Quelle Nummer 334
Rubrik 08 : GESELLSCHAFT Unterrubrik 08.21 : ARBEIT
WOHNGELD
ANONYMUS
DAS NEUE WOHNGELD
HERAUSGEBER: PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER
BUNDESREGIERUNG, BONN 1970
DRUCK: DRUCKHAUS NEUE PRESSE GMBH, COBURG
S. 1- (OHNE SEITENZAEHLUNG)
001 Das neue Wohngeld. Jahr für Jahr fördern
002 Bund und Länder den Bau neuer Wohnungen und Eigenheime. Mit
003 dem Wohngeld leisten sie darüber hinaus einen entscheidenden
004 gesellschaftspolitischen Beitrag, diese neu gebauten, aber auch
005 die Wohnungen des Bestandes zu Bedingungen zur Verfügung zu
006 stellen, die für den Mieter - und dasselbe gilt für den
007 Eigentümer einer Wohnung oder eines Eigenheimes - nach seinen
008 Familienverhältnissen und Einkommensverhältnissen
009 tragbar sind. Der Staat gewährleistet damit dem Wohnungsinhaber
010 die wirtschaftliche Sicherheit im Besitz seiner Wohnung.
011 Wohngeld ist deshalb als fester Bestandteil staatlicher
012 Wohnungspolitik zu verstehen. In dieser grundsätzlichen
013 Zielsetzung hat sich das Wohngeldgesetz in den vergangenen fünf
014 Jahren bewährt. Gleichwohl mußte es den seit 1965 veränderten
015 Verhältnissen angepaßt werden. Das Zweite Wohngeldgesetz, das
016 am 1.Januar 1971 in Kraft tritt und dem die Bundesregierung im
017 Programm der inneren Reformen eine ganz zentrale Bedeutung
018 beimißt, bringt wesentliche Verbesserungen der materiellen
019 Leistungen und erweitert den Kreis der Wohngeldberechtigten. Im
020 Jahre 1971 werden mehr als 1 Million Haushalte rund 1,3
021 Milliarden DM Wohngeld erhalten. Darüber hinaus ist das
022 bislang außerordentlich komplizierte Gesetz in seiner neuen
023 Fassung so gestaltet worden, daß es überschaubar, leichter
024 anzuwenden und allgemein verständlich ist. Ein Gesetz, das wie
025 kaum ein anderes für den Bürger gemacht ist, muß auch vom
026 Bürger gelesen und verstanden werden können. Aus den Tabellen,
027 die Bestandteil des Gesetzes sind, kann jetzt jeder selbst die
028 Höhe seines Wohngeldes ablesen. Diese kleine Fibel soll Sie
029 informieren, wie, wo und wieviel Wohngeld Sie vom Staat bekommen
030 können. Denn nur derjenige ist in der Lage, ein Recht in
031 Anspruch zu nehmen, der auch um sein Recht weiß. Möge die
032 Broschüre dazu beitragen, das ständig wachsende Vertrauen in das
033 Wohngeld weiter zu festigen. Warum gibt es Wohngeld?.
034 (Sigle) Jeder Mensch benötigt heute eine angemessene Wohnung, die
035 nach Größe und Ausstattung modernen Lebensverhältnissen
036 entspricht. Für viele wäre dies jedoch nur unter großen
037 finanziellen Opfern zu erreichen oder überhaupt unmöglich. Damit
038 sich jedoch alle Einwohner der Bundesrepublik einschließlich
039 Berlin (West) eine angemessene Wohnung erlauben können, ist
040 das Wohngeld geschaffen worden. Das Wohngeldgesetz aus dem Jahre
041 1965 hat durch ein System von Mietzuschüssen und
042 Lastenzuschüssen die Voraussetzung dafür geschaffen, daß auch
043 einkommenschwache Wohnungsinhaber die Kosten für iher Wohnung
044 tragen können. Das erste Wohngeldgesetz hat jedoch zu zahlreichen
045 Härtefällen und verwaltungsmäßigen Schwierigkeiten geführt.
046 Die bisherige Einkommensgrenze von monatlich 750 -l DM für den
047 Alleinstehenden hat sich als zu niedrig erwiesen, um die
048 sozialpolitischen Zielsetzungen des Wohngeldes verwirklichen zu
049 können. Es war daher erforderlich, die bisherigen Vorschriften
050 den seit 1965 veränderten Verhältnissen anzupassen und sie so zu
051 gestalten, daß sie allgemein verständlich und einfach
052 anzuwenden sind. Das Wohngeld nach dem neuen
053 Wohngeldgesetz wird sich unter bestimmten Voraussetzungen
054 gegenüber dem alten Rechtszustand erhöhen. Mehr Menschen
055 werden Wohngeld erhalten. Am 1.Januar 1971 werden an die
056 Stelle des bisherigen Wohngeldgesetzes die neuen gesetzlichen
057 Regelungen treten. Die Bundesregierung wird zusammen mit den
058 Landesregierungen die erforderlichen Umstellungsmaßnahmen so
059 treffen, daß die Bewilligungsstellen so früh wie möglich die
060 erhöhten Beträge auszahlen können. Trotzdem kann die
061 Umstellung einige Monate dauern. Erhalten Sie bereits Wohngeld
062 oder wurde über Ihren Antrag bis zur Verkündung des neuen
063 Gesetzes entschieden, wird für den im Bewilligungsbescheid
064 angegebenen Zeitraum nach dem bisherigen Wohngeldgesetz verfahren.
065 Haben Sie im Jahre 1970 einen Wohngeldantrag gestellt und wird
066 darüber erst nach der Verkündung des neuen Gesetzes entschieden,
067 so wird das Wohngeld bis zum 31.12.1970 nach dem alten
068 Wohngeldgesetz, ab 1.1.1971 nach den Vorschriften des
069 neuen Wohngeldgesetzes bewilligt. Was ist Wohngeld?. (Sigle)
070 Wohngeld ist ein verlorener Zuschuß zu den Aufwendungen für
071 Wohnraum. Auf Wohngeld hat jeder Wohnrauminhaber unter
072 bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch. Wohngeld
073 ist kein Almosen! Wohngeld gibt es für ganze Wohnungen, aber
074 auch für ein einzelnes Zimmer. Der Wohnraum kann in einem Alt
075 bau oder Neubau liegen; er kann öffentlich gefördert,
076 steuerbegünstigt oder frei finanziert worden sein. Wohngeld
077 erhalten Sie in der Form des Mietzuschusses oder
078 Lastenzuschusses.. Wer erhält Wohngeld?. (Sigle)
079 Wohngeld als Mietzuschuß erhält: Der Mieter einer
080 Wohnung oder eines Zimmers. (Sigle) Der Inhaber einer
081 Genossenschaftswohnung oder einer Stiftswohnung. (Sigle)
082 Der Bewohner eines Wohnheimes. (Sigle) Der Inhaber eines
083 mietähnlichen Dauerwohnrechts. (Sigle) Der Eigentümer eines
084 Mehrfamilienhauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn er in diesem
085 Hause wohnt. (Sigle) Der Eigentümer eines Einfamilienhauses
086 bzw. Zweifamilienhauses, das neben Wohnraum in einem
087 Umfang Geschäftsräume enthält, daß nicht mehr von einem
088 Eigenheim gesprochen werden kann, wenn er in diesem Hause wohnt.
089 (Sigle) Der Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle,
090 deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.
091 Wer erhält Wohngeld?. Wohngeld als Lastenzuschuß
092 erhält: Der Eigentümer (Sigle) eines Eigenheimes, (Sigle) einer
093 Eigentumswohnung, (Sigle) einer Kleinsiedlung, (Sigle) einer
094 landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle, wenn er darin wohnt und
095 die Belastung dafür aufbringt. Ihr Anspruch auf
096 Wohngeld kann nicht vererbt, übertragen, verpfändet oder
097 gepfändet werden.. Dem Eigentümer stehen der
098 Erbbauberechtigte und derjenige gleich, der Anspruch auf
099 Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung oder auf Übertragung
100 oder Einräumung des Erbbaurechts hat. Ferner gibt es
101 Lastenzuschuß für den Inhaber eines eigentumsähnlichen
102 Dauerwohnrechts oder für denjenigen, der Anspruch auf Bestellung
103 oder Übertragung eines solchen Rechtes hat; auch er muß
104 selbstverständlich in der Wohnung wohnen und die Belastung dafür
105 aufbringen. Für eine landwirtschaftliche Vollerwerbsstelle gibt
106 es Lastenzuschuß, wenn Wohnteil und Wirtschaftsteil
107 voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeld-
108 Lastenberechnung aufgestellt werden kann. Antragberechtigt ist
109 jeweils der Haushaltungsvorstand.. (Sigle) Ein Antrag auf
110 Wohngeld hat dagegen in der Regel keine Aussicht auf Erfolg,
111 wenn (Sigle) den Familienmitgliedern, die dieselbe Wohnung bewohnen,
112 zugemutet werden kann, die gesamten Wohnkosten selbst zu tragen.
113 (Sigle) die Familienmitglieder, die dieselbe Wohnung bewohnen,
114 infolge eigenen schweren Verschuldens außerstande sind, die
115 Aufwendungen für die Wohnung selbst zu tragen. (Sigle) ein zum
116 Haushalt rechnendes Familienmitglied in dem Jahr, in dem der
117 Wohngeldantrag gestellt wird, ein so großes Vermögen hat, daß
118 die Familie nicht auf Wohngeld angewiesen ist. (Sigle) für die
119 wirtschaftliche Sicherung des Wohnraums aus öffentlichen Kassen
120 andere Leistungen gewährt werden, die mit dem Wohngeld
121 vergleichbar sind. (Sigle) für mehrere Wohnungen Miete zu bezahlen
122 oder Belastung aufzubringen ist und für eine dieser Wohnungen
123 bereits Wohngeld oder eine vergleichbare Leistung gewährt wird.
124 (Sigle) Wohnraum, der nur vorübergehend von einem Familienmitglied
125 bewohnt wird, das lediglich vorübergehend vom Familienhaushalt
126 abwesend ist. Wer gehört zur Familie?. Zu den
127 Familienmitgliedern rechnen außer dem Antragberechtigten
128 selbst sein Ehegatte, seine Eltern und seine Kinder (auch
129 Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder
130 sowie nichteheliche Kinder). Außerdem gehören dazu Geschwister,
131 Onkel, Tante, Schwiegereltern, Schwager und Schwägerin.
132 Das Gesetz nennt darüber hinaus eine weitere Anzahl von
133 Angehörigen, die ebenfalls als Familienmitglieder berücksichtigt
134 werden können. Voraussetzung ist jedoch, daß die
135 Familienangehörigen mit dem Antragberechtigten einen gemeinsamen
136 Hausstand führen. Welches Einkommen ist maßgebend?.
137 (Sigle) Wohngeld wird nur gewährt, wenn das maßgebende Einkommen
138 eine nach der Familiengröße gestaffelte Grenze nicht übersteigt.
139 Sie liegt bei DM 800 -l monatlich für den Alleinstehenden
140 und erhöht sich für das zweite und jedes weitere zum Haushalt
141 rechnende Familienmitglied um je DM 200 -l monatlich.
142 Maßgebend für Ihr Wohngeld ist nicht die Summe auf dem Lohn
143 streifen oder Gehaltsstreifen oder der ausgezahlte
144 Rentenbetrag, sondern das sogenannte Familieneinkommen.
145 Das ist nach dem Gesetz der Gesamtbetrag der Jahreseinkommen,
146 die von allen zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern jährlich
147 in Geld oder Geldeswert erzielt werden, abzüglich bestimmter
148 Beträge. Abziehen können Sie z. B.: die
149 Werbungskosten oder Betriebsausgaben, gewisse steuerfreie und
150 nicht zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmte Leistungen (z.B.
151 aus Anlaß von Krankheitsfällen, Geburts
152 fällen und Todesfällen), vermögenswirksame Leistungen
153 in einem bestimmten Umfange (624-DM-Gesetz),
154 Kinderfreibeträge in Höhe des gesetzlichen Kindergeldes (für
155 das zweite Kind DM 25 -l, für das dritte und vierte Kind je
156 DM 60 -l, für das fünfte und jedes weitere Kind je DM 70
157 -l), Freibeträge für bestimmte Personengruppen (z.B.
158 Schwerbehinderte, Tuberkulosekranke, Vertriebene), einen
159 Pauschbetrag von 20 vom Hundert (zur Abgeltung allgemeiner
160 Aufwendungen, z. B. Steuern und Versicherungsbeiträge).
161 Dagegen sind Sonderausgaben und außergewöhnliche
162 Belastungen im Sinne des Einkommensteuerrechts nicht abzugsfähig.
163 Der Verbleibende Betrag ist ihr Familieneinkommen. (Abb.)
164 Welche Miete oder Belastung ist für Sie maßgebend?.
165 (Sigle) Miete ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung
166 von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen, Untermietverträgen
167 oder ähnlichen Nutzungsvereinbarungen. Miete für Wohnraum, der
168 ausschließlich gewerblich oder beruflich benutzt wird oder einem
169 anderen entgeltlich oder unentgeltlich zum Gebrauch überlassen ist,
170 ist nicht zuschußfähig. Zur Miete gehören auch Umlagen,
171 Zuschläge und Vergütungen, z. B.: Kosten des
172 Wasserverbrauchs, Kosten der Abwässerbeseitigung
173 und Müllbeseitigung, Kosten der Treppenreinigung und
174 Treppen beleuchtung, auch wenn sie nicht direkt an den
175 Vermieter, sondern an einen Dritten (z. B. die Gemeinde)
176 gezahlt werden. Zur Miete gehören dagegen nicht:
177 Kosten des Betriebs zentraler Heizungs
178 versorgungsanlagen und Warmwasserversorgungsanlagen, zentraler
179 Brennstoffversorgungsanlagen sowie die vergleichbaren Kosten für
180 die Fernheizung. Untermietzuschläge des Mieters an
181 den Vermieter. Zuschläge für die Benutzung von
182 Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken. Vergütungen
183 für die Überlassung von Möbeln, Kühlschränken und
184 Waschmaschinen mit Ausnahme von Vergütungen für die
185 Überlassung von Einbaumöbeln, soweit sie üblich sind.
186 Sind Sie Bewohner eines Wohnheims, kann die Ermittlung der
187 Miete schwierig sein, wenn für das Wohnen und andere
188 Leistungen erheblichen Umfangs (z. B. Verpflegung) ein
189 Gesamtentgelt entrichtet wird. Ist der auf das Wohnen
190 allein entfallende Anteil nicht feststellbar, werden bei
191 Altenwohnheimen 30 vom Hundert und bei den übrigen Wohnheimen 25
192 vom Hundert des Gesamtentgeltes als Miete angesehen. Bewohnen
193 Sie eine Wohnung in Ihrem eigenen Mehrfamilienhaus oder
194 vergleichbaren Wohnraum (z. B. in einem Geschäftshaus),
195 wird anstelle einer Miete der Mietwert des Wohnraums
196 zugrundegelegt. Das ist der Betrag, der der Miete für
197 vergleichbaren Wohnraum entspricht. Von Belastung spricht
198 man bei Eigenheimen, Eigentumswohnungen und den anderen
199 Eigentumsformen. Unter Belastung versteht man die Aufwendungen
200 für den Kapitaldienst und für die Bewirtschaftung
201 des Eigentums. Sie ist in einer besonderen Wohngeld-
202 Lastenberechnung zu ermitteln. Darin darf die Belastung aus
203 dem Kapitaldienst (Zinsen, Tilgung usw.) in einem
204 bestimmten Umfang regelmäßig nur für solche Fremdmittel
205 ausgewiesen werden, die dem Bau, der Verbesserung oder dem
206 Erwerb des Eigentums gedient haben. Instandhaltungskosten,
207 Betriebskosten und Verwaltungskosten (Aufwendungen für die
208 Bewirtschaftung) sind ebenfalls nur in einem bestimmten Umfang
209 auszuweisen. Ebenso wie bei der Ermittlung der Miete werden in
210 der Wohngeld-Lastenberechnung die Aufwendungen nicht
211 berücksichtigt, die auf Wohnraum entfallen, der ausschließlich
212 gewerblich oder beruflich benutzt wird oder der einem anderen
213 vermietet oder sonst zum Gebrauch überlassen ist. Wie hoch
214 darf Ihre Miete oder Belastung sein?. (Sigle) Um zu vermeiden,
215 daß Wohngeld auch für unangemessen hohe Wohnkosten gewährt
216 werden muß, ist Ihre Miete (Mietwert) oder Ihre Belastung
217 nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschußfähig.
218 Diese Höchstbeträge können Sie aus der Tabelle auf der
219 nächsten Seite ablesen. Höchstbeträge für Miete und
220 Belastung.. Bei der Gewährung des Wohngeldes wird die Miete
221 oder Belastung nicht berücksichtigt, soweit sie folgende
222 Monatsbeiträge übersteigt. (Abb.) Sonderfall 1:.
223 Rechnet zum Haushalt ein Familienmitglied, dessen schwere
224 körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder
225 Dauererkrankung einen besonderen Wohnbedarf begründet, so gilt
226 der für den nächstgrößeren Haushalt maßgebende Höchstbetrag.
227 Sonderfall 2:. Ist ein Familienmitglied innerhalb
228 eines Bewilligungszeitraumes gestorben, so ist der Tod im
229 laufenden Bewilligungszeitraum und in den darauffolgenden zwei
230 Jahren ohne Einfluß auf den Höchstbetrag. Das gilt auch dann,
231 wenn ein Familienmitglied innerhalb von sechs Monaten vor Beginn
232 des Bewilligungszeitraumes gestorben ist. Beispiele:.
233 (Sigle) Ein Alleinstehender wohnt in einer Wohnung mit Sammelheizung
234 und Bad, die 1966 bezugsfertig geworden ist, und zahlt eine
235 monatliche Miete von DM 160. Die Wohnung liegt in einer Stadt
236 mit 700000 Einwohnern. Monatliche Miete 160 -l DM.
237 Höchstbetrag für die Miete 180 -l DM. Bei der
238 Wohngeldgewährung wird eine Miete berücksichtigt von 160 -l
239 DM. (Sigle) Die Miete beträgt für die gleiche Wohnung im selben
240 Ort 180 -l DM im Monat. Zu zahlende Miete 180 -l DM.
241 Höchstbetrag für die Miete 180 -l DM. Bei der
242 Wohngeldgewährung wird eine Miete berücksichtigt von 180 -l
243 DM. (Sigle) Die Miete beträgt für die gleiche Wohnung im selben
244 Ort 200 -l DM im Monat. Zu zahlende Miete 200 -l DM.
245 Höchstbetrag für die Miete 180 -l DM. Bei der
246 Wohngeldgewährung wird eine Miete berücksichtigt von 180 -l
247 DM. Wie hoch ist Ihr Wohngeld?. (Sigle) Zunächst einmal:
248 Ein Teil der Aufwendungen für den Wohnraum muß von dem
249 Antragsteller und den zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern
250 selbst getragen werden. Die Höhe Ihres Wohngeldes ist
251 abhängig von (Sigle) der Größe der Familie, (Sigle) der Höhe
252 des maßgebenden Einkommens, (Sigle) der Höhe der zuschußfähigen
253 Wohnkosten. Auf diesen Merkmalen bauen die Tabellen 1 bis 8
254 auf, aus denen Sie ihr Wohngeld ablesen können. Die Nummern
255 der Tabellen entsprechen der Familiengröße, z. B. gilt
256 Tabelle 1 für einen Alleinstehenden, Tabelle 4 für eine
257 vierköpfige Familie. Tabelle 8 ist jedoch nicht nur für einen
258 aus acht Familienmitgliedern bestehenden Haushalt, sondern auch
259 für noch größere Familien maßgebend. In den Wohngeld-
260 Tabellen sind die Werte für das maßgebende Einkommen bis zur
261 jeweiligen Einkommensgrenze in der Vorspalte ausgewiesen; die
262 Werte für die zuschußfähigen Wohnkosten sind im Tabellenkopf
263 angegeben (Erklärungen zu den Wohngeld-Tabellen finden Sie
264 auf der ersten Seite des Tabellenanhangs.) Wie, wann und wo
265 beantragen Sie Wohngeld?. (Sigle) Wenn Sie Wohngeld
266 beanspruchen, müssen Sie einen Antrag stellen. Das ist gar
267 nicht kompliziert. Die örtlich zuständigen Verwaltungsbehörden
268 (Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung, Amts
269 verwaltung oder Kreisverwaltung) halten für Sie
270 Vordrucke bereit und sind Ihnen bei der Ausfüllung behilflich.
271 Scheuen Sie sich nicht, Ihre Behörde aufzusuchen! Im
272 Regelfall wird der Antrag auf Wohngeld im Laufe des Monats
273 gestellt, von dessen Beginn an der Zuschuß begehrt wird. Von
274 dieser Regel gibt es jedoch zwei Ausnahmen:
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