Quelle Nummer 247
Rubrik 13 : GESCHICHTE Unterrubrik 13.04 : ALLGEMEINE
ADEL
RUDOLF VIERHAUS (HRSG.)
DER ADEL VOR DER REVOLUTION
ZUR SOZIALEN UND POLITISCHEN FUNKTION DES ADELS IM
VORREVOLUTIONAERENM EUROPA
EINGELEITET UND HERAUSGEGEBEN VON RUDOLF VIERHAUS
VANDENHOECK UND RUPRECHT, GOETTINGEN 1971, S.5-
001 Einleitung. Zu den wichtigen Aufgaben moderner
002 Geschichtswissenschaft gehören komparatistische und
003 interdisziplinäre Forschungen. Vergleichende Arbeit: das meint
004 nicht nur die additive Behandlung von geschichtlichen Strukturen
005 und Prozessen in verschiedenen Ländern und Zeiten, sondern die
006 Thematisierung ihrer Gleichartigkeit und ihrer Unterschiedlichkeit
007 nach Zeit und Raum, um auf diese Weise zur vertieften Erkenntnis
008 von Besonderheit und Allgemeinheit, Kontinuität und
009 Diskontinuität zu gelangen. Interdisziplinäre Arbeit: das
010 heißt nicht Nebeneinanderstellen von Untersuchungen verschiedener
011 Fachvertreter zu demselben Problemkomplex, sondern die
012 historiologische Integration in die erklärende Analyse vergangener
013 Wirklichkeit. Für beides gibt es bislang erst wenige, modernen
014 Anforderungen genügende Ansätze - eher in der amerikanischen,
015 englischen und französischen als in der deutschen
016 Geschichtsforschung, und wiederum in Deutschland eher in der
017 landesgeschichtlichen und mediaevistischen Forschung als in
018 derjenigen, die sich mit der neueren und neuesten Geschichte
019 befaßt. Es fehlen dazu noch weithin die theoretischen Grundlagen,
020 erst recht die Erfahrungen. Die hier zusammengefaßten
021 Beiträge beruhen auf Referaten, die bei der 28.Versammlung
022 deutscher Historiker Anfang April 1970 in Köln im Rahmen der
023 Sektion " Vergleichende Sozialgeschichte und
024 Verfassungsgeschichte " gehalten wurden und beträchtliches
025 Interesse fanden. Weder mit ihren damaligen Vorträgen noch mit
026 ihren jetzigen Aufsätzen beanspruchen die Verfasser (und der
027 Herausgeber), die vorhin angedeuteten Aufgaben lösen oder auch
028 nur ein Modell für ihre Lösung bieten zu wollen. Vielmehr
029 wollen sie an einem Beispiel, das - wie sie meinen - sich
030 besonders gut für vergleichende Untersuchungen eignet, und an
031 einem Problemkomplex, der - wie sie meinen - von besonderer
032 historischer Relevanz ist, demonstrieren, in welcher Richtung man
033 - wie sie meinen - arbeiten muß, um jenen Aufgaben gerecht zu
034 werden. Vollständigkeit wurde weder geographisch noch sachlich
035 angestrebt. Immerhin sind mit dem englischen, dem französischen,
036 dem deutschen und dem polnischen Adel so unterschiedliche
037 historische Ausprägungen des Adels angesprochen worden - und
038 zwar unter der Voraussetzung von struktureller Gemeinsamkeit, die
039 als " europäisch " verstanden ist -, daß die Gefahr zufällig
040 Auswahl wohl als vermieden, dagegen wenigstens in Ansätzen eine
041 Typologie des europäischen Adels als erreicht gelten kann.
042 Ebenso sind wesentliche Probleme in der Überlagerungszone
043 sozialer, rechtlicher und politischer Strukturen behandelt worden,
044 ohne daß allerdings eine detaillierte vorherige Abstimmung
045 stattgefunden hätte. So haftet diesem Versuch einer
046 vergleichenden Betrachtung als solchem - auch in methodischer
047 Hinsicht - zweifellos der Charakter der Unvollständigkeit und
048 Vorläufigkeit an. Diese einleitenden Bemerkungen wollen
049 weniger die thematische Koordination der einzelnen Beiträge
050 verstärken als vielmehr einige Voraussetzungen benennen und eine
051 Dimensionen der gemeinsamen Problematik andeuten.
052 Sozialgeschichte und Verfassungsgeschichte (hier verstanden als
053 Geschichte der " öffentlichen Institutionen ") haben es mit
054 langfristigen Prozessen zu tun. Zu ihnen gehört - konstitutiv
055 für die Ausbildung der modernen " industriellen " Gesellschaft
056 - die Transformation des Adels vom Herrschaftsstand zum
057 Geburtsstand und zum Funktionsstand und zu seiner
058 Einbeziehung in den Trend rechtlicher, politischer und sozialer
059 Egalität, oder anders gesagt: der Abbau aristokratischer
060 Elemente im Prozeß fortschreitender Demokratisierung. Wenn
061 dieser Wandel im ganzen auf Kosten des Adels gegangen ist, so hat
062 dieser sich doch nicht bloß abwehrend und re-agierend verhalten.
063 Ebenso wichtig wie sein Widerstand, insgesamt aber unbekannter,
064 sind seine vielfältige Anpassung an sich wandelnde Verhältnisse
065 und sein Bemühen um die Erhaltung seines Besitzstandes, seiner
066 sozialen Position und seines politischen Einflusses, deren
067 Erfolge keineswegs nur solcne der Verteidung waren, sondern auch
068 - mit erheblichen Unterschieden in den einzelnen Ländern - auf
069 Leistungen in der lokalen, regionalen und zentralen Verwaltung und
070 im militärischen Dienst und auf wirtschaftlicher Macht beruhten.
071 Auch im 19.Jahrhundert noch war der Adel, gemessen an seiner
072 Zahl, keine ökonomische quantit‚ n‚gligeable! Vor
073 dem " Zeitalter der demokratischen Revolution " (R. R.
074 Palmer) hatte der Adel auf dem Kontinent, aber auch in England,
075 eine dominierende Stellung. Die für das soziale Gefüge
076 charakteristische Verbindung von adeligem Grundbesitz und lokalen
077 Herrschaftsfunktionen bildete den Kern des gesamten Gefüges der
078 agrarisch-ständischen Gesellschaft. Wenn diese auch, zumal
079 in England, längst partiell in starke Bewegung geraten war und
080 von der bürgerlichen Kritik in Frage gestellt wurde, so zeigen
081 doch die Dauer, die Schwierigkeiten und die Begleiterscheinungen
082 ihrer Umwandlung, wie stark die Kräfte noch waren, gegen die
083 sich Reform und Revolution richteten. Ihre Stärke oder
084 Schwäche aber ist von entscheidender Bedeutung gewesen für die
085 Weise, in der sich der soziale Transformationsprozeß in den
086 einzelnen Ländern vollzogen hat, aus dem die " moderne "
087 demokratische Gesellschaft hervorgegangen ist. Deshalb muß bei
088 den Strukturen der älteren bäuerlich-aristokratischen Welt
089 angesetzt werden, wenn man die Schnelligkeit, die Verzögerungen,
090 die Phasenverschiebungen der " Modernisierung " erkennen und
091 erklären will. Das zu tun war nicht die Intention der
092 Autoren der hier versammelten Beiträge; ihnen ging es vielmehr
093 darum, die Bedeutung des Adels in der sozialen und politischen
094 Wirklichkeit eines jeweils bestimmten europäischen Landes
095 vornehmlich im 18.Jahrhundert zu zeigen. Wenn sie dabei in
096 unterschiedlicher Weise vorgehen, so sind ihre Beiträge doch als
097 Antworten auf eine gemeinsame und übergreifende Frage abgefaßt.
098 Wenn sie einerseits durchgehende Elemente beschreiben,
099 andererseits erhebliche Unterschiede kenntlich machen, so
100 entspricht das der geschichtlichen Realität Europas, die sich nur
101 einer zur gleichen Zeit auf übergreifende Strukturen und Prozesse
102 und auf regionale Besonderheiten gerichteten Analyse erschließt.
103 Sie erst vermag das zeitliche Gefälle vom Westen zum Osten, die
104 größere Starrheit des sozialen Gefüges auf dem Kontinent, die
105 unterschiedliche soziale Bewertung von Bodenbesitz und
106 Handelskapital, die Stärke oder Schwäche des städtischen
107 Bürgertums als politischer Stand, die Verschiedenheit in der
108 Zusammensetzung, Kompetenz und Macht ständischer Vertretungen
109 und landesherrlich-staatlicher Behörden nicht nur festzustellen,
110 sondern auch zu erklären. Dazu wollen die nachstehenden
111 Aufsätze unter einer bestimmten Fragestellung einen Beitrag
112 liefern. Und zwar nicht mit der Absicht, Abschließendes zu
113 sagen, sondern Ergebnisse zur Diskussion zu stellen und überdies
114 an einem Beispiel die Fruchtbarkeit vergleichender sozial
115 geschichtlicher und verfassungsgeschichtlicher Forschung zu
116 demonstrieren. Der englische Adel im 18.Jahrhundert.
117 Die englische Verfassung des 18.Jahrhundert wurde von den
118 Zeitgenossen als ein Balancesystem begriffen, innerhalb dessen
119 sich die relativ autonomen Verfassungsinstitutionen wechselseitig
120 einschränkten und kontrollierten. Dem Oberhaus kam (nach
121 Blackstone) dabei vornehmlich eine Vermittlerrolle zwischen
122 König und Unterhaus zu. Es war der ausgleichende Ballast des
123 Staatsschiffes (Burke). Als oberster Gerichtshof war es
124 Hüter der Verfassung geblieben, aber sonst, wie Burke 1793
125 bemerkte, " der schwächste Teil der Verfassung " geworden. In
126 der Tat war die große Zeit des Oberhauses als politischer
127 Institution vorüber, die in den Rededuellen zwischen dem Whig
128 -Führer Lord Shaftesbury und dem " Trimmer " Lord Halifax
129 während der " Exclusion-Crisis " (1680), in der
130 Glorreichen Revolution (1688/89) und im Kampf gegen die
131 Anmaßungen des Unterhauses während der Kent-Petition (1701)
132 ihre Höhepunkte hatte. Seit Walpole (1721-1742) überwog
133 die vornehmlich einschränkende und temperierende Funktion des
134 Oberhauses als Körperschaft, die Blackstone und Burke im Auge
135 hatten. Das traf jedoch nicht die Rolle der einzelnen Peers, die
136 zusammengenommen eine Föderation von großen Familienhäuptern und
137 Familienstämmen darstellten und zur effektiv herrschenden Klasse
138 im England des 18.Jahrhunderts geworden waren, deren
139 Bedeutung erst nach 1783 allmählich zurückging. Eine Elite
140 einflußreicher Landlords hatte sich nach oben abgeschichtet, die
141 im Bunde mit der Krone die hohe Politik machte. Der königliche
142 Hof war immer noch das Zentrum der aktuellen Politik, schon auf
143 Grund der begrenzten Dauer der parlamentarischen Sessionen.
144 Neben der Verfassung gab es ein Netzwerk von persönlichen und
145 verwandtschaftlichen Beziehungen, von Interessen,
146 Partnerschaften, Ansprüchen und Abhängigkeiten, ein System
147 des " Influence ", dessen Management ein integraler Teil des
148 politischen Entscheidungsprozesses war. Formell hatte die
149 Nobilität außerhalb des Oberhauses keine Vorrechte; aber sie
150 hatte Macht - im Gegensatz zu Frankreich -, wo die
151 Aristokratie Vorrechte, aber keine Macht besaß (Tocqueville).
152 Es erhebt sich die Frage, wieso es zu dieser erstaunlichen
153 Gewichtsverlagerung der gesellschaftlichen Kräfte kommen konnte.
154 Es sei vorausgeschickt, daß die alten Stände sich schon im
155 Mittelalter nicht mehr mit der Gliederung der englischen
156 Gesellschaft im ganzen deckten, besonders als die Entfaltung einer
157 Marktgesellschaft, die Vergeldlichung des Feudalwesens und
158 schließlich auch die Selbstvernichtung des Hochadels in den
159 Rosenkriegen die gesellschaftlichen Verhältnisse verflüssigten.
160 Diese Verflüssigung vollendete sich in dem Jahrhundert von 1540
161 bis 1640, als der größte Landtransfer seit der normannischen
162 Eroberung und die außerordentliche politische und wirtschaftliche
163 Dynamik dieser Epoche eine Mobilität des sozialen Gefüges
164 hervorriefen, die schließlich in der Englischen Revolution 1640
165 -1660 alle Schichten in Bewegung brachte. Maßgebend wurde im
166 16.Jahrhundert der Unterschied zwischen dem unabhängigen
167 Gentleman und dem arbeitsabhängigen Nicht-Gentleman, ein
168 Unterschied, der auch im 17.Jahrhundert wichtiger genommen
169 wurde als der Unterschied zwischen einem Baronet als nominell
170 oberstem Glied der Gentry und einem Baron als unterstem Glied der
171 Lordschaft. Country Gentleman bedeutete im 18.Jahrhundert
172 sogar mehr als der Titel Knight oder Baronet, die ja auch den
173 Aldermen und Recorders verliehen werden konnten. Die
174 althergebrachte Fixierung der sozialen Ränge nach Jahreseinkommen
175 war durch die Geldentwertung des 16.Jahrhunderts unsicherer
176 geworden; sie diente noch dazu, etwa die Masters der 12 Londoner
177 Kampanien mit des Squires auf Grund eines Jahresäquivalents von
178 10 *tj und die Liverymen mit den Gentlemen auf Grund eines
179 Jahresäquivalents von 5 *tj gleichzusetzen, während der Yeoman
180 mit 3 *tj und der Parson mit 2 *tj Jahresertrag unter dem Status
181 des Gentleman lagen. Die Rangstufen der freien Berufe ließen
182 sich damit überhaupt nicht bestimmen. Der Einstieg neuer
183 Schichten in Gentry und Nobilität, das Absinken von Adel nach
184 unten, die labile Stellung der zahlreicher gewordenen Freiberufe
185 zwischen den Gruppen, die Mobilität auf dem Bodenmarkt usf.
186 addierten sich zu einer Dynamik, der erst nach der Restauration
187 1660 eine stabilere Sozialstruktur folgte, die kaum noch von den
188 mittelalterlichen Ständen her zu verstehen war und sich zunehmend
189 am Landbesitz orientierte, der mehr bedeutete als die Herkunft,
190 wenn er auch im Laufe der Zeit des Vehikel wurde, das die
191 Identität der Familien und damit die hohe Geburt wieder
192 begründete. Die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung im
193 ausgehenden 17.Jahrhundert ist durch das Absinken vieler
194 lohnabhängiger Schichten in den Pauperismus und die Vermehrung
195 der Oberklasse gekennzeichnet, also durch eine Polarisierung von
196 Arm und Reich, womit sich der Kreis der öffentlich tätigen
197 Personen in den Country Courts, den Juries, den Vestries usf.
198 einengte. Für unsere Perspektive ist die Vermehrung der
199 Oberklasse bemerkenswert. Die weltlichen Peers im Oberhaus
200 vermehrten sich von 60 am Ende des 16.Jahrhunderts auf 160 am
201 Anfang des 18.Jahrhunderts. Das Erbprinzip hatte sich bei
202 ihnen schon früh durchgesetzt, da das Recht der Krone zur
203 Zurückhaltung der Writs (Einladungsschreiben zum Oberhaus) im
204 16.Jahrhundert praktisch erloschen war; d. h. -
205 einmal ernannt - betrachteten sich die Lords als Peers aus
206 eigenem Recht. Im 18.Jahrhundert (bis 1780) stieg ihre
207 Zahl nicht mehr wesentlich (auf 182) an; außerdem wurden die
208 meist wegen des aussterbens von Familien neu ernannten Peers
209 durchweg aus den renommierten Familien genommen. Nur aus den
210 Reihen der Lawyers kamen noch einige homines novi hinzu. Die
211 Zahl der Ritter (baronets und knights) stieg im 17.
212 Jahrhundert von 500 auf 1400 und der Squires (lesser gentry,
213 esquires, gentlemen) von 500 auf 15000 9 Dies hing mit dem
214 Einstieg gutsituierter Schichten in die Gentry zusammen. So
215 waren etwa zwei Drittel der Grundherren von Warwickshire im Jahre
216 1682 kaufmännischen Ursprungs. Diese zahlenmäßige Zunahme von
217 Gentry und Squirearchie bedeutete eine Ausdehnung der oberen
218 politisch aktiven Schicht: Während Anfang des 16.
219 Jahrhunderts nur in jedem zehnten Dorf ein Landlord residierte,
220 war dies am Ende des 17.Jahrhunderts in fast jeder
221 Dorfgemeinde der Fall. Das für die Integrität des
222 Landbesitzes notwendige Prinzip der Primogenitur bei den
223 Landlords bedeutete für die nachgeborenen Söhne eine ständige
224 soziale Abwärtsbewegung in andere Berufe hinein, die erst im 18.
225 Jahrhundert durch die Ämterpatronage eingeschränkt wurde.
226 Die Kluft zu anderen Schichten und Berufen blieb aber stets
227 überbrückbar - im Gegensatz zu Frankreich, wo die
228 Aufwärtsbewegung mit Exklusivität nach unten verbunden war. Die
229 Abnahme der Geburten in der Magnatenklasse und der Drang zur
230 Güterabrundung führten dazu, daß mehr als die Hälfte der
231 Lords (2 (math.Op.) 3) unterhalb heirateten, besonders in die
232 Squirearchie hinein. Daraus ergab sich eine größere
233 Homogenität der Oberklasse, der allerdings im 18.Jahrhundert
234 eine deutliche Abschichtung der ersten Familien nach oben folgte.
235 Diese Abschichtung hing mit der ausschlaggebenden Bedeutung des
236 Landbesitzes zusammen, der die Grundbedingung für den sozialen
237 Rang war. Nicht Amt und öffentliches Verdienst oder
238 erfolgreiche Tätigkeit im Unterhaus, auch nicht Geburt allein
239 qualifizierten für eine Peerage im Oberhaus, sondern der große
240 Estate galt als die ausschlaggebende Voraussetzung. Das Ende des
241 Landmarkts im 18.Jahrhundert mußte eine relavtive
242 Exklusivität der Grundbesitzerschicht nach sich ziehen. Eine
243 städtische Nobilität wie in Holland gab es ohnehin in England
244 nicht. Der Grund für die Qualifikation des Adels am Landbesitz
245 lag darin, daß der Adel keine persönlichen Privilegien hatte und
246 erst der Landbesitz ihm Rechte einbrachte. Die grundherrlichen
247 Feudallasten waren 1646 und 1656 gefallen und auch der von den
248 Tudorkönigen eingerichtete Court of Wards für die unmittelbaren
249 Krongutinhaber war 1661 endgültig abgeschafft worden. Die
250 niederen Pflichten und Lasten blieben jedoch bestehen. Den
251 Landtransfer hatte schon das Statue of Wills von 1540 wesentlich
252 erleichtert. Die feudalrechtliche Grundherrschaft blieb nur nach
253 unten hin intakt. Großer Landbesitz qualifizierte zu
254 öffentlichen Führungsfunktionen in Gemeinde und Grafschaft; er
255 umschloß das Recht zur Präsentation von lokalen Amtsträgern,
256 sei es der Pfarrer, der Geschworenen, der Steuerkollektoren,
257 der Churchwardens, Surveyors, Overseers, Constables usf..
258 Die Grundherren waren die designierten Amtsträger der
259 Grafschaft, vom Lord Lieutenant und High Sheriff bis zu den
260 Justices of Peace und Commissioners of Taxes. Ihnen wuchsen im
261 18.Jahrhundert in Wassernutzung, Wegeplanung,
262 Bewirtschaftung, Marktverhalten, Viehzucht usf. Aufgaben zu,
263 in denen die älteren Organismen der Hofverfassung und der
264 Hundertschaft noch nachwirkten, die nun aber von den
265 Pfarrgemeinden getragen wurden. Diese Lokalverwaltung war
266 effektiv, im scharfen Gegensatz zum organisatorischen Wirrwarr in
267 den Städten.
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