Quelle Nummer 034
Rubrik 09 : WIRTSCHAFT Unterrubrik 09.13 : UEBRIGE
UNSER ANLAGETIP ZUM JAHRESENDE: NUTZEN SIE DIE
VERBESSERTEN CHANCEN DER VERMOEGENSBILDUNG AUS!
DR. LX
MEIN EIGENHEIM 6/1970, NOVEMBER/DEZEMBER 1970
HAUSZEITSCHRIFT DER BAUSPARKASSE GDF WUESTENROT
LUDWIGSBURG, S. 213-215
JAHRESSCHLUSS-HINWEISE, DIE IHNEN HELFEN, GELD
ZU SPAREN
ANONYMUS
ERSCH. S.O., S. 216
001 Unser Anlagetip zum Jahresende: Nutzen Sie die
002 verbesserten Chancen der Vermögensbildung aus!. Etwa
003 zwei Drittel unserer Bausparer sind Arbeitnehmer. Sie alle
004 können von 1970 ab beim Bausparen noch mehr profitieren als bisher:
005 Nach der schon 1969 eingeführten Zusatzprämie von 30 % ist
006 in diesem Jahr der Höchstbetrag begünstigter vermögenswirksamer
007 Leistungen einheitlich auf 624 DM erhöht worden. Das bedeutet
008 mehr Grundprämie, für sehr viele auch eine Zusatzprämie und
009 dieses Jahr noch erhebliche Einsparungen dadurch, daß für die
010 vermögenswirksam gesparten Beträge keine Steuern und
011 Sozialabgaben zu entrichten sind. Ein großer Teil unserer
012 Bausparer erhält als Arbeitnehmer tariflich verankerte Leistungen
013 zur Vermögensbildung, meist allerdings nur bis zu 312 DM im
014 Jahr; sie alle sollten gerade jetzt prüfen, ob sie den neuen
015 Begünstigungsrahmen von 624 DM schon ganz ausfüllen, und wo das
016 nicht der Fall ist, durch freiwillige Zuzahlungen über den
017 Arbeitgeber noch in diesem Jahr die ihnen vom Staat gebotenen
018 Vorteile voll ausnutzen So viel Prämien gab's noch nie
019 Nach der Anhebung geförderter vermögenswirksamer Leistungen
020 auf 624 DM im Jahr ist es dabei geblieben, daß für
021 vermögenswirksame Leistungen zusätzliche Wohnungsbauprämien
022 (wie auch Sparprämien) erlangt werden können. Mit anderen
023 Worten, der Arbeitnehmer kann seine prämienbegünstigten
024 Sparleistungen - z. B. 1600 DM nach dem Wohnungsbau-
025 Prämiengesetz, wenn keine Kinder vorhanden sind - um die
026 vermögenswirksamen Leistungen aufstocken, vom Jahre 1970 an also
027 um maximal 624 DM. Verheiratete Bausparer, die beide
028 Arbeitnehmer sind, können sogar zweimal bis zu je 624 DM
029 zusätzlich prämienbegünstigt sparen. Eine Gesamtübersicht gibt
030 die Tabelle auf der nächsten Seite. Darin sind die zur
031 Erzielung der höchstmöglichen Wohnungsbauprämie erforderlichen
032 Sparleistungen zusammengestellt, und zwar in Abhängigkeit von den
033 Prämienprozentsätzen, die für die verschiedenen Familienstands
034 gruppen und Einkommensgruppen unterschiedlich hoch sind.
035 Wichtig erscheint uns auch der Hinweis, daß es nach wie vor
036 möglich ist, im Falle von vermögenswirksamen Leistungen Spar
037 Prämien und Wohnungsbauprämien gleichzeitig zu
038 beantragen. Insofern ist das sogenannte Kumulierungsverbot
039 aufgehoben. Besteht beispielsweise schon ein Sparvertrag nach dem
040 Spar-Prämiengesetz, so können die vermögenswirksamen
041 Leistungen einem Wüstenrot-Bausparvertrag prämienbegünstigt
042 - unabhängig vom Vertragsbeginn der beiden Verträge -
043 zugeführt werden. Umgekehrt kann ein Bausparer, der auf seinen
044 Bausparvertrag Sparbeiträge nur im Rahmen der normalen
045 Höchstsparleistungen prämienbegünstigt erbringt, die
046 vermögenswirksamen Leistungen einem Vertrag nach dem Spar-
047 Prämiengesetz zuleiten. Bei der Bausparkasse Wüstenrot können
048 ebenfalls solche Kontensparverträge nach dem Spar-
049 Prämiengesetz geführt werden, auch soweit ihnen ausschließlich
050 vermögenswirksame Leistungen zufließen. Vom Jahre 1971 an
051 gibt es für vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmer-
052 Sparzulage in Höhe von 30 bzw. 40 Prozent. Bislang hatte
053 der Gesetzgeber vermögenswirksame Leistungen dadurch gefördert,
054 daß er sie von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
055 freistellte. Dabei verbleibt es auch noch im Jahre 1970 bis zu dem
056 neuen Höchstbetrag von 624 DM je Arbeitnehmer. Die Befreiung
057 von der Steuerabgabenpflicht und Sozialabgabenpflicht
058 wirkte sich aber für die einzelnen Arbeitnehmer je nach der Höhe
059 ihres Verdienstes sehr unterschiedlich aus. Darum wurde diese
060 Begünstigungsmethode mit Wirkung vom 1.1.1971 grundlegend
061 umgestaltet. Während die vermögenswirksamen Leistungen von da ab
062 wie normales Arbeitsentgelt zu versteuern und dafür
063 Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind, erhält der
064 Arbeitnehmer eine sogenannte Sparzulage, die ihm vom Arbeitgeber
065 im Monat der vermögenswirksamen Leistung bar ausgezahlt wird.
066 Die Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 30 % (Abb.) der
067 vermögenswirksamen Leistung - das sind 187,20 DM beim
068 Höchstbetrag von 624 DM - und erhöht sich bei
069 Kinderfreibeträgen für 3 und mehr Kinder auf 40 %, das sind
070 im Höchstfalle 249,60 DM. Die Sparzulagen ihrerseits sind
071 selbstverständlich frei von Steuern und
072 Sozialversicherungsbeiträgen. Anspruch auf die Arbeitnehmer-
073 Sparzulage besteht allerdings nur dann, wenn im Kalenderjahr der
074 vermögenswirksamen Leistung der zu versteuernde Einkommensbetrag
075 im Sinne des Einkommensteuergesetzes 24000 DM bzw. - bei
076 zusammenveranlagten Ehegatten - 48000 DM nicht übersteigt.
077 Damit sind also nur wenige Arbeitnehmer mit sehr hohem Verdienst
078 von den Vergünstigungen des Vermögenbildungsgesetzes -
079 einschließlich der Aufstockung des prämienbegünstigten
080 Sparvolumens um die vermögenswirksamen Leistungen -
081 ausgeschlossen. Welche Spargewinne sich aus Wohnungsbauprämien
082 und Arbeitnehmer-Sparzulagen insgesamt erzielen lassen, haben
083 wir in einer Tabelle mitgeteilt, die in Heft 4/1970 von
084 " mein Eigenheim " wiedergegeben ist. Jeder Arbeitnehmer sollte
085 prüfen, ob er die ihm gebotenen Möglichkeiten bereits optimal
086 ausschöpft. Der Ihnen bekannte Vertreter unseres Hauses steht
087 Ihnen dazu beratend gern zur Verfügung. Gegebenenfalls können
088 Sie sich auch direkt an unsere Hauptverwaltung in 714 Ludwigsburg
089 wenden. Auch vermögensbildende Lebensversicherung mit
090 Wüstenrot. Zu den wichtigsten Änderungen des
091 Vermögensbildungsgesetzes gehört die Aufnahme der
092 Versicherungsbeiträge zu einem besonderen Vertragstyp der
093 Lebensversicherung in den Katalog begünstigter vermögenswirksamer
094 Leistungen. Die neugegründete Wüstenrot Lebensversicherungs
095 -AG. (vgl. auch Heft 3/1970 von " mein Eigenheim ")
096 hat die vermögenswirksame Lebensversicherung, auch
097 Vermögensbildungspolice genannt, ebenfalls in ihr Tarifangebot
098 aufgenommen. Am Beispiel ihres Tarifes 2 VL - darin steht das
099 VL für vermögenswirksame Leistungen - können die
100 Besonderheiten und Vorteile der neuen Vertragsform aufgezeigt
101 werden. Vorauszuschicken ist, daß Lebensversicherungsbeiträge
102 nach dem Dritten Vermögensbildungsgesetz nicht schlechthin
103 begünstigt sind. Bestehende Lebensversicherungsverträge und auch
104 zu den Normaltarifen der Versicherungsgesellschaften neu
105 abgeschlossene Verträge können hierfür nicht herangezogen werden.
106 Zugelassen sind allein Neuabschlüsse vom 1.10.1970 an
107 nach einer besonderen Vertragsform, die den gesetzlich festgelegten
108 Forderungen entspricht. Das ist bei dem Tarif 2 VL der
109 Wüstenrot Lebensversicherungs-AG. in vollem Umfang der
110 Fall. Nach den Gesetzesbestimmungen muß es sich um eine
111 Kapitalversicherung gegen laufenden - d. h. z. B.
112 monatlich oder jährlich gezahlten - Beitrag auf den Todes
113 fall und Erlebensfall handeln. Der Tarif 2 VL stellt eine
114 gemischte Versicherung dar, bei der die Versicherungssumme beim
115 Tod, spätestens beim Erleben des vereinbarten Ablauftermins
116 fällig wird und der Beitrag bis zum Tod, längstens bis zum
117 Ablauftermin zu entrichten ist. Derartige gemischte
118 Versicherungen sind im Lebensversicherungsgeschäft vorherrschend,
119 da sie einen sinnvollen Beitrag zur Altersversorgung und
120 Hinterbliebenenversorgung bilden. Die Vermögensbildungspolice
121 muß über eine Mindestversicherungsdauer von 12 Jahren lauten.
122 Infolgedessen kommt die Vermögensbildungspolice weniger für
123 Arbeitnehmer in fortgeschrittenem Alter (von etwa 50 und mehr
124 Jahren), als vielmehr für jüngere Arbeitnehmer in Betracht,
125 für die sich einerseits besonders hohe Versicherungsleistungen
126 ergeben und die andererseits oft einen hohen Versorgungsbedarf, z.B.
127 nach der Familiengründung haben. Die längerfristige
128 Kapitalbildung, von Anfang an unter Todesfallschutz stehend,
129 zeigt sich auch darin, daß vermögenswirksame Lebensversicherungen
130 bis zur Dauer von 35 Jahren eingegangen werden können. Die
131 erfreuliche Kehrseite dieser längerfristigen Bindung besteht darin,
132 daß sich unter der Voraussetzung gleichbleibender
133 Versicherungsbeiträge die Versicherungssumme mit anwachsender
134 Versicherungsdauer kräftig erhöht. Versicherungssummen für
135 52 DM Monatsbeitrag. Wir können an dieser Stelle das
136 vollständige Tabellenmaterial des Tarifes 2 VL der Wüstenrot
137 Lebensversicherungs-AG. nicht wiedergeben. Dennoch
138 möchten wir für ausgewählte Eintrittsalter und
139 Versicherungsdauern diejenigen Versicherungssummen nennen, die
140 sich aus einem Monatsbetrag der vermögenswirksamen Leistung in
141 Höhe von 52 DM ergeben. Die vom Vertragsbeginn an versicherten
142 Summen, die sich späterhin noch erheblich um die anfallenden
143 Überschußanteile erhöhen, betragen, wie die Tabelle auf Seite
144 215 oben zeigt, beispielsweise (Abb.). Aus den Beispielen geht
145 hervor, daß sich ein Monatsbeitrag von 52 DM je nach der
146 gewählten Versicherungsdauer in respektable Versicherungssummen
147 ummünzen läßt. Und noch eins ist zu erkennen: Bei gleicher
148 Dauer ist die Versicherungssumme umso höher, je niedriger das
149 Eintrittsalter ist; ein Tatbestand, der dafür spricht, schon
150 in jungem Alter für den Aufbau eines ausreichenden
151 Versicherungsschutzes zu sorgen. Besonderheiten der
152 Vermögensbildungspolice. Um die langfristige
153 Sparkapitalbildung über die Vermögensbildungspolice
154 sicherzustellen, hat der Gesetzgeber für sie weitere Bedingungen
155 gefordert. Dazu gehört, daß der Sparanteil schon im ersten
156 Versicherungsjahr mindestens 50 % des gezahlten Beitrages
157 ausmachen muß. Ferner dürfen die Versicherungsbeiträge keine
158 Anteile für Zusatzversicherungen mit reinem Risikocharakter (z.B.
159 für die Unfall-Zusatzversicherung) enthalten.
160 Der vermögenswirksame Lebensversicherungsvertrag unterliegt auch
161 einem Auszahlungsverbot, Rückzahlungsverbot,
162 Abtretungsverbot und Beleihungsverbot. Danach dürfen
163 während der 12jährigen Mindestvertragsdauer die
164 Versicherungssumme weder ganz noch zum Teil ausgezahlt, die
165 Beiträge nicht zurückgezahlt und Ansprüche aus dem
166 Versicherungsvertrag weder ganz noch zum Teil abgetreten oder
167 beliehen werden. Die genannten Verbote sind aufgehoben für den
168 Fall des Todes oder der völligen Erwerbsunfähigkeit des
169 Arbeitnehmers oder seines Ehegatten. Schließlich dürfen die
170 anfallenden Überschußanteile der vermögenswirksamen
171 Lebensversicherung nur zur Erhöhung der Versicherungsleistung
172 verwendet werden. Der Tarif 2 VL der Wüstenrot Leben
173 berücksichtigt alle diese Besonderheiten. Ein Hauptvorteil des
174 vermögenswirksamen Lebensversicherungsvertrages ist darin zu
175 erblicken, daß vom 1.1.1971 an für die aus
176 vermögenswirksamen Leistungen herrührenden Beiträge hierzu die
177 Arbeitnehmer-Sparzulage beansprucht werden kann. Hinzu kommt,
178 daß auch vermögenswirksame Lebensversicherungsbeiträge
179 Sonderausgaben im Rahmen der allgemeinen Höchstbeträge nach
180 10 des Einkommensteuergesetzes darstellen. Geht man davon aus,
181 daß durch den Sonderausgabenabzug eine Steuerersparnis von
182 wenigstens 20 % der vermögenswirksamen Leistung zu erzielen ist,
183 so ergibt sich zusammen mit der Sparzulage eine Kürzung des zu
184 tragenden Aufwandes um mindestens 50 % des
185 Lebensversicherungsbeitrags. Diese Ersparnis kann sich noch
186 beträchtlich erhöhen, wenn im Falle von 3 und mehr
187 Kinderfreibeträgen die Sparzulage 40 % und im Falle höheren
188 Arbeitseinkommens die Steuerbelastung in der Spitze mehr als 20
189 % ausmacht. Nur durch einen Lebensversicherungsvertrag kann
190 schon nach der Zahlung des ersten Beitrags das angestrebte
191 Sparziel auf den Todesfall abgesichert werden. Bei der
192 Wüstenrot-Vermögensbildungspolice kann man mit Recht von
193 einer " versicherten Vermögensbildung " sprechen. Der
194 vermögenswirksame Lebensversicherungsvertrag gewährleistet also
195 eine Altersvorsorge und Hinterbliebenenvorsorge in
196 Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung, die - auch
197 zusammen mit einer eventuellen betrieblichen Altersversorgung -
198 eine Vollversorgung zur Aufrechterhaltung des Lebenssstandards im
199 Ruhestand nicht sichern kann. Neben den staatlichen
200 Vergünstigungen der Sparzulage und der Steuerersparnis durch den
201 Sonderausgabenabzug ist schließlich noch anzumerken, daß auch
202 vermögensbildende Lebensversicherungen an der geschäftsplanmäßig
203 festgelegten Überschußbeteiligung teilnehmen. Dadurch erhöhen
204 sich die garantierten Versicherungssummen um so mehr, je länger
205 die Versicherung läuft. Fachliche Beratung unerläßlich.
206 Wir haben mit diesem Beitrag die wichtigsten Neuerungen aufgezeigt.
207 Weitere Einzelheiten über das vermögenswirksame Bausparen und
208 die vermögenswirksame Lebensversicherung lassen sich am besten in
209 einem persönlichen Gespräch darlegen, in dem der Gesamtplan für
210 Vorsorge, Sparen und Finanzierung unter bestmöglicher Nutzung
211 der gesetzlichen Sparhilfen erörtert werden kann. Wüstenrot
212 steht Ihnen überall mit seinen fachlich besonders geschulten
213 Außendienstmitarbeitern für eine unverbindliche und kostenlose
214 Beratung zur Verfügung. Jetzt Kurzantrag für
215 Zusatzverträge. Benutzen Sie die beiliegende
216 Postkarte. Man kann heute davon ausgehen, daß im Schnitt
217 jeder Bausparer 1,3 Bausparverträge besitzt. Für Zweit
218 verträge und weitere Verträge gibt es vielerlei Gründe
219 und Anlässe. Nicht nur die wünschenswerte Anpassung der
220 Bausparsumme an die veränderte Preissituation. Häufig werden
221 auch während der Sparzeit und Tilgungszeit zusätzliche
222 Ziele angesteuert, etwa der Anbau oder Umbau eines
223 Hauses oder seine Modernisierung, der nachträgliche Bau einer
224 Garage. Nicht selten möchte der Bauherr für zu erwartende
225 Anliegerleistungen vorsorgen. Einen breiteren Umfang nehmen auch
226 Verträge ein, die abgeschlossen werden, um zur Zinsentlastung
227 Hypotheken (auch Bauspardarlehen), die für Wohnzwecke
228 aufgenommen wurden, ganz oder teilweise abzulösen. Dieser
229 Verwendungszweck des Bausparvertrages ist ja ebenfalls prämien
230 begünstigt oder steuerbegünstigt. Oft sind auch
231 vorhandene Bausparverträge schon so weitgehend mit Einzahlungen
232 bedient, daß für die volle Ausnutzung der
233 Bausparvergünstigungen kein Raum mehr bleibt. Hier bietet sich
234 ebenfalls ein weiterer Vertrag an. Da Zusatzabschlüsse einen
235 beträchtlichen Teil unserer Neuzugänge ausmachen, haben wir uns
236 überlegt, wie wir unseren Bausparern die Anpassung ihrer
237 Bausparsumme an die heutigen Erfordernisse und an veränderte
238 Wünsche vereinfachen können. Unsere Lösung ist ein Antrag
239 in Kartenform, den wir diesem Heft beilegen. Füllen Sie bitte
240 diesen Antrag im Bedarfsfalle aus und schicken Sie ihn an unsere
241 Hauptverwaltung in Ludwigsburg. Sie können ihn aber auch unserem
242 Ihnen bekannten Mitarbeiter übergeben. Wünschen Sie zu dem
243 Neuabschluß oder in anderen Fragen noch eine mündliche Beratung,
244 dann kreuzen Sie bitte das dafür in dem Antrag vorgesehene Feld
245 an. Unser Mitarbeiter steht Ihnen gern zur Verfügung.
246 Jahresschluß-Hinweise, die Ihnen helfen, Geld zu sparen
247 Prüfen Sie bitte vor Jahresende, ob Sie 1970 alle
248 Bausparvergünstigungen ausgeschöpft haben. Im Dezember können
249 Sie Versäumtes noch nachholen. Wer jetzt nicht aufpaßt, kann
250 die 30 % ige Zusatzprämie, die der Staat Klein
251 verdienern und Mittelverdienern zur Bauspargrundprämie
252 gewährt, für sieben Jahre verlieren. Es lohnt sich auf jeden
253 Fall, die folgenden Hinweise aufmerksam zu lesen.
254 Einzahlungen zum Jahresende 1970. Wohnungsbauprämie oder
255 Steuerermäßigung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kann
256 für 1970 nur für Bausparbeiträge beansprucht werden, die im
257 laufenden Kalenderjahr auch geleistet werden. Diese Voraussetzung
258 wird erfüllt, wenn: Barauszahlungen bei
259 der Bausparkasse, ihren Filialen oder den inkassoberechtigten
260 Mitarbeitern im Außendienst. einer Postanstalt zur
261 Überweisung mit Zahlkarte oder Postanweisung,
262 einer Sparkasse oder Bank zur Überweisung auf ein Konto der
263 Bausparkasse noch bis Jahresschluß 1970 geleistet werden.
264 Unsere Mitarbeiter im Außendienst sind bis Jahresende stark
265 beansprucht. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte mit
266 Einzahlungen bei unseren Beratungsstellen bzw.
267 inkassoberechtigten Mitarbeitern im Außendienst nicht bis zuletzt
268 gewartet werden. Überweisungen durch Bank,
269 Sparkasse oder Postscheckamt noch im Kalenderjahr 1970 dem Konto
270 des Auftraggebers belastet werden. Es genügt dabei nach
271 einem Urteil des Bundesfinanzhofes (6 58/61 v. 20.7.
272 1962) nicht, daß der Auftrag zur Überweisung bis zum
273 Jahresende erteilt wird; er muß spätestens im alten Jahr auch
274 ausgeführt sein. Schecks am 31.Dezember
275 1970 bei der Bausparkasse, ihren Filialen oder den
276 inkassoberechtigten Mitarbeitern im Außendienst vorliegen.
277 Schecks werden am Tag der Übergabe (Tag des Eingangs)
278 gutgeschrieben. Damit der Tag der Übergabe festgehalten
279 wird, dürfen Schecks den inkassoberechtigten Mitarbeitern im
280 Außendienst nur gegen Inkassoquittung ausgehändigt werden.
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