem Schlusse ist ein Satz, der zum Grunde liegt, und ein | ||||||
12 | anderer, nämlich die Folgerung, die aus jenem gezogen wird, und endlich | ||||||
13 | die Schlußfolge (Consequenz), nach welcher die Wahrheit des letzteren | ||||||
14 | unausbleiblich mit der Wahrheit des ersteren verknüpft ist. Liegt das | ||||||
15 | geschlossene Urtheil schon so in dem ersten, daß es ohne Vermittelung einer | ||||||
16 | dritten Vorstellung daraus abgeleitet werden kann, so heißt der Schluß | ||||||
17 | unmittelbar ( consequentia immediata ); ich möchte ihn lieber den Verstandesschluß | ||||||
18 | nennen. Ist aber außer der zum Grunde gelegten Erkenntniß | ||||||
19 | noch ein anderes Urtheil nöthig, um die Folge zu bewirken, so heißt | ||||||
20 | der Schluß ein Vernunftschluß. In dem Satze: alle Menschen sind | ||||||
21 | sterblich, liegen schon die Sätze: einige Menschen sind sterblich, einige | ||||||
22 | Sterbliche sind Menschen, nichts, was unsterblich ist, ist ein Mensch, und | ||||||
23 | diese sind also unmittelbare Folgerungen aus dem ersteren. Dagegen | ||||||
24 | liegt der Satz: alle Gelehrte sind sterblich, nicht in dem untergelegten Urtheile | ||||||
25 | (denn der Begriff der Gelehrten kommt in ihm gar nicht vor), und | ||||||
26 | er kann nur vermittelst eines Zwischenurtheils aus diesem gefolgert werden. | ||||||
27 | In jedem Vernunftschlusse denke ich zuerst eine Regel ( major ) durch | ||||||
28 | den Verstand. Zweitens subsumire ich ein Erkenntniß unter die Bedingung | ||||||
29 | der Regel ( minor ) vermittelst der Urtheilskraft. Endlich bestimme | ||||||
30 | ich mein Erkenntniß durch das Prädicat der Regel ( conclusio ), | ||||||
31 | mithin a priori durch die Vernunft. Das Verhältniß also, welches der | ||||||
32 | Obersatz als die Regel zwischen einer Erkenntniß und ihrer Bedingung | ||||||
33 | vorstellt, macht die verschiedenen Arten der Vernunftschlüsse aus. Sie | ||||||
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