Quelle Nummer 024
Rubrik 08 : GESELLSCHAFT Unterrubrik 08.21 : ARBEIT
NORDRHEIN-WESTFALEN-PROGRAMM 1975
7. GESUNDHEIT UND SOZIALES
DUESSELDORF 1970, S. 123-128
001 Gesundheit und Soziales. Heute ist der Mensch
002 stärker als früher durch äußere und innere Einflüsse
003 gesundheitlich gefährdet, weil die Umweltbedingungen und
004 Lebensbedingungen sich schwerwiegend verändert haben.
005 Anpassungsschwierigkeiten nehmen vielen Menschen das Gefühl des
006 körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens. Die Folgen
007 von Motorisierung, industrieller Luftverunreinigung und
008 Wasserverunreinigung, Nahrungsmittelverfälschung, Genußmittel
009 mißbrauch und Arzneimittelmißbrauch, der weitverbreitete
010 körperliche Trainingsverlust, die seelisch-geistige
011 Überforderung durch Massenkommunikationsmittel haben dazu
012 beigetragen, daß als Ausdruck verminderter Belastbarkeit und
013 Widerstandsfähigkeit die Zivilisationskrankheiten immer mehr
014 zunehmen. Regierung und Verwaltung müssen daher Maßnahmen zum
015 Schutz und zur Erhaltung der Gesundheit sorgfältig planen und
016 festlegen. Zu den Bemühungen, Krankheiten jeder Art zu
017 bekämpfen, müssen soziale Pflegemaßnahmen und
018 Hilfsmaßnahmen besonders für alte Menschen treten.
019 Kindergärten müssen weiter ausgebaut werden. Bereits hier muß
020 mit Bildungsprozessen begonnen werden, die später über eine
021 differenzierte Jugendbildungsarbeit den jungen Menschen befähigen
022 sollen, die veränderte Umwelt zu meistern. Das Förderprogramm
023 der Jugendpflege wird weiterhin in Landesjugendplänen dargestellt
024 und festgelegt werden. Die Stärkung der sozialstaatlichen
025 Demokratie ist das Ziel. Die jungen Menschen müssen durch mehr
026 Wissen, Einsichten und Kenntnisse befähigt werden, ihre
027 zukünftige Verantwortung zu übernehmen. Über die
028 Landesjugendpläne hinaus wird die gesamte Jugendhilfe
029 und Familienhilfe in den kommenden Jahren eine erweiterte
030 Förderung erhalten. Das gilt insbesondere für die
031 Kindertagesstätten, die Erholungswerke für Kinder,
032 Jugendliche und Familien, die Elternberatungsstellen
033 und Erziehungsberatungsstellen sowie die Mütterschulen.
034 Öffentliches Gesundheitswesen. Die Maßnahmen der kommunalen
035 Gebietsreform werden auf den öffentlichen Gesundheitsdienst
036 Rückwirkungen haben. Die vergrößerten Zuständigkeitsbereiche
037 der Gesundheitsämter mit mindestens 150000 Einwohnern werden ein
038 konzentriertes und besseres Arbeiten bei allen amtsärtzlichen
039 Aufgaben ermöglichen, zu vermehrter Beschäftigung von
040 Spezialisten verschiedener Fachrichtungen und zu einer besseren
041 apparativen Ausstattung führen. Die Gesundheitsämter müssen
042 allerdings für die Bevölkerung erreichbar bleiben. Es sind daher
043 verstärkt Bezirksstellen und Nebenstellen einzurichten,
044 so daß alle Möglichkeiten der Gesundheitsvorsorge und
045 Gesundheits hilfe jedem Bürger in " Kinderwagenentfernung "
046 zur Verfügung stehen. Der öffentliche Gesundheitsdienst wird
047 zahlreiche neue und erweiterte Aufgaben erfüllen müssen. Sie
048 werden nur von dafür besonders vorgebildeten Ärzten durchgeführt
049 werden können, die über die bisher vermittelte Ausbildung hinaus
050 auf den Gebieten der Verhaltenswissenschaften, Sozialpsychologie,
051 Sozialpädiatrie, Medizinalstatistik und Dokumentation, des
052 Rechts und der Verwaltung, der elektronischen Datenverarbeitung
053 und der Wirkung und Methodik des Einsatzes der
054 Massenkommunikationsmittel geschult sind. Eine derartige
055 Ausbildung läßt sich nur konzentriert und in größerem Rahmen
056 durchführen. Das Land plant daher im Programmzeitraum den
057 Ausbau der Akademie für Staatsmedizin in Düsseldorf zu einer
058 von acht Bundesländern getragenen zentralen " Akademie für
059 öffentliches Gesundheitswesen ". Hier sollen alle
060 Ausbildungsvoraussetzungen für die Zunkunftsaufgaben der
061 Gesundheitsämter geschaffen werden. Die Ausbildungskapazität
062 für Ärzte, Zahnärzte, Pharmazeuten, Gesundheitsinspektoren
063 und Gesundheits erzieher wird in der Endausbaustufe 500
064 Personen jährlich umfassen und 1977 erreicht sein.
065 Langfristiges Ziel. Verbesserung des Gesundheitsschutzes, der
066 Gesundheitsaufsicht sowie der Gesundheitsfürsorge und
067 Gesundheits vorsorge durch hochspezielle Ausbildung der
068 Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen. Maßnahmen bis 1975
069 Beteiligung des Landes an dem Aufbau einer Akademie für
070 öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf. Landesausgaben
071 im Programmzeitraum. 1 Mio DM. Lebensmittel und
072 Arzneimittel. Die Bundesregierung bereitet eine umfassende
073 Neuregelung des Lebensmittelrechts vor. Die Hauptziele sind:
074 Intensivierung der Lebensmittelüberwachung;
075 Verstärkung des Verbraucherschutzes; bessere
076 Berücksichtigung der raschen Fortschritte auf dem Gebiet der
077 Lebensmitteltechnologie. Die Durchführung der
078 Lebensmittelüberwachung wird den Ländern vorbehalten bleiben.
079 In Nordrhein-Westfalen waren zunächst die örtlichen
080 Ordnungsbehörden zuständig. 1969 wurde die Zuständigkeit auf
081 die Kreisordnungsbehörden verlagert. Deren Außendienstbeamte
082 müssen über die notwendigen warenkundlichen,
083 lebensmitteltechnischen und rechtlichen Kenntnisse verfügen. Um
084 dieses Ziel zu erreichen, muß eine Ausbildungsordnung
085 und Prüfungsordnung für den lebensmitteltechnischen Dienst
086 geschaffen werden. Die Außendienstbeamten sollen an der Akademie
087 für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf ausgebildet
088 werden. Ferner muß eine Ausbildungsordnung und
089 Prüfungsordnung für Lebensmittelchemiker erlassen werden. Um
090 die Lebensmittelüberwachung und den Verbraucherschutz
091 wirkungsvoller zu gestalten, wird angestrebt, neben Amtsärzten
092 und Amtstierärzten bei den Kreisen und kreisfreien Städten auch
093 Lebensmittelchemiker (Amtschemiker) generell anzustellen. Es
094 ist zu prüfen, wie die bestehenden kommunalen
095 Lebensmitteluntersuchungsämter neu organisiert werden können.
096 Die Versuche, durch Schwerpunktbildung bei einzelnen Aufgaben
097 der Lebensmitteluntersuchung im Rahmen der Überwachung eine
098 Rationalisierung herbeizuführen, um nach Möglichkeit auch halb
099 automatische bzw. vollautomatische Analysengeräte
100 einzusetzen, sind nicht in dem erwarteten Ausmaß positiv verlaufen.
101 Für die verstärkte Lebensmittelüberwachung werden im
102 Programmzeitraum Landeszuschüsse in Höhe von 20 Mio DM
103 vorgesehen. Der Arzneimittelverkehr muß wegen der notwendigen
104 Qualitätskontrolle der Arzneispezialitäten stärker überwacht
105 werden. In Nordrhein-Westfalen wurden z. B. im Jahr
106 1967 nur etwa 1,3 % der in unserem Land hergestellten oder
107 nach hier importierten Arzneispezialitäten untersucht. Die
108 Arzneimittelabteilung beim Chemischen Landesuntersuchungsamt muß
109 in die Lage versetzt werden, jährlich etwa 10 % der in
110 Nordrhein-Westfalen hergestellten oder nach hier importierten
111 Arzneispezialitäten analytisch überprüfen zu können. Im
112 Programmzeitraum werden für die verstärkte Überwachung der
113 Arzneispezialitäten Landesausgaben in Höhe von 6 Mio DM
114 entstehen. Langfristiges Ziel. Verbesserung der
115 Lebensmittelüberwachung auf Kreisebene; Schaffung eines
116 " lebensmitteltechnischen Kontrolldienstes "; wesentliche
117 Steigerung der Anzahl der Arzneimitteluntersuchungen.
118 Maßnahmen bis 1975. Vorlage eines Gesetzes über den
119 Lebensmittelchemiker; Ausbildungsordnungen und
120 Prüfungsordnungen für Lebensmittelchemiker und
121 Lebensmittelkontrolleure; Konzentration der Chemischen
122 Untersuchungsämter; Ausbau des Chemischen
123 Landesuntersuchungsamtes in Münster. Landesausgaben im
124 Programmzeitraum. 26 Mio DM. Behindertenbetreuung
125 Von hundert Einwohnern sind sechs körperbehindert,
126 sinnesgeschädigt oder geistig-seelisch behindert. Da das
127 Zurückdrängen der Kindersterblichkeit von einem relativen
128 Anstieg der Zahl kranker Kinder begleitet ist, wird sich dieses
129 Verhältnis kaum verbessern lassen. Um so mehr muß die Betreuung
130 der Behinderten intensiviert werden. Zunächst sind im
131 Programmzeitraum die Beratungsstellen für Behinderte oder für
132 Eltern behinderter Kinder auszubauen. Die zentralen Stellen für
133 die Beratung und die Einleitung der Eingliederungsmaßnahmen sind
134 die Gesundheitsämter. Auf Grund ihrer Erfahrungen sollten sie
135 Einrichtungen der Behindertenbetreuung in ihrem Bereich
136 koordinieren und planen. Den Behinderten muß bei der
137 Eingliederung in Beruf und Gesellschaft geholfen werden. Ein
138 großer Teil der dafür erforderlichen Einrichtungen ist noch zu
139 schaffen. Ärztliche, schulische, berufliche und soziale
140 Maßnahmen der Eingliederung in die Gemeinschaft sind möglichst
141 in geeigneten Tageseinrichtungen oder im Wege teilstationärer
142 Behandlung in Tageskliniken und Nachtkliniken,
143 Sonderkindergärten, Anlernwerkstätten, Beschützenden
144 Werkstätten und an sonstigen Arbeitsplätzen durchzuführen;
145 Maßnahmen in Krankenhäusern, Anstalten und Heimen müssen auf
146 das erforderliche Maß beschränkt werden. Die Landesregierung
147 ist der Ansicht, daß es möglich sein muß, die fehlenden
148 Einrichtungen für die Behindertenbetreuung bis 1980 zu schaffen.
149 Dafür sollen den Trägern Förderungsmittel des Landes in Höhe
150 von 30 Mio DM zur Verfügung gestellt werden. Den gedeckten und
151 den geschätzten ungedeckten Bedarf an Plätzen in
152 Sonderkindergärten, Tagesbildungsstätten, Anlernwerkstätten
153 und Beschützenden Werkstätten für geistig Behinderte als der
154 stärksten Behindertengruppe nach dem Stand vom 1.8.1969
155 zeigt Abbildung 51. Eine große Zahl behinderter Kinder könnte
156 erfolgreicher rehabilitiert werden, wenn es gelänge, die
157 Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und einer
158 gezielten Behandlung zuzuführen. Die Frühdiagnose bedarf
159 besonderer ärztlicher Fachkenntnisse. Daher wird angestrebt, bei
160 allen Neugeborenen die Untersuchung durch einen Kinderarzt
161 sicherzustellen. " Risikokinder " bedürfen einer besonders
162 sorgfältigen fortlaufenden ärztlichen Kontrolle. Drei Prozent
163 der Gesamtbevölkerung sind wegen psychischer Erkrankungen oder
164 Störungen ständig arbeitsunfähig. Ein weit höherer Anteil ist
165 erkrankt, ohne dauernd arbeitsunfähig zu sein. Der Anteil der
166 psychisch Alterskranken wächst. Der psychisch Kranke wird heute
167 überwiegend nicht mehr in weitab gelegenen Landeskrankenhäusern
168 von seiner Umwelt isoliert, sondern durch ärztliche und soziale
169 Hilfen zur gesellschaftlichen Integration befähigt. Zur
170 Ergänzung ist ein vorsorgender und nachsorgender
171 sozialpsychiatrischer Dienst bei den Gesundheitsämtern aufzubauen,
172 um dem Kranken akute Krisen überwinden zu helfen und die
173 Wiedereingliederung in Familie und Gemeinschaft zu erleichtern.
174 Der Ausbau der Sozialpsychiatrie setzt allerdings eine
175 entsprechende Zahl von Psychiatern voraus. Schließlich müssen
176 für die teilambulante Betreuung psychisch Kranker mehr Betten
177 bereitgestellt werden. Langfristiges Ziel. Möglichst
178 früh einsetzende Maßnahmen der Eingliederung für
179 Körperbehinderte, Sinnesgeschädigte und geistig-seelisch
180 behinderte Menschen. Maßnahmen bis 1975. Förderung von
181 Einrichtungen für die Eingliederung behinderter Menschen, die
182 einen Daueraufenthalt in einer Anstalt entbehrlich machen, wie
183 Tageskliniken und Nachtkliniken, Sonderkindergärten,
184 Anlernwerkstätten, Beschützende Werkstätten und ähnliche
185 Einrichtungen. Landesausgaben im Programmzeitraum. 30 Mio
186 DM. Krankenhäuser. In den vergangenen Jahren sind
187 Krankenhäuser in großer Zahl neu errichtet oder ausgebaut worden.
188 Ein größerer Fehlbedarf an Betten besteht im
189 Landesdurchschnitt nicht mehr. Die " Bettendichte " ist jedoch
190 räumlich noch zu ungleichmäßig; es gibt auch noch zu viele
191 kleine Krankenhäuser. Leistungsfähige neue Krankenhäuser
192 fehlen insbesondere in einigen ländlichen Gebieten. Insgesamt ist
193 die Struktur der allgemeinen Akutkrankenhäuser insofern ungünstig,
194 als von 609 Krankenhäusern mit rund 137000 Planbetten nach dem
195 Stand vom 31.12.1967 noch 227 Krankenhäuser weniger als
196 100 Betten hatten. Das sind 37,3 % der Krankenhäuser.
197 Eine Größenordnung unter 100 Betten ist jedoch weder medizinisch
198 noch betriebswirtschaftlich vertretbar. Um zu einem abgestuften,
199 voll ausgewogenen und koordinierten Krankenhaussystem zu gelangen,
200 das medizinisch leistungsfähig, aber auch betriebswirtschaftlich
201 vertretbar ist, soll die Versorgung der Patienten nach dem in
202 Vorbereitung befindlichen Landeskrankenhausplan in drei Ebenen
203 erfolgen. Die örtliche untere Ebene wird " erste
204 Versorgungsstufe " genannt; sie dient dem kommunalen Nahbereich
205 für täglich und laufend anfallende Fälle. In der Regel wird
206 sie kreisangehörige Gemeinden oder Stadtteile von kreisfreien
207 Städten umfassen. Der Schwerpunkt der Versorgung wird in der
208 überörtlichen mittleren Ebene der " zweiten
209 Versorgungsstufe " liegen, die die schwierigeren Behandlungen
210 durchführt und alle medizinischen Fachrichtungen vorhält. Sie
211 wird regelmäßig in Entwicklungsschwerpunkten oder besonders
212 geeigneten zentralen Orten eines Kreises oder in dem Gebiet einer
213 kreisfreien Stadt liegen. Hier wird es auch
214 Intensivpflegeeinheiten geben und es werden Anästhesieabteilungen
215 einzurichten sein. In der regionalen oberen Ebene der
216 " dritten Versorgungsstufe " sind alle Fachrichtungen vertreten.
217 Es können Fälle aufgenommen werden, die einer
218 hochdifferenzierten und hochqualifizierten Behandlung bedürfen.
219 Zu dieser dritten Stufe gehören insbesondere die
220 Universitätskliniken und andere besondere Einrichtungen; hier
221 wird sich vornehmlich der medizinische Fortschritt entwickeln. In
222 den Krankenhäusern dieser Versorgungsstufe wird es grundsätzlich
223 Intensivpflegegruppen oder sogar Intensivpflegestationen geben.
224 Für das Jahr 1980 ist ein Bedarf von rund 137000
225 Krankenhausbetten anzunehmen. Dieser Bedarf muß auf ein
226 Krankenhaussystem von 438 allgemeinen Akutkrankenhäusern
227 aufgeteilt werden. Dafür bietet sich folgendes Schema an: Am
228 Ende der siebziger Jahre sollen in der ersten Versorgungsstufe 270
229 Krankenhäuser, in der zweiten Versorgungsstufe 138
230 Krankenhäuser und in der dritten Versorgungsstufe 30
231 Krankenhäuser (einschließlich Universitätskliniken) vorhanden
232 sein. Bei der Gesamtzahl der Krankenhäuser und der einzelnen
233 Versorgungsstufen muß selbstverständlich eine gewisse
234 Flexibilität gewahrt bleiben. Besondere Förderung soll die
235 Krankenhausversorgung älterer Menschen erhalten, deren häufig
236 chronische Erkrankungen zu einer entsprechend langen Verweildauer
237 führen. Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung
238 wird im Programmzeitraum und darüber hinaus überdurchschnittlich
239 zunehmen. Dieser Anstieg wird wegen der etwa doppelt so hohen
240 Krankenhaushäufigkeit bei älteren Menschen gegenüber den
241 mittleren Jahrgängen sowohl zu einer vermehrten Inanspruchnahme
242 der Krankenhäuser allgemein als auch zur erhöhten Belegung der
243 geriatrischen Abteilungen führen. Es ist daher eine
244 einschneidende Erhöhung des Bettenanteils für geriatrische
245 Akutkranke notwendig. Bis 1980 sollen 6400 zusätzliche Betten
246 für diesen Zweck geschaffen werden. Seit längerer Zeit besteht
247 für zahlreiche Krankenhäuser das Problem der pflegebedürftigen
248 Kranken, die nicht mehr im Krankenhaus behandelt zu werden
249 brauchen, aber an anderer Stelle nicht aufgenommen werden können.
250 Hier sind Krankenheime oder moderne Pflegeheime mit
251 Möglichkeiten zur körperlichen und seelischen Wiederherstellung
252 im Rahmen der verbliebenen Kräfte einzurichten, die die
253 Krankenhäuser entlasten. Noch bestehende Klein
254 krankenhäuser und Kleinstkrankenhäuser sind zweckmäßig in
255 solche Krankenheime umzuwandeln. Seit Jahren haben viele
256 Krankenhäuser einen dauernden Zuschußbedarf, der von dem
257 jeweiligen Träger aufzubringen ist. In diesen Fällen decken die
258 Pflegesätze die Kosten für die Krankenhausunterhaltung nicht.
259 Die Landesregierung wird darauf drängen, daß durch das
260 Krankenhausfinanzierungsgesetz sichergestellt wird, daß alle
261 Krankenhäuser die notwendigen Mittel erhalten, um ihre Aufgaben
262 bedarfsgerecht erfüllen zu können. Diese zum Teil langfristigen
263 Ziele sind im Rahmen von Fünf-Jahres-Stufenplänen zu
264 verwirklichen. Stufenpläne sind mittelfristige Finanzpläne auf
265 der Grundlage von einzelnen geplanten Krankenhausbauvorhaben. Der
266 erste Stufenplan ist für die Jahre 1967 bis 1971 aufgestellt
267 worden. Im Rahmen des Nordrhein-Westfalen-Programms
268 1975 können daher diejenigen Bauvorhaben des ersten Stufenplanes
269 nicht angeführt werden, die bis einschließlich 1970
270 schlußfinanziert sind. Außerdem ist die Höhe der für den
271 zweiten Stufenplan vorgesehenen Förderungsmittel soweit vermindert,
272 wie Bauvorhaben erst ab 1976 finanziert werden sollen. Da die
273 einzelnen Bauvorhaben für den zweiten Stufenplan noch ausgewählt
274 werden müssen, ist für den Zeitraum von 1972 bis 1975 eine
275 Vergleichsrechnung unter Berücksichtigung der
276 Folgeverpflichtungen aus dem ersten Stufenplan aufgestellt worden.
277 Im Rahmen des ersten Stufenplanes für den Krankenhausbau sollen
278 im Programmzeitraum (1971 bis 1975) 21 Krankenhäuser mit
279 Landesmitteln anfinanziert und 27 weiterfinanziert werden. Die
280 Landesausgaben für diese Maßnahmen betragen insgesamt 535 Mio
281 DM. Im einzelnen ergeben sich die Baumaßnahmen aus Übersicht
282 52. Bei der Auswahl der einzelnen zu fördernden Krankenhäuser
283 im Rahmen des zweiten Stufenplanes sollen noch stärker als bisher
284 Baumaßnahmen der zweiten oder dritten Versorgungsstufe sowie
285 geriatrische Kliniken und Intensivpflegestationen gefördert werden.
286 Krankenhausbauten in Entwicklungsschwerpunkten und in besonders
287 geeigneten zentralen Orten in ländlichen Gebieten sowie
288 Ergänzungsbauten in Verdichtungsgebieten soll der Vorrang
289 eingeräumt werden. Es ist beabsichtigt, die Erneuerung des
290 Krankenhausbestandes im Umfang von 3500 Betten (als
291 Rechnungseinheit) jährlich zu fördern. Im Programmzeitraum
292 soll demnach eine Erneuerung des Krankenhausbestandes im Umfang
293 von rund 17500 Betten erreicht werden. Dafür sind Ausgaben in
294 Höhe von 1711 Mio (Abb.) DM notwendig.
Zum Anfang dieser Seite