Quelle Nummer 031
Rubrik 02 : RELIGION Unterrubrik 02.01 : PRESSE
KIRCHE UND KOMMUNE
KARDINAL JOSEPH HOEFFNER
KIRCHENZEITUNG FUER DAS ERZBISTUM KOELN
NR. 47/70, 20.11.70., S.3
ENTWICKLUNGSHILFE - PFLICHT DER GERECHTIGKEIT
KARDINAL JOSEPH HOEFFNER
ERSCH. S.O., S.8
WORT DES ERZBISCHOFS VON KOELN ("AN DIE KATHOLIKEN
SEINES ERZBISTUMS, DEREN EHE MIT EINEM NICHT-
KATHOLISCHEN PARTNER VOR DEM 1. OKTOBER 1970 NICHT
IN DER KIRCHLICH VORGESCHRIEBENEN FORM ABGESCHLOSSEN
WURDE.")
001 Harte Arbeit wird von Ihnen verlangt. Je weniger Sie begeistert
002 sind, desto mehr müssen Sie sich hineinstürzen. 3.Dekade:
003 Sie sind in Ihrem Element. Kirche und Kommune
004 Dienst am Menschen als gemeinsame Aufgabe. Seit mehr als
005 tausend Jahren sind in unserer rheinischen Heimat die Glieder der
006 Bürgergemeinde in ihrer überwältigenden Mehrheit zugleich
007 Glieder der Christengemeinde. Die Christen sind durch ihre
008 Wohnungen, durch ihre Familien und durch ihren Beruf unlösbar
009 mit dem Leben der bürgerlichen Gemeinde verbunden. Das Zweite
010 Vatikanische Konzil sagt: " Freude und Hoffnung, Trauer und
011 Angst der Menschen von heute sind auch Trauer und Angst der
012 Jünger Christi ". Das Verhältnis der Christengemeinde zur
013 Bürgergemeinde steht nach christlichem Verständnis unter dem
014 Zeichen des Dienens. Es genügt nicht, den christlichen
015 Glauben in das Kämmerlein des Herzens einzuschließen und die
016 Welt - nach dem Ohne-mich-Standpunkt - ihrem
017 Schicksal zu überlassen. Es genügt auch nicht, sich bloß
018 innerkirchlich verantwortlich zu fühlen, regelmäßig an der
019 Eucharistiefeier teilzunehmen, einem kirchlichen Verein
020 anzugehören oder im Pfarrgemeinderat mitzuarbeiten. Das Konzil
021 fordert die Christen vielmehr auf, " ein lebendiges
022 Verantwortungsbewußtsein gegenüber der Welt " zu besitzen. Der
023 Dienst des Christen in der Welt bedeutet keineswegs eine sakrale
024 Überfremdung der irdischen Wirklichkeiten. Die bürgerliche
025 Gemeinde hat - ebenso wie Staat und Wirtschaft, Wissenschaft
026 und Kunst - ihre Eigenständigkeit, was nicht ausschließt,
027 daß bürgerliche und christliche Gemeinde nicht aufeinander bezogen
028 wären. Die frostige Trennung, das abweisende Sich-nicht-
029 Kennen Kennen wären nicht das richtige Verhältnis zueinander. Beide
030 sollen, wie es im kommunalen Bereich der Erzdiözese Köln
031 Brauch ist, partnerschaftlich zusammenarbeiten. Das dient dem
032 Wohle beider. Der Dienst der Christengemeinde in der
033 bürgerlichen Gemeinde ist ein Dienst am Menschen. Die
034 Christengemeinde wird dort Dienste anbieten, wo Menschen der
035 Hilfe bedürfen. Um einige Bereiche des Dienens, in denen die
036 Christengemeinde unmittelbar mit der Bürgergemeinde in Berührung
037 tritt, aufzuzeigen, seien drei Lebensstufen des Menschen genannt:
038 Kindheit und Jugend, Volleistungsjahre, Alter.
039 Kindheit und Jugend. In der Erzdiözese Köln befinden sich
040 in katholischer Trägerschaft 543 Kindergärten mit 42670 Kindern
041 und 2506 Erzieherinnen. Weitere Dienste geschehen in den
042 Jugendheimen, in den Häusern der offenen Tür, in der
043 Jugendfürsorge usw.. In besonderer Weise sind den Kindern
044 der Gastarbeiter (Plätze in den Kindergärten) und den
045 jugendlichen Gastarbeitern helfende Dienste zu leisten. Sehr viel
046 bleibt noch zu tun zugunsten der körperlich und geistig behinderten
047 Kinder. Auch bedürfen kinderreiche Familien trotz des
048 Kindergeldes nicht selten der Hilfe. Da nämlich der
049 wirtschaftliche Lebenszuschnitt durch die Struktur des Haushaltes
050 bestimmt wird und da für den heutigen sozialen Lebensstandard -
051 wie er unter gleichgestellten Bevölkerungsschichten üblich ist -
052 jene Haushalte maßgeblich sind, die entweder keine oder nur eins
053 bis zwei Kinder unter 15 Jahren haben, erreichen die kinderreichen
054 Familien häufig nicht mehr den sozialen Lebensstandard. Das
055 bedeutet: schlechtere Wohnverhältnisse, obwohl gerade die
056 kinderreichen Familien größere Wohnungen nötig hätten,
057 schlechtere Kleidung, schlechtere Ernährung, schlechtetr
058 Ausbildungsmöglichkeiten für die Kinder usw.. Die
059 Volleistungsjahre. Für das Volleistungsalter sind vier
060 Normalrisiken typisch: Berufsunfähigkeit und
061 Erwerbsunfähigkeit, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Witwenschaft.
062 Wenn diese Risiken auch weithin durch das System der sozialen
063 Sicherheit gemildert sind, bleibt doch die Notwendigkeit des
064 persönlichen Helfens, zum Beispiel bei Krankheit
065 (Krankenhäuser, Haus-Krankenpflege). Auch bedürfen zwei
066 Gruppen von Menschen, die im Volleistungsalter stehen,
067 besonderer Hilfe: die Gastarbeiter und die Obdachlosen.
068 Alter. Die zahlenmäßige Zunahme der alten Leute und die
069 verhältnismäßig lange Lebenserwartung der über 60jährigen
070 stellt die moderne Gesellschaft nicht nur vor Aufgaben der
071 wirtschaftlichen Sicherung (Altersrenten). Es geht auch um
072 Standort und Geltung des Alters in der industriellen Gesellschaft.
073 Die herrschende öffentliche Meinung bringt dem Alter keine
074 besondere Hochachtung entgegen. Nicht das Alter, sondern die
075 junge Kraft und Vitalität imponieren. Man erschrickt vor der
076 Überalterung unseres Volkes und sieht vielfach in den alten
077 Menschen unproduktive Mitesser und Vermehrer der Soziallast.
078 Nach christlichem Verständnis ist das Alter nicht der
079 Zusammenbruch des Lebens, sondern seine Erfüllung - wie ja
080 auch das Sterben nicht die Katastrophe, sondern die reifste Tat
081 des Menschen sein soll: die demütige Rückgabe des irdischen
082 Lebens in die Hände Gottes. Pietät und Gerechtigkeit
083 verlangen, den Überalterungskomplex der " belastenden
084 Greisenquote " zu überwinden und Lebensrecht und Würde der
085 alten Menschen anzuerkennen. Der alte Mensch wurzelt gleichsam in
086 der Geschichte unseres Volkes. In ihm lebt die Tradition. Auch
087 haben die alten Menschen die junge, heute beruftstätige und
088 verdienende Generation aufgezogen und mitgeholfen, die
089 Voraussetzungen der Produktivität unserer Wirtschaft zu schaffen.
090 Die Schaffung von Altenheimen und Altenstuben ist ein
091 christlicher Dienst an den alten Menschen. Auch gilt es, das
092 Ansehen der alten Menschen in der modernen Gesellschaft zu heben.
093 Wort des Erzbischofs von Köln. an die Katholiken
094 seines Erzbistums, deren Ehe mit einem nichtkatholischen Partner
095 vor dem 1.Oktober 1970 nicht in der kirchlich vorgeschriebenen
096 Form geschlossen: Am 1.Oktober 1970 ist die neue
097 rechtliche Ordnung der konfessionsverschiedenen Ehe in Kraft
098 getreten. Heute wende ich mich als Bischof an jene Katholiken,
099 die ihre Ehe vor dem 1.Oktober 1970 mit einem nichtkatholischen
100 Christen geschlossen haben entweder nur vor dem Standesamt oder
101 auch vor dem nichtkatholischen Geistlichen, jedenfalls nicht in der
102 Form, die von der katholischen Kirche vorgeschrieben war. Solche
103 Ehen sind nach der Ordnung der katholischen Kirche nicht gültig
104 geschlossen worden. Die neuen Bestimmungen eröffnen nun einen
105 verhältnismäßig leichten Weg, diese Ehen in kirchenrechtlicher
106 Hinsicht gültig zu machen, so daß den betroffenen Katholiken die
107 volle kirchliche Gemeinschaft einschließlich des Empfangs der
108 heiligen Sakramente wieder möglich wird. Es drängt mich, Ihnen
109 hierzu ein persönliches Wort zu sagen. Ich weiß, daß viele
110 Katholiken unter einem Leben in kirchlich ungültiger Ehe und
111 unter den Folgen, die sich daraus ergaben, gelitten haben. Sie
112 waren von der Gemeinschaft mit dem Tisch des Herrn ausgeschlossen,
113 die ihnen zugleich Ausdruck ihrer Gemeinschaft mit den Menschen
114 war. War die Strende gerechtfertigt? Lassen Sie mich
115 darauf folgendes antworten. Eine Mischehe war bisher für
116 Katholiken nur dann rechtsgültig, wenn sie vor dem katholischen
117 Priester und zwei Zeugen geschlossen wurde. Die Kirche wollte
118 damit in besonderer Weise unterstreichen, daß die Ehe unter
119 Getauften ein Sakrament Jesu Christi ist und daß sie für das
120 Leben der Kirche von unschätzbarer Bedeutung ist. Niemand kann
121 bestreiten, daß die Kirche das Recht hat, solche Bestimmungen
122 zu erlassen. Jedoch müssen die Ordnungen der Kirche, die
123 Gottes unwandelbare Gebote auf die Verhältnisse der jeweiligen
124 Zeit anwenden, sich dann ändern, wenn diese Verhältnisse anders
125 geworden sind. Auf Grund der Neuordnung der Bestimmungen über
126 die konfessionsverschiedene Ehe ist es deshalb fernerhin möglich,
127 eine solche Ehe nur vor dem Standesbeamten oder auch vor dem
128 nichtkatholischen Geistlichen zu schließen, wenn der Bischof die
129 Dispens hierzu erteilt hat. Sie werden sagen: Hätte es diese
130 Möglichkeit zur Zeit meines Eheabschlusses schon gegeben, wäre
131 mir und meiner Familie vieles erspart geblieben, was unser
132 bisheriges Leben belastet hat. Die Antwort kann nur sein: Die
133 ganze Kirche in allen ihren Gliedern muß auf ihrem Weg durch die
134 Geschichte immer wieder neu lernen, das unwandelbare Vermächtnis
135 Jesu Christi den jeweiligen Zeiten und Verhältnissen so
136 nahezubringen, daß eine möglichst lebendige Einheit zwischen
137 beiden entsteht. Sie werden weiter sagen: Uns und vielen anderen,
138 die sich in derselben Lage befanden, erschien der Weg, den die
139 katholische Kirche heute geht, schon damals als der richtige. Wie
140 konnte die Kirche uns jahrelang als Sünder betrachten? Ich
141 versichere Ihnen, daß Gott allein das Innere des Menschen kennt
142 und daß letztlich er allein die Gewissen richten wird. Aber es
143 gibt auch die Sünde gegenüber der Glaubensgemeinschaft der
144 Kirche, die im Auftrag Christi den Glauben verbindlich zu
145 verkündigen und das Leben der Kirche zu ordnen hat. Ich bitte
146 Sie deshalb: Prüfen Sie Ihr Gewissen und fragen Sie sich:
147 Bin ich meinen eigenen Weg gegangen, weil ich keinen anderen
148 wußte oder bin ich diesen Weg gegangen, weil ich von der Kirche
149 nichts hielt, gewissermaßen aus Verachtung ihrer Autorität?
150 Wenn auch die Bestimmungen der Kirche nicht unfehlbar waren, so
151 hat sie doch im Auftrag ihres Herrn nach bestem Wissen und
152 Gewissen gehandelt, als sie Ihnen diesen Weg vorschreiben zu
153 müssen glaubte. Mir als Bischof tut es leid, daß Sie
154 allzulange unter der Last der Trennung vom kirchlichen Leben
155 gelitten haben. Haben Sie Verständnis dafür, daß wir alle,
156 die gesamte Kirche, allzeit zu lernen haben. Das wird es Ihnen
157 leichter machen, den Frieden und die Verbundenheit mit der Kirche
158 zu suchen und zu finden, die Ihnen brüderlich die Hand der
159 Versöhnung reicht. Ich lade Sie herzlich ein, diesen Weg
160 der Versöhnung zu gehen. Wenden Sie sich bitte an den
161 katholischen Seelsorger Ihres Wohnbezirks oder auch an einen
162 Priester Ihres Vertrauens. Mit ihm können Sie alles weitere
163 besprechen. Ich wünsche Ihnen den Mut zu diesem Gespräch. Im
164 Normalfall kann der Seelsorger in der Vollmacht, die ihm vom
165 Bischof übertragen ist, Ihre Ehe rechtlich in Ordnung bringen.
166 Nur wenn Unklarheiten vorliegen oder Schwierigkeiten auftreten,
167 wird er den Fall dem Bischof zur Entscheidung vorlegen. Um
168 Mißverständnissen vorzubeugen, weise ich darauf hin, daß die
169 Ehe nur dann rechtlich geordnet werden kann, wenn keine anderen
170 Ehehindernisse vorliegen, von denen die Kirche nicht dispensieren
171 kann (z. B. das noch bestehende Eheband aus einer früheren
172 Ehe eines der beiden Partner). alle Kirchenstrafen
173 (Exkommunikationen), die früher im Zusammenhang mit der
174 konfessionsverschiedenen Ehe bestanden, sind aufgehoben. Sobald
175 Ihre Ehe rechtlich in Ordnung gebracht ist, können Sie wieder
176 die Sakramente der Kirche empfangen. Weisen Sie bei Ihrer
177 ersten Beichte den Beichtvater darauf hin, daß Sie jetzt in
178 einer Ehe leben, die auch rechtlich geordnet ist. Ich grüße
179 Sie in der Liebe Christi und segne Sie und alle, denen Sie in
180 der Gemeinschaft Ihrer Ehe verbunden sind. Entwicklungshilfe
181 - Pflicht der Gerechtigkeit. Völker, die
182 jahrtausendelang in einer gewissen statischen Genügsamkeit gelebt
183 hatten, sind erwacht und zu einem neuen Bewußtsein gelangt.
184 Dieses Erwachen aber geschieht mit dem Blick auf den
185 Zivilisationskomfort der entwickelten Industriestaaten, denen
186 gegenüber man sich selbst als enterbt, zurückgesetzt und
187 ausgebeutet betrachtet. In vielen Entwicklungsländern sind die
188 wirtschaftlichen Verhältnisse so trostlos, daß Millionen von
189 Menschen Hunger leiden. Die Gründe der Verelendung sind
190 vielschichtig: Der Kapitalmangel, die überkommenen
191 Feudalsysteme, die mangelhafte berufliche Vorbildung, der geringe
192 Preis der von den Entwicklungsländern auf den Weltmärkten
193 angebotenen Rohstoffe lassen den wirtschaftlichen Aufschwung nur
194 schwer in Gang kommen. Da der hygienische und medizinische
195 Fortschritt in den Entwicklungsländern leichter und früher als
196 der wirtschaftliche Fortschritt zu erreichen ist, kommt es zu einer
197 gewaltigen Bevölkerungsexplosion, mit der die
198 Nahrungsmittelerzeugung nicht Schritt hält. Eine von den
199 Vereinten Nationen durchgeführte Untersuchung ergab, daß die
200 Bevölkerung in den Entwicklungsländern fast doppelt so schnell
201 wächst, als man bis dahin vermutet hatte. Angesichts dieser Lage
202 ist es ein Gebot der gesamtmenschlichen Gemeinwohlgerechtigkeit,
203 diesen Völkern tatkräftig zu Hilfe zu kommen. Papst Pius 12.
204 hat die Lehre vom natürlichen Recht des Menschen auf einen
205 ausreichenden Anteil an den Erdengütern auch auf die
206 Völkergemeinschaft angewandt, indem er erklärte, es sei ein
207 Unrecht, wenn reiche Länder " auf eine derartige Aneignung der
208 gemeinnützigen wirtschaftlichen Hilfsquellen und Rohstoffe
209 abzielten, daß die von der Natur weniger begünstigten Nationen
210 davon ausgeschlossen blieben ". Als Paul 6.diese Lehre in
211 der Enzyklika " Populorum progressio " aufgriff und ausdrücklich
212 auf die Entwicklungsländer bezog, wirkte das fast wie eine
213 Sensation, ein Zeichen dafür, wie wenig die katholische
214 Soziallehre bekannt ist. Die " technische und finanzielle Hilfe ",
215 so forderte Papst Johannes 23., muß uneigennützig
216 gewährt werden, und zwar so, daß die Entwicklungsländer " in
217 den Stand gesetzt werden, ihren wirtschaftlichen und sozialen
218 Fortschritt einmal selbständig zu vollziehen ". Nur auf diese
219 Weise kann es gelingen, " alle Staaten zu einer Gemeinschaft zu
220 verbinden, deren einzelne Glieder im Bewußtsein ihrer Rechte und
221 Pflichten übereinstimmend zur Wohlfahrt aller beitragen ". Die
222 Entwicklungshilfe sollte nicht mit der Errichtung von Prestige-
223 Großbetrieben beginnen, sondern bei der Förderung
224 arbeitsintensiver Maßnahmen im Bereich der Substrukturen ansetzen:
225 Bau von Straßen, Brücken, Eisenbahnen, Wasserleitungen
226 usw.. Zugleich müssen zahlreiche mittlere und kleinere
227 Betriebe zur Erzeugung von Konsumgütern geschaffen werden, damit
228 den beim Aufbau der Substrukturen verdienten Löhnen ein
229 entsprechendes Konsumgüterangebot gegenübersteht. Sonst steigen
230 die Preise, und die Verelendung bleibt dieselbe. In den Jahren
231 1950 bis 1969 haben die Geberländer einen Betrag von rund 600
232 Milliarden DM für die wirtschaftliche Entwicklung der Dritten
233 Welt zur Verfügung gestellt. Das scheint eine hohe Summe zu
234 sein; aber sie macht nicht einmal ein Prozent des Volkseinkommens
235 der reichen Länder aus. Man wird unwillkürlich an das Wort
236 erinnert, das John F. Kennedy 1963 auf dem Ersten
237 Welternährungskongreß gesprochen hat: " Wir haben die Mittel,
238 uns fehlt nur der Wille, - der wille, konsequent und politisch
239 mündig zu handeln ". Natürlich müssen auch die
240 Entwicklungsländer selbst das Ihre tun. Immerhin finanzierten
241 sie in den sechziger Jahren bereits 85 Prozent ihrer
242 Bruttoinvestitionen aus eigenen Mitteln. In den meisten
243 Entwicklungsländern ist insbesondere eine Agrarreform dringend
244 geboten.
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