Quelle Nummer 492
Rubrik 15 : GEOGRAPHIE Unterrubrik 15.22 : GEOGRAPHIE
BALLUNGSGEBIETE
...KONZEPT DER STADTREGIONEN
ZUM KONZEPT DER STADTREGIONEN, FORSCHUNGSBERICHTE
DES AUSSCHUSSES "RAUM UND BEVOELKERUNG" DER AKADE-
MIE FUER RAUMFORSCHUNG UND LANDESPLANUNG. BD. 59
RAUM UND BEVOELKERUNG 10.
HANNOVER 1970 15-
001 Zum Begriff und zur Nutzanwendung der Stadtregionen.
002 Die Stadtregionen und die Großregionen in der
003 Raumordnung. Schon aus unseren einleitenden Bemerkungen geht
004 hervor, daß es sich darum handelte, eine Methode zu entwickeln,
005 mit deren Hilfe man Agglomerationsräume erfassen kann, d.h.
006 großräumige Siedlungsgebilde, die ihrer Natur nach
007 städtischen Charakters sind. SCHOTT definiert eine
008 Agglomeration sehr eindeutig als das Gebiet einer " politischen
009 Großstadtgemeinde nebst der von dieser in ihrer sozialen und
010 Bevölkerungsstruktur entscheidend beeinflußten Umgebung ". Mit
011 dieser Begriffsabgrenzung wird eine viel diskutierte Frage geklärt,
012 nämlich das Verhältnis der " Stadtregionen " zu den
013 großräumigen " Regionen ", die das gesamte Bundesgebiet
014 lückenlos erfassen und keine " weißen Flecke " zurücklassen
015 sollen, wie das bei der Abgrenzung von Stadtregionen zwangsläufig
016 der Fall sein muß. Da die Stadtregionen - wie gesagt -
017 Agglomerationsräume erfassen sollen, können sie auch nur dort
018 abgegrenzt und nachgewiesen werden, wo durch eine entsprechend
019 starke Konzentration von Wohnungen und Arbeitsstätten auf einem
020 engen, wenn auch nicht immer unbedingt kleinen Raum entsprechende
021 Verdichtungen (gemäß der Bedeutung des Wortes Agglomeration)
022 entstanden sind; die übrigen Räume des Bundesgebietes sind eben
023 im wesentlichen agglomerationsfrei und scheiden daher auch für die
024 Agglomerationsforschung zumindest im engeren Sinne ihrer Bedeutung
025 aus. Man wird daher auch diese agglomerationsfreien Räume nicht
026 nach der gleichen Methode, nach den gleichen Merkmalen und
027 Schwellenwerten abgrenzen, wie das bei den Stadtregionen der Fall
028 gewesen ist, weil eben die strukturellen und siedlungsmäßigen
029 Bedingungen hier anders sind als in den Ballungsgebieten.
030 Andererseits versteht es sich von selbst, daß die Stadtregionen
031 in einer einmal kommenden, umfassenden Regionalgliederung des
032 Bundesgebietes selbstverständlich mit eingeschlossen werden müssen,
033 da sie ja zweifellos die Gravitationskerne einer jeden
034 Raumgliederung bilden. Die Stadtregionen und die
035 regionalen Planungsräume. Bei der Erörterung über eine
036 Revision des Stadtregionsbegriffes muß man als zweites bedenken,
037 daß die Stadtregionen ihrem Wesen nach der vergleichenden
038 Agglomerationsforschung dienen. Diese Aufgabenstellung erfordert
039 zwingend eine Abgrenzung und Untergliederung der verschiedenartigen
040 Agglomerationsräume nach gleichen Kriterien und
041 Schwellenwerten. Für die Zwecke der ortsbezogenen
042 Stadtforschung, der Stadtplanung insbesondere und der
043 Regionalplanung, werden die Stadtregionen in ihrer Abgrenzung und
044 inneren Gliederung nicht immer den jeweils unterschiedlichen
045 Bedürfnissen und Wünschen entsprechen können, weil eben diese
046 von den örtlichen Verhältnissen, z.T. auch politischen
047 Gegebenheiten und Zielvorstellungen, bedingt werden und damit den
048 Umfang und die Gliederung des Planungsraumes bestimmen. Hier
049 müssen die örtlichen Charakteristika herausgearbeitet werden,
050 denn sie sind maßgeblich für die einzelnen Planungsvorhaben.
051 Andererseits wird es aber zweifellos möglich sein, mit Hilfe der
052 Stadtregionen auch die Entwicklungen des eigenen Planungsraumes
053 mit denen anderer zu vergleichen, da ja zumindest die wichtigsten
054 Teile der Stadtregionen und des Regionalplanungsraumes sich decken
055 müssen, wenn die Abgrenzung dieser Gebiete überhaupt sinnvoll
056 und richtig vorgenommen worden ist. Zusammenfassend kann hier
057 festgestellt werden, daß es wohl an der Zeit ist, zu erkennen,
058 daß das Konzept und das Ergebnis der Abgrenzung von Räumen
059 letzten Endes von der Aufgabenstellung und der Kompetenz der in
060 diesen Räumen tätigen Institutionen abhängig sein müssen. Die
061 Aufgaben der übergeordneten Raumordnung und Landesplanung werden
062 von den Bundesbehörden oder Landesbehörden wahrgenommen.
063 Eine der wesentlichen Aufgaben besteht hier bei der
064 Herbeiführung eines optimalen Ausgleiches zwischen unterschiedlich
065 strukturierten Teilräumen. Zu diesem Zweck wird zweifellos der
066 gesamte Planungsraum, d.h. der Zuständigkeitsbereich der
067 Bundesbehörden oder Landesbehörden, lückenlos in
068 Planungsräume oder auch " Regionen " unterteilt werden müssen,
069 wobei als Richtschnur hierfür gesamtpolitische, d.h.
070 überregionale, Gesichtspunkte maßgeblich sein werden. Innerhalb
071 einer Gliederung des Gesamtraumes nach solchen übergeordneten
072 Gesichtspunkten wird man aber auf Gebiete größeren oder kleineren
073 Umfanges und Gewichtes stoßen, die sich unter dem Einfluß der
074 verschiedenartigsten Gestaltungskräfte in unterschiedlicher Weise
075 herausgebildet haben. Gerade deswegen werfen sie aber auch eine
076 Reihe von örtlich begrenzten Sonderproblemen auf, die auch nur
077 auf einer entsprechend begrenzten regionalen Ebene gelöst werden
078 können. Zu solchen Gebieten gehören u.a. die
079 Agglomerationsräume, zu deren wissenschaftlicher Erforschung das
080 Instrument der Stadtregionen entwickelt worden ist. Daß dieses
081 Prinzip der regional begrenzten Schwerpunktsorientierung bei der
082 Raumgliederung nicht nur für die wissenschaftliche Forschung,
083 sondern auch für die Planungspraxis von Bedeutung ist, beweist
084 die Tatsache, daß alle bisher entstandenen regionalen
085 Planungsgemeinschaften und sonstige ähnliche Zusammenschlüsse auf
086 einen regional begrenzten Bereich bezogen sind. Sie werden in
087 ihrem Umfange von der Reichweite des jeweiligen räumlichen
088 Sachzusammenhanges bestimmt, und die Sachzusammenhänge bestimmen
089 auch in einer entscheidenden Weise die Aufgaben und Zielsetzungen
090 dieser Planungsgemeinschaften. Aus diesem Grunde wird es zwischen
091 diesen Regionalplanungsverbänden auch keinen " lückenlosen "
092 Zusammenhang geben, denn es fehlt hierfür in der Regel sowohl der
093 sachliche als auch der räumliche Zusammenhang; dies wird aus
094 einer Karte über die Verbreitung der Planungsgemeinschaften im
095 Bundesgebiet sehr deutlich. Und auch aus dem gleichen Grunde
096 werden die gleichen Phänomene in unterschiedlich strukturierten
097 Räumen verschiedene Erscheinungsformen und Probleme aufweisen.
098 So ist es einfach methodisch verfehlt, zu versuchen, " zentrale
099 Orte " in ländlichen Gebieten nach den gleichen Kriterien und
100 Maßzahlen zu bestimmen, wie etwa in suburbanen Bereichen oder gar
101 innerhalb einer größeren Stadt, wo es ja ebenfalls ein
102 hierarchisches System einer zentralörtlichen Gliederung gibt;
103 das haben die Untersuchungen sowohl in den
104 Regionalplanungsverbänden als auch in der Stadtforschung bereits
105 bewiesen. Zur Methodenkritik an dem Modell der
106 Stadtregionen. Die Grundkonzeption der Stadtregionen
107 Das für die Raumforschung insgesamt am meisten interessierende
108 Faktum, nämlich das Ungleichgewicht des Raumes, kommt in keiner
109 anderen Beziehung stärker zum Ausdruck als in dem Gegensatz von
110 Konzentration und Dispersion von Wohnungen und Arbeitsstätten.
111 Infolge ihrer wohl zwangsläufigen Konzentration sind die
112 Ballungen und Agglomerationen überhaupt erst entstanden, und man
113 wird ihnen auch - bei allen Bemühungen um eine möglichst
114 optimale Ordnung innerhalb und zwischen den Agglomerationen - den
115 Charakter eines grundlegenden Gliederungsprinzips der räumlichen
116 Ordnung nicht absprechen können. So empfahl auch bereits
117 SCHOTT in seinem 1912 erschienenen Buch über die
118 großstädtischen Agglomerationen des Deutschen Reiches als
119 Abgrenzungsmerkmal " das Vordringen der städtischen Bau
120 weise und Wohnweise sowie die Beziehung zwischen Arbeits
121 ort und Wohnort ". Bei der kritischen Auseinandersetzung mit
122 dem Begriff der Stadtregionen wurde vor allem darauf hingewiesen,
123 daß vier weitere wesentliche " Faktoren des menschlichen Daseins ",
124 nämlich " Bildung, Erholung, Versorgung und Verkehr ",
125 nicht genügend bei der Abgrenzung berücksichtigt worden seien.
126 Nun, die Verbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bestimmt
127 im entscheidenden Maße das Verkehrsgeschehen: Etwa 80 % des
128 gesamten Personenverkehrs vollzieht sich in den sog.
129 " Nahbereichen ", und daher kann man wohl feststellen, daß mit den
130 Kriterien " Wohnung " und " Arbeit " auch für die
131 Verkehrsbeziehungen die maßgeblichen Kriterien mit eingeschlossen
132 und fast völlig abgedeckt worden sind. Von den sonst noch
133 genannten Faktoren richten sich - oder sollten sich nach
134 Möglichkeit richten - die " Bildung " und die " Versorgung "
135 in ihrer räumlichen Verteilung im Prinzip entsprechend der
136 Bevölkerung, so daß sie ihre Schwerpunkte in der Regel
137 ebenfalls in den Bevölkerungskonzentrationen der Agglomerationen
138 finden müssen. Lediglich die " Erholung " greift z.T.
139 räumlich weit über diese hinaus und bezieht insbesondere die
140 dünner besiedelten Gebiete mit ein. Aber auch selbst die
141 Wochenendlandschaft und Erholungslandschaft befindet sich
142 in der Regel noch im Nahbereich der Großagglomerationen und wird
143 von hier aus - vor allem von den Gravitationskernen her -
144 zumindest frequentiert, und es verbleibt somit eigentlich nur noch
145 der Urlaubsverkehr. Dessen Gebiete lassen sich aber nur
146 geographisch abgrenzen, d.h. nach den besonderen
147 Gegebenheiten der jeweiligen Urlaubslandschaft, und können sich
148 wohl kaum einer bestimmten Region zuordnen lassen, jedenfalls nicht
149 im Hinblick auf die dort erholungsuchenden Menschen, selbst wenn
150 man gelegentlich feststellen sollte, daß etwa der Bayerische Wald
151 z.Z. vorzugsweise von Berlinern aufgesucht wird usw..
152 Mit den Grundelementen " Wohnung " und " Arbeitsstätte "
153 sind daher die entscheidenden Faktoren der Raumgliederung
154 schlechthin in jedem Falle für die großen Agglomerationen erfaßt
155 und wurden - in Anlehnung auch an die vor allem in den USA,
156 Kanada und einigen anderen Ländern praktizierten Methoden - der
157 Abgrenzung der Stadtregionen in Deutschland zugrunde gelegt.
158 Gemäß diesem Konzept wurden die Stadtregionen in folgender
159 Weise definiert: Zum Agglomerationsraum einer Stadtregion wird
160 derjenige Umlandbereich gerechnet, dessen Einwohner überwiegend
161 städtische, d.h. nichtlandwirtschaftliche Berufe ausüben
162 und von denen der überwiegende oder zumindest ein erheblicher Teil
163 seine Existenzgrundlage in den Arbeitsstätten der Kernstadt hat.
164 Nach einer nunmehr fast 10jährigen Erfahrung mit der Abgrenzung
165 der Stadtregionen und ebenso zahlreichen Forschungserfahrungen
166 besteht keine Veranlassung, diese sozioökonomische
167 Grundkonzeption der Stadtregionen völlig zu verlassen. Ganz
168 abgesehen davon erweist sich jede Gliederung von Räumen als
169 methodisch um so schwieriger, je zahlreicher und je
170 unterschiedlicher die verwendeten Kriterien werden, da hierdurch
171 die Individualitäten zwar besser erfaßt werden, die
172 Vergleichbarkeit aber im gleichen Maße schwindet. Zweifellos
173 haben sich aber gewisse Wünsche bezüglich der Überprüfung
174 dieser Konzeption ergeben, und sie beziehen sich vor allem auf die
175 Abgrenzungsmerkmale, die Schwellenwerte, das innere
176 Gliederungsprinzip der Regionen. Zur Frage der
177 Schwellenwerte. Bei der Überprüfung der Schwellenwerte
178 geht es vor allem darum, diese an die inzwischen eingetretenen
179 Änderungen in den Strukturverhältnissen anzupassen. Dieser
180 Forderung zu entsprechen fällt zweifellos am leichtesten und
181 bedeutet praktisch überhaupt keine Korrektur, sondern nur eine
182 Aktualisierung des Stadtregionsmodells. Der
183 Auspendleranteil. Zunächst handelt es sich um den Wunsch nach
184 einer Anhebung des untersten Schwellenwertes für den
185 Auspendleranteil, der zur Eingliederung einer Gemeinde in die
186 Stadtregion führt. Ausgehend von dem durchschnittlichen
187 Auspendleranteil im Jahre 1950 wurde seinerzeit dieser
188 Pendleranteil auf 20 % festgelegt. Inzwischen ist nach den
189 Ergebnissen der Volkszählung und Berufszählung von
190 1961 der durchschnittliche Auspendleranteil auf 24 % der
191 Erwerbspersonen am Wohnort angestiegen, so daß es nicht nur
192 möglich, sondern auch sinnvoll erscheint, diesen
193 Durchschnittswert als Ausgangspunkt für eine Revision des
194 Schwellenwertes zu benutzen und die Mindesthöhe des
195 Auspendleranteils auf 25 % der Erwerbspersonen anzusetzen.
196 Die Agrarquote. Schwieriger ist die Entscheidung über die
197 Änderung des Anteils der nichtlandwirtschaftlichen
198 Erwerbspersonen als Kennzeichen der Erwerbsstruktur. Es ist
199 allgemein bekannt und bedarf keiner besonderen Erörterung, daß
200 gerade der Anteil der landwirtschaftlichen Erwerbspersonen laufend
201 zurückgegangen ist und auch weiterhin mit einem Rückgang gerechnet
202 werden muß, etwa in Richtung auf die FOURASTIschen
203 Überlegungen hin. Des weiteren muß auch zugegeben werden, daß
204 zwischen der agrarischen und der städtischen Bevölkerung die
205 Unterschiede in Lebensform und soziologischem Verhalten sich
206 weitgehend abgebaut haben. Auf der anderen Seite darf aber nicht
207 verkannt werden, daß die agrarische Tätigkeit nach wie vor
208 flächenproduktiv bleiben muß, sich daher niemals wirklich
209 verdichten und die landwirtschaftliche Bevölkerung sich auch nicht
210 im wesentlichen Maße agglomerieren kann. Zum anderen kann man
211 nicht ableugnen, daß auch weiterhin noch recht tiefgreifende
212 Unterschiede in Lebensform und Lebensweise festzustellen sind,
213 wenn in einem bestimmten Gebiet die eine oder andere
214 Bevölkerungsschicht dominiert. Man wird daher für " städtische "
215 und " ländliche " Gebiete wohl kaum ein anderes Merkmal
216 finden, das in einer so weitreichenden und treffenden Weise die
217 Unterschiede zwischen Siedlungsformen, Wirtschafts
218 formen und Gesellschaftsformen widerspiegelt, wie eben das
219 Kennzeichen der überwiegend landwirtschaftlichen oder
220 nichtlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit. Daß dem Rückgang
221 der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit insgesamt Rechnung
222 getragen werden muß, versteht sich von selbst, und es wird sich
223 daher empfehlen, die Obergrenze für die Zuordnung einer Gemeinde
224 zu einer Stadtregion von bisher 65 auf 50 % der Erwerbstätigen
225 (also auf eine " Sinnschwelle ") herabzusetzen. Eine weitere
226 Senkung der Erwerbsquote, etwa an den Gesamtdurchschnitt der
227 Bundesrepublik von 8,3 %, erscheint wenig sinnvoll, denn
228 er wird im Bundesdurchschnitt sehr stark von der hohen Zahl der in
229 großen Städten konzentrierten nichtlandwirtschaftlichen
230 Bevölkerung herabgedrückt, die aber für die Struktur der
231 Außenzonen der Agglomerationen durchaus nicht kennzeichnend sein
232 kann. Das geht u.a. aus der Tatsache hervor, daß der
233 Agraranteil in den Randzonen der Stadtregionen von 1961 immerhin
234 noch 21 % beträgt und auch in den regionsfreien Gemeinden 14,
235 9 % ausmacht. Ein wesentliches Anliegen der
236 Stadtregionsabgrenzung besteht ja gerade darin, den
237 Überschneidungsraum zwischen dem Agglomerationsgebiet und dem
238 eigentlichen flachen Lande mit in den Griff zu bekommen, und diese
239 Aufgabe könnte man nicht erfüllen, wenn man die Erwerbsstruktur
240 nur nach den etwa für die Kerne maßgeblichen Agraranteilen
241 zwischen 0,9 und 8,9 - also etwa mit einem Schwellenwert
242 von weniger als 10 % - kennzeichnen würde. Zur
243 Frage der Abgrenzungsmerkmale. Sehr viel wichtiger erscheint
244 die Diskussion um die Abgrenzungskriterien. Zur Frage
245 der Weiterverwendung der Agrarquote haben wir bereits Stellung
246 genommen. Die andere Frage bezieht sich darauf, ob man nicht bei
247 der Abgrenzung der Stadtregionen den Gedanken des
248 " Verdichtungsraumes " in irgendeiner Weise mit in das Konzept
249 einbeziehen könnte. Diesem Gedanken wurde bereits beim
250 ursprünglichen Konzept in gewisser Weise Rechnung getragen,
251 indem für die Abgrenzung des " Ergänzungsgebietes " eine
252 Einwohnerdichte von 500 Einwohnern je qkm und auch für die
253 Abgrenzung der Verstädterten Zone - zumindest als Richtwert
254 - von 200 Einwohnern je qkm verlangt wurde; allerdings wurde von
255 diesem Richtwert tatsächlich kaum Gebrauch gemacht. Der Wunsch
256 nach einer Ergänzung des Stadtregionsmodells in dieser Richtung
257 erscheint aber in jeder Weise als sinnvoll und berechtigt. Man
258 sollte daher für die Untergliederung der Stadtregionen -
259 beginnend bereits bei der Verstädterten Zone - ein
260 Verdichtungsmerkmal einführen, wodurch der wirklich verstädterte
261 Raum innerhalb des großen Agglomerationsraumes ausgegliedert
262 werden könnte. Die dann verbleibende Randzone würde tatsächlich
263 im wesentlichen nur noch als ein auslaufendes Verflechtungsgebiet
264 mit einer gewissen gewerblichen Orientierung am Rande eines
265 großstädtischen Agglomerationsraumes in Erscheinung treten. Mit
266 zunehmender Annäherung an den Agglomerationskern müßten dann
267 immer höhere Dichtewerte verlangt werden, so daß hier auch der
268 tatsächliche Bebauungscharakter der einzelnen Zonen sich deutlich
269 unterscheidet. In Anlehnung an die vorgenannte Definition von
270 SCHOTT könnte auch daran gedacht werden, evtl. den
271 Gebäudecharakter der einzelnen Zonen mit zu berücksichtigen.
272 Dieses ist im ursprünglichen Konzept der Stadtregionen geschehen,
273 indem dort noch eine zonenweise Unterscheidung von Bauernhäusern,
274 Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern verwendet
275 worden ist. Eingehendere Untersuchungen, insbesondere auf der
276 Grundlage der Gebäudezählung und Wohnungszählung von
277 1961, haben aber gezeigt, daß das moderne Bauernhaus nicht mehr
278 nach dem Baustil, sondern eigentlich nur noch nach der Funktion
279 erfaßt werden kann. Es erweist sich aber zunächst als so
280 schwierig, daß mit der bisherigen Untergliederung der
281 Gebäudearten keine wirklich brauchbaren Kriterien für die
282 Abgrenzung der Stadtregionen gegenüber dem Umland gefunden werden
283 können. Die jetzt vorliegende Auswertung der Gebäudezählung
284 von 1961 nach Stadtregionen zeigt aber, daß für die
285 Untergliederung der Stadtregionen nach Zonen offensichtlich
286 wertvolle Hinweise aus diesem Material gewonnen werden können.
287 Dieses gilt insbesondere bezüglich der Verbreitung von Ein
288 familienhäusern und Zweifamilienhäusern bzw. des
289 Mehrfamilienhauses, der Zahl der Wohnungen je Gebäude, des
290 Anteiles der " Neubauwohnungen " (nach 1949) usw.; leider
291 ist das erfaßte Merkmal der Geschoßzahl der Wohngebäude nicht
292 aufbereitet worden, denn auch aus diesem Datum hätte man
293 vermutlich einige bemerkenswerte Charakteristika für die
294 Bebauungsart der einzelnen Zonen der Stadtregionen erarbeiten
295 können.
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