Quelle Nummer 343
Rubrik 07 : POLITIK Unterrubrik 07.02 : TAGESPOLITIK
REGIERUNGSERKLAERUNG
HEINZ KUEHN
REGIERUNGSERKLAERUNG
MINISTERPRAESIDENT HEINZ KUEHN VOR DEM LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN AM 28.7.1970
S. 3-
HERAUSGEGEBEN UND GESTALTET VOM PRESSE- UND INFORMA-
TIONSAMT DER LANDESREGIERUNG NORDRHEIN-WESTFALEN
001 Der am 14.Juli 1970 gewählte Landtag von Nordrhein-
002 Westfalen versammelte sich am 27.Juli 1970 zu seiner
003 konstituierenden Sitzung und eröffnete damit die 7.
004 Legislaturperiode des Landesparlaments. Am 28.Juli 1970
005 wurde Heinz Kühn (SPD) als Ministerpräsident wiedergewählt.
006 Anschließend erfolgte die Vereidigung der neuen Landesregierung.
007 Ministerpräsident Kühn gab in der gleichen Sitzung die
008 nachfolgende Regierungserklärung ab. Herr Präsident! Meine
009 Damen und Herren! Mehrfach und eindeutig haben die
010 Sozialdemokraten und Freien Demokraten vor der Landtagswahl vom
011 14.Juni 1970 ihren Willen bekundet, das am 8.Dezember
012 1966 geschlossene Regierungsbündnis auch in der nun beginnenden
013 Legislaturperiode fortzusetzen, falls die Wahlentscheidung der
014 Bürger unseres Landes diese Koalition ermögliche. Mit der
015 heute durch die Mehrheit dieses Hohen Hauses vollzogenen
016 Entscheidung erfüllen SPD und FDP ihre öffentlich dargelegte
017 Absichtserklärung. Zwei Gründe sind es insbesondere, die die
018 Koalitionspartner zur Fortführung ihres Bündnisses in einer
019 SPD/FDP-Landesregierung bewogen haben: Die
020 gemeinsamen Erfolge in der Landespolitik. Die von der SPD und
021 FDP gebildete Landesregierung hat unser Land in den dreieinhalb
022 Regierungsjahren aus einer besonders bedrückenden wirtschaftlichen
023 Rezession herauszuführen vermocht und trotz dieser Belastung eine
024 Fülle von Reformen begonnen, die vollendet werden müssen.
025 Die gemeinsame Mitverantwortung für die Bundesrepublik. Die von
026 SPD und FDP gebildete Regierungskoalition unseres Landes hat
027 nach der Bundestagswahl im vorigen Jahr die Zusammenarbeit
028 derselben politischen Kräfte in der Bundespolitik angebahnt. Die
029 Bundesregierung Brandt/Scheel muß in der Lage bleiben, ihre
030 Reformpolitik fortzuführen. Darum sind die Sozialdemokraten und
031 Freien Demokraten Nordrhein-Westfalens übereingekommen, die
032 Politik der Bundesregierung in ihren Kernbereichen entschlossen zu
033 unterstützen. Entscheidend für die Fortsetzung der
034 bisherigen Koalition in diesem Lande ist die Übereinstimmung in
035 den Grundsätzen der Landespolitik. Bei der Verwirklichung der
036 in meiner Regierungserklärung vom 13.Dezember 1966 zum
037 Ausdruck gebrachten gemeinsamen Zielsetzungen hat sich die
038 sozialliberale Zusammenarbeit bewährt. Die in jener
039 Regierungserklärung aufgestellten politischen Grundforderungen
040 haben ihre Bestätigung gefunden. Bei der gemeinsamen Erarbeitung
041 des Nordrhein-Westfalen-Programms 1975 hat sich die
042 Übereinstimmung zwischen Sozialdemokraten und Freien Demokraten
043 bestätigt. Damit waren die Voraussetzungen für die rasche
044 Einigung der beiden Koalitionspartner für die Erneuerung ihrer
045 Zusammenarbeit gegeben. Zusammenarbeit von Bund und Ländern
046 Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen werden
047 die in der Regierungserklärung der Bundesregierung vom 28.
048 Oktober 1969 dargelegten Zielsetzungen fördern und keine
049 Maßnahmen zulassen, die diese gefährden können. Dabei hat die
050 Landesregierung die entscheidenden und mit dem Wort
051 " Finanzreform " nur unzulänglich umschriebenen Veränderungen ins
052 Auge zu fassen, die sich in den letzten drei Jahren im
053 verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Verhältnis von
054 Bund und Ländern ergeben haben. Die Schaffung der
055 Gemeinschaftsaufgaben, die Koordinierung der Bildungspolitik,
056 die Schaffung neuer Bundeskompetenzen und nicht zuletzt die
057 Neuordnung der finanzverfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen
058 Bund und Ländern machen es erforderlich, auch die praktische
059 Zusammenarbeit von Bund und Ländern neu zu überdenken und neue
060 Kooperationsformen und Kooperations methoden zu entwickeln.
061 Fünf Bundesländer schaffen. Die Landesregierung strebt
062 eine den heutigen gesellschaftspolitischen und
063 strukturpolitischen Erfordernissen entsprechende Fortentwicklung
064 der bundesstaatlichen Ordnung an und wird alle darauf gerichteten
065 Bemühungen fördern. Die Neuordnung der Ländergebiete nach
066 Art. 29 GG ist eine entscheidende Voraussetzung für eine
067 leistungsfähigere bundesstaatliche Ordnung. Wenn darauf
068 gerichtete Schritte nicht alsbald in Gang kommen, wird die
069 Landesregierung im Bundesrat eine auf die Schaffung von fünf
070 Bundesländern zielende Initiative ergreifen. Die
071 Zuständigkeiten des Bundes für die Aufgaben, die besser durch
072 bundeseinheitliche Regelung zu erfüllen sind, müssen verstärkt
073 werden. Insbesondere wird die Landesregierung eine Verstärkung
074 der Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bildungswesen, im
075 Besoldungsrecht, für den Umweltschutz und für Fragen der
076 inneren Sicherheit unterstützen. Nordrhein-Westfalen-
077 Programm 1975: Arbeitsgrundlage der Landesregierung. Das von
078 der letzten Landesregierung beschlossene Nordrhein-Westfalen
079 -Programm 1975 nimmt zu allen für die strukturelle Entwicklung
080 des Landes bedeutenden Fragen Stellung, zu denen in dieser
081 Legislaturperiode Maßnahmen vorgesehen sind. Die
082 Koalitionsparteien haben die Zielsetzungen des Nordrhein-
083 Westfalen-Programms 1975 gebilligt. Es ist daher die
084 erklärte Arbeitsgrundlage dieser neuen Landesregierung. Die
085 einzelnen Realisierungsschritte erfordern noch eine Fülle von
086 Detailentscheidungen; ihnen wird eine sorgfältige Prüfung und
087 Konkretisierung voraufgehen. Da das Nordrhein-Westfalen-
088 Programm 1975 kein starrer Plan ist, entsteht während der
089 Durchführung Raum für Ergänzungen und Änderungen. Damit
090 wird zugleich die selbstverständlich notwendige Anpassung an den
091 fortschreitenden Entwicklungsstand und Erkenntnisstand
092 vollzogen. Eine große Anzahl von Maßnahmen des Nordrhein-
093 Westfalen-Programms 1975 untersteht der Entscheidung dieses
094 Hohen Hauses, so alle haushaltsabhängigen und die zu ihrer
095 Verwirklichung Gesetze erfordernden Maßnahmen. Hier kann und
096 will das Programm nur eine Entscheidungshilfe im Rahmen der
097 Haushaltsberatungen und Gesetzesberatungen sein.
098 Chancengleichheit durch soziales Bildungssystem. Bildung und
099 Ausbildung haben in unserer Zeit eine entscheidende
100 gesellschaftspolitische Bedeutung. Die Landesregierung und die
101 sie tragenden Koalitionsparteien messen daher der Bildungspolitik
102 in ihren regierungsmaßnahmen Priorität bei. Die Landesregierung
103 wird die begonnene Schulreform zielstrebig fortsetzen. Es leitet
104 sie die Überzeugung, daß ein soziales Bildungssystem
105 Chancengleichheit verwirklichen muß, indem es jedem die seinen
106 Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung ermöglicht.
107 Die bildungspolitische Konzeption der Landesregierung steht im
108 Einklang mit den für die Bundesrepublik entwickelten Planungen.
109 Nordrhein-Westfalen wird auf das notwendige Maß einer
110 bundeseinheitlichen Gestaltung des Bildungswesens hinwirken.
111 Weitere Reform des Schulwesens. Die Mitwirkung von Lehrern,
112 Eltern und Schülern an der Schulreform sowie deren
113 Zusammenwirken in der Schule sind zu sichern. Die Schulaufsicht
114 soll vereinheitlicht werden. In der Grundschule werden neue
115 Richtlinien nach ihrer Erprobung allgemein eingeführt. Aus den
116 Versuchen mit Vorklassen wird sich ergeben, ob eine Vorverlegung
117 der Schulpflicht dem Kind förderlich ist. Für die Hauptstufe,
118 d. h. das 5.bis 10.Schuljahr, werden die Lehrpläne
119 so gestaltet, daß in Hauptschule, Realschule und Gymnasium
120 gleiche Abschlüsse dieser Stufe erreicht werden können. Für
121 das 11.bis 13.Schuljahr werden Kollegs eingerichtet, in
122 denen Absolventen der Hauptstufe bei differenziertem
123 Bildungsangebot auf Studium und Beruf vorbereitet werden. Die
124 Landesregierung wird die Durchführung von Gesamtschulmodellen
125 nachdrücklich fördern. Im Prinzip der Gesamtschule sind die
126 Bestrebungen zusammengefaßt, die sich auf die Erneuerung des
127 Schulwesens richten. Progressive Berufsausbildung.
128 Berufliche und studienbezoge Bildungsgänge sind von gleicher
129 gesellschaftlicher Bedeutung. Die Landesregierung betrachtet
130 deshalb die gesamte berufliche Ausbildung als öffentliche Aufgabe
131 und Verpflichtung. Es muß dem Auszubildenden ermöglicht werden,
132 sich bewußt mit seiner Umwelt auseinanderzusetzen und den
133 wachsenden Anforderungen im Berufsleben zu entsprechen. Dazu sind
134 auch die Bemühungen, in der Hauptstufe aller Schulformen die
135 jungen Menschen zur Wirtschaftswelt und Arbeitswelt
136 hinzuführen, fortzusetzen und zu verstärken. Im Zusammenwirken
137 mit Sozialpartnern und Wirtschaft wird die Landesregierung darauf
138 hinwirken, die Wirksamkeit der Berufsausbildung zu verbessern und
139 den schulischen und betrieblichen Anteil neu festzulegen. Die
140 berufliche Erstausbildung wird verbessert und fortentwickelt durch
141 die Einrichtung weiterer Angebotsklassen des
142 Berufsgrundschuljahres und die Neuordnung der nachfolgenden
143 beruflichen Fachbildung. Das Berufsschulwesen wird den
144 Anforderungen der siebziger Jahre nach beruflicher Beweglichkeit
145 und qualifizierter Leistung des einzelnen angepaßt werden. Dabei
146 werden sachliche Erwägungen bestimmen, wie weit die Fachbildung
147 für den jeweiligen Beruf in schulorientierter oder
148 betriebsorientierter Form durchgeführt werden kann.
149 Verkürzung der Ausbildungsdauer. Die Einrichtung
150 überbetrieblicher Lehrstätten wird die Landesregierung
151 nachdrücklich unterstützen. Die Landesregierung wird sich bei
152 einer derart gestalteten gestuften beruflichen Ausbildung für eine
153 Verkürzung der Ausbildungsdauer einsetzen. Sie wird die
154 Fachschulen und Fachoberschulen weiter ausbauen. Ausbau des
155 Sonderschulwesens. Die Sorge für das behinderte Kind ist eine
156 besondere soziale Verpflichtung. Die Landesregierung wird deshalb
157 das Sonderschulwesen weiter ausbauen. In den sozialen
158 Einrichtungen ist jedes behinderte Kind so zu fördern, wie das
159 nach dem Stand der Wissenschaft möglich ist. Der zügige
160 Fortgang der Schulreform hängt nicht zuletzt vom Schulbau ab.
161 Die Aufwendungen für den Schulbau, der nach den Erfordernissen
162 der Schulreform gestaltet wird, sollen noch weiter erhöht werden.
163 Lehrermangel beseitigen Programmierter Unterricht. Zur
164 Beseitung des Lehrermangels wird die Landesregierung um eine
165 weitere Steigerung der Studentenzahl für das Lehramt bemüht sein.
166 Die Lehrerbildung wird neu geordnet. Es werden stufenbezogene
167 Lehrämter geschaffen. Dadurch wird ein Ausgleich in der
168 Bedarfsdeckung zwischen den Schulformen ermöglicht. Schulreform
169 bedingt eine systematische Lehrerfortbildung.
170 Fernstudienlehrgänge und Studien im Rahmen eines
171 Medienverbundsystems werden hier neben die bisherigen Studienformen
172 treten. Die Landesregierung wird neue Wege gehen, um die
173 Wirksamkeit des Unterrichts zu steigern. Der programmierte
174 Unterricht wird weiter ausgebaut, das Medienangebot verstärkt.
175 Das Hochschulwesen und seine Reform. Auch im
176 Hochschulwesen wird die Landesregierung ihre während der
177 abgelaufenen Legislaturperiode begonnene Arbeit konsequent
178 fortsetzen. Sie wird bei ihrer Hochschulplanung von dem Nordrhein
179 -Westfalen-Proramm 1975 ausgehen. Die Landesregierung
180 wird ihre Politik ausrichten an dem steilen Anwachsen der
181 Studentenzahlen, das von der Landesregierung als ein Erfolg der
182 Bildungswerbung begrüßt wird, zugleich aber zu einem Raschen
183 Ausbau der Hochschulen zwingt. Sofortprogramm. Die mit
184 dem Sofortprogramm und seinen Schnellbaumaßnahmen gegen den
185 Numerus clausus ergriffene Initiative wird in den Anmeldungen zum
186 ersten gemeinsamen Rahmenplan zwischen Bund und Ländern nach dem
187 Hochschulbauförderungsgesetz fortgesetzt und erweitert. Mehr
188 Studienplätze müssen vor allem in der Medizin, der Zahnmedizin,
189 in der Naturwissenschaft und in den Lehramtsfächern geschaffen
190 werden. Im Zusammenhang mit der Kapazitätsausweitung sieht das
191 Regierungsprogramm die Errichtung neuer Universitäten und
192 Fachhochschulen vor. Dabei strebt die Landesregierung die
193 Bildung von Gesamthochschulen an. Übereinstimmung mit der
194 Bundesregierung. Die Landesregierung stimmt in dieser
195 Zielvorstellung mit der Bundesregierung überein. Sie wird
196 prüfen, ob die Stufe der Kooperation, die sich in der Regel bei
197 dem Zusammenschluß bestehender Einrichtungen zunächst anbieten
198 wird, bei geeigneten Neugründungsvorhaben übersprungen werden
199 kann. In allen Hochschulen des Landes werden die Studiengänge
200 umgeordnet, das Lehrangebot zwischen mehr praxisbezogenen und mehr
201 forschungsbezogenen Studiengängen aufeinander abgestimmt, die
202 Übergänge zwischen den einzelnen Studiengängen erleichtert und
203 dadurch die Hochschulen stärker als bisher für begabte junge
204 Menschen aus allen Schichten der Bevölkerung geöffnet.
205 Forschung und Lehre. Die Landesregierung wird der Forschung
206 ihren Platz in den Hochschulen sichern. Forschung und Lehre
207 stehen in permanenter Interdependenz zueinander und müssen einander
208 befruchten. Die Landesregierung wird dazu beitragen, das
209 Forschungspotential auch außerhalb der Hochschulen zu verstärken.
210 Dabei ist die in der Praxis bewährte Verbindung zu den
211 Hochschulen weiterhin zu pflegen. Wirtschaftliches Wachstum
212 durch wissenschaftlichen Fortschritt Die Akademie der
213 Wissenschaften und das Landesamt für Forschung werden dabei von
214 besonderer Bedeutung sein. Wirtschaftliches Wachstum und die
215 Verbesserung der Lebensbedingungen sind unmittelbar vom
216 wissenschaftlichen Fortschritt abhängig. Die Landesregierung
217 wird sich deshalb um eine ausreichende Finanzierung der
218 Grundlagenforschung, vor allem auf Gebieten, für die ein
219 besonderes Landesinteresse besteht, bemühen. Sie wird Forschung
220 vor allem da fördern, wo es darum geht, in dem ständigen Wandel
221 unserer Gesellschaft humanere Ziele zu setzen und bessere
222 Bedingungen und Einrichtungen für die Erfüllung des menschlichen
223 Daseins zu schaffen. Dabei wird sie unter Beachtung der
224 besonderen Belange des Landes und seiner Entwicklung ihre
225 Aufmerksamkeit den neuen Technologien und Fragen der
226 Umwelthygiene widmen. Zur Neuordnung im Hochschulbereich wird
227 die Landesregierung die mit der Verabschiedung des
228 Hochschulgesetzes im März dieses Jahres eingeleitete Entwicklung
229 fortführen. Neben den Errichtungsgesetzen für die neuen
230 Hochschulen wird dazu nach aufmerksamen Gesprächen mit den
231 beteiligten und betroffenen Gruppen innerhalb der Hochschulen die
232 Neuordnung der Personalstruktur gehören. Die Reform in den
233 Hochschulen muß in erster Linie von den Hochschulen selbst
234 getragen werden. Das vom Landtag verabschiedete Hochschulgesetz
235 gibt den Hochschulen den notwendigen Rückhalt, diese Aufgabe im
236 Rahmen ihrer Selbstverwaltung, zugleich aber auch in
237 Zusammenarbeit mit den übrigen Hochschulen des Landes und mit der
238 Landesregierung zu lösen. Neuordnung der Personalstruktur im
239 Hochschulbereich. Eine entscheidende Voraussetzung dafür wird
240 die sachbezogene und verantwortungsbewußte Zusammenarbeit aller
241 Hochschulangehörigen sein. Die Landesregierung weiß freilich,
242 daß die Gründe und Ursachen der weltweiten Unruhe unter der
243 jungen Generation insbesondere an den Hochschulen vielfältig sind.
244 Sie ist entschlossen, sich den Fragenden zu stellen und mit
245 ihnen nach Antworten zu suchen. Sie wird ermuntern und helfen, wo
246 Reformen nötig sind und wo sachgerechte Vorschläge gemacht werden.
247 Sie wird aber allen denen widerstreben und widerstehen, die in
248 Unbehagen Freiheit von Forschung, Lehre und Studium
249 schrittweise zu reduzieren oder abzuschaffen. Die Hochschule darf
250 angesichts der Herausforderungen unserer Zeit keine Stätte der
251 konservierenden Unbeweglichkeit, aber auch keine Stätte
252 revolutionsutopischer Gewaltübung sein, sondern sie muß
253 gesellschaftspolitisch ein Ort konsequenten, undogmatisch offenen
254 Denkens und Forschens für die notwendigen Reformen unserer Zeit
255 sein. Erwachsenenbildung in das Bildungswesen integrieren.
256 Die Erwachsenenbildung gilt es angesichts der wachsenden
257 Herausforderung der modernen Industriegesellschaft und aus der
258 Erkenntnis, daß Bildung und Ausbildung in einer solchen
259 gesellschaftlichen Entwicklung ein Prozeß lebenslangen Lernens
260 ist, auszubauen und in das gesamte Bildungswesen zu integrieren.
261 Die Landesregierung wird die Erforschung der zukünftigen
262 Berufsstruktur fördern und die Arbeitnehmer über die
263 Zukunftschancen der verschiedenen Berufe informieren. Die
264 Möglichkeiten der Fortbildung und Umschulung werden wesentlich
265 verbessert werden, denn auch bei Vollbeschäftigung erfordert der
266 strukturelle Wandel Arbeitsplatzwechsel in hoher Zahl. Da das in
267 allen Landesteilen geschehen wird, werden regionale Fortbildungs
268 einrichtungen und Umschulungseinrichtungen geschaffen
269 werden. Für die beruflich schwer vermittelbaren älteren
270 Arbeitnehmer sollen besondere Betriebe und Werkstätten gefördert
271 werden. Staatsbürgerliche Bildung. Der
272 Staatsbürgerlichen Bildung wird die Landesregierung besondere
273 Aufmerksamkeit entgegenbringen. Sie wird mit ihren eigenen
274 Anstrengungen insbesondere auch die Bildungseinrichtungen der
275 demokratischen Kräfte unserer pluralistischen Gesellschaft
276 unterstützen, die die Demokratie als eine Gesellschaft mündiger
277 Staatsbürger verstehen. Verstärkte Förderung des Sports
278 Der Breitensport und der Leistungssport, in dessen
279 Förderung unser Land eine Spitzenstellung einnimmt, wird von der
280 Landesregierung verstärkt unterstützt werden. In enger
281 Zusammenarbeit mit dem Landessportbund und dessen Verbänden wird
282 sie Organisation und Methode der Sportförderung fortentwickeln
283 und den Sportstättenbau intensivieren. Die körperliche
284 Ausbildung der Jugend ist eine lebenswichtige Ergänzung geistiger
285 Bildung. Der Schulsport aller Schulformen wird darum ausgebaut
286 und die Förderung junger Talente auf der Grundlage des
287 " Förderungsplans Leistungssport " fortgesetzt.
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