Quelle Nummer 022
Rubrik 07 : POLITIK Unterrubrik 07.02 : TAGESPOLITIK
NORDRHEIN-WESTFALEN-PROGRAMM 1975
9. REGIERUNG UND VERWALTUNG
DUESSELDORF 1970, S. 143-148
001 Regierung und Verwaltung. Regierung und Verwaltung
002 dienen der Bevölkerung und der Wirtschaft. Organisation und
003 Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung sowie die Form des
004 staatlichen Aufbaues beeinflussen die Güte der Leistungen der
005 Verwaltung. Gebietsreform der Verwaltung. Die
006 Anpassung der Verwaltung an die heutige und zukünftige
007 Entwicklung der Bevölkerung, des Verkehrs, der Technik und der
008 Wirtschaft macht einen Gebietszuschnitt für die
009 Verwaltungseinheiten notwendig, der sicherstellt, daß die
010 öffentlichen Aufgaben gut erfüllt werden können. Erstes
011 Neugliederungsprogramm. Die Landesregierung hat mehrfach zum
012 Ausdruck gebracht, daß eine Gebietsreform im kommunalen und
013 staatlichen Bereich " von unten nach oben " durchgeführt werden
014 muß. Seit Herbst 1967 ist daher zunächst die Neugliederung der
015 damals 2335 Gemeinden mit dem Ziel in Angriff genommen worden,
016 die Gebiete der kleinen Gemeinden wesentlich zu vergrößern und
017 auf die Ämter zu verzichten. Das erste Neugliederungsprogramm
018 wird bis Mitte 1970 abgeschlossen sein. Es umfaßt insgesamt 1435
019 kreisangehörige Gemeinden, zwei Kreise und sechs kreisfreie
020 Städte. Das Schwergewicht der Neugliederung lag zunächst in
021 solchen Kreisen, in denen die gebietliche Zersplitterung in Klein
022 gemeinden und Kleinstgemeinden einen besonders hohen Grad
023 erreicht hatte (Unna, Siegen, Lemgo, Herford, Soest,
024 Kleve, Geldern, Euskirchen, Detmold). Daneben wurden
025 Gebiete erfaßt, in denen die Raumnot von Kernstädten und
026 unorganische Grenzziehungen gesunde kommunale Entwicklungen hemmten
027 oder verhinderten (Lüdenscheid/Altena, Bonn/Siegkreis,
028 Oberbergischer Kreis, Olpe, Wiedenbrück). Schließlich
029 wurden die Gemeinden solcher Kreise neu geordnet, in denen das
030 Leistungsgefälle gegenüber den großen Städten des Umlandes
031 besonders augenfällig in Erscheinung trat (Ennepe-Ruhr-
032 Kreis, Kempen-Krefeld). In drei Fällen (Herford,
033 Lüdenscheid, Viersen) wurde zugleich das Problem der
034 Wiedereingliederung bisher kreisfreier Städte in den sie
035 umgebenden Kreis gelöst. Durch das erste Neugliederungsprogramm
036 wird die Zahl der Gemeinden um etwa die Hälfte verringert.
037 Zweites Neugliederungsprogramm. Die Landesregierung
038 beabsichtigt, in der Legislaturperiode ab 1970 ein zweites
039 Neugliederungsprogramm durchzuführen. Es soll in einem jeweils
040 geschlossenen Verfahren die Gemeindeneugliederung und
041 Kreisneugliederung für abgegrenzte Teilräume des Landes zum
042 Abschluß gebracht werden. Da die Kreisreform nur in großen
043 Räumen möglich ist, soll das Land - unabhängig von
044 Regierungsbezirksgrenzen - in acht Neugliederungsgebiete
045 eingeteilt werden, die in jeweils einem Verfahren untersucht werden
046 und für die jeweils ein geschlossener Gesetzentwurf ausgearbeitet
047 werden soll. Es handelt sich um folgende Neugliederungsgebiete:
048 Raum Aachen: Kreisfreie Stadt Aachen, Kreise
049 Aachen, Geilenkirchen-Heinsberg, Erkelenz, Jülich,
050 Düren, Monschau, Schleiden, Euskirchen. Raum Bielefeld:
051 Kreisfreie Stadt Bielefeld, Kreise Bielefeld, Herford,
052 Halle, Minden, Lübbecke, Detmold, Lemgo, Wiedenbrück.
053 Raum Münster/Hamm: Kreisfreie Städte Münster,
054 Hamm, Kreise Münster, Warendorf, Steinfurt, Tecklenburg,
055 Coesfeld, Ahaus, Recklinghausen, Lüdinghausen, Beckum,
056 Unna, Soest, Lippstadt. Ruhrgebiet: 16 Städte des
057 Ballungskernes. Raum Niederrhein: Kreisfreie Stadt
058 Bocholt, Kreise Borken, Rees, Kleve, Geldern, Dinslaken,
059 Moers. Raum Mönchengladbach/Düsseldorf/Wuppertal:
060 Kreisfreie städte Düsseldorf, Wuppertal, Solingen,
061 Remscheid, Neuss, Mönchengladbach, Rheydt, Krefeld,
062 Kreise Düsseldorf-Mettmann, Grevenbroich, Kempen-
063 Krefeld. Raum Sauerland/Paderborn: Kreisfreie
064 Stadt Hagen, Kreise Ennepe-Ruhr, Iserlohn, Lüdenscheid,
065 Arnsberg, Olpe, Meschede, Brilon, Siegen, Wittgenstein,
066 Paderborn, Büren, Höxter, Warburg. Raum Köln:
067 Kreisfreie Städte Köln, Leverkusen, Kreise Rhein-
068 Wupper-Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis,
069 Oberbergischer Kreis, Köln, Bergheim. Die Abgrenzung
070 der Neuordnungsräume zeigt Abbildung 63. Die neuen Kreise
071 müssen sich in das System der Entwicklungsachsen und
072 Entwicklungsschwerpunkte des Landesentwicklungsplanes 2 einfügen
073 und eigenständige, mit dem Großraum abgestimmte
074 Entwicklungsziele haben. Wie die Kreisreform weitgehend von der
075 Durchführung der Gemeindereform abhängig ist, so ist eine
076 Reform der regionalen Verwaltungseinheiten (Landschaftsverbände,
077 Regierungsbezirke) weitgehend abhängig von der Durchführung
078 der Kreisreform. Als besonders schwierig wird sich die
079 Gebietsreform im Ruhrgebiet und im Umland der großen Städte
080 herausstellen. Hier fallen nämlich örtliche, überörtliche und
081 regionale Probleme weitgehend zusammen. Das Problem der
082 kommunalen Neugliederung innerhalb des Ruhrgebietes wird deshalb
083 gesondert untersucht. Bei der Reform der regionalen
084 Verwaltungseinheiten darf der Zusammenhang mit der notwendigen
085 Neugliederung der Länder und mit der weiteren Entwicklung der
086 bundesstaatlichen Ordnung nicht außer Betracht bleiben. In allen
087 Bundesländern sollte ein möglichst einheitlicher Typ der
088 regionalen Verwaltungseinheiten angestrebt werden.
089 Langfristiges Ziel Rationeller und übersichtlicher Aufbau
090 der Gesamtverwaltung mit einer wesentlich herabgesetzten Zahl der
091 Verwaltungseinheiten. Maßnahmen bis 1975 Wegfall der
092 Ämter; Auflösung von mehr als drei Viertel der Gemeinden,
093 mehreren Kreisen und sonstigen Verwaltungseinheiten; Rückkehr
094 kleinerer kreisfreier Städte in die Kreise. Landesausgaben
095 im Programmzeitraum Keine. Justiz Materielle
096 Änderungen des Zivilrechts, Strafrechts und
097 Prozeßrechts gehören nahezu ausschließlich in die Zuständigkeit
098 des Bundes. Der Wirkungsbereich des Landes auf dem Gebiet des
099 Rechts ist fast vollständig auf Organisationsfragen und die
100 Justizverwaltung beschränkt. Im Programmzeitraum wird die
101 Reform der Gerichtsorganisation und die Reform des Strafvollzugs
102 von besonderer Bedeutung sein. Gerichtsorganisation
103 Verwaltungsbezirke und Gerichtsbezirke sollen sich nicht
104 überschneiden. Mit der Veränderung der Verwaltungsgrenzen
105 müssen daher auch die Grenzen der Gerichtsbezirke geändert werden.
106 Amtsgerichte, die wegen ihrer geringen Größe oder aus
107 sonstigen Gründen nicht den Anforderungen der modernen
108 Rechtspflege genügen, müssen aufgehoben werden. Eine
109 leistungsfähige und hinreichend spezialisierte Rechtsprechung ist
110 auf weite Sicht nur bei solchen Amtsgerichten gewährleistet, die
111 mit wenigstens drei, möglichst jedoch mit fünf oder mehr Richtern
112 besetzt sind. Um soviel Richter einsetzen zu können, muß ein
113 Amtsgerichtsbezirk möglichst mehr als 60000, zumindest nicht
114 weniger als 40000 Einwohner haben. Nur in weitläufigen, dünn
115 besiedelten Gebieten (z. B. Eifel, Hochsauerland) ist
116 die Beibehaltung von Amtsgerichten mit einer geringeren Zahl von
117 Einwohnern vertretbar. Mit den erforderlichen Maßnahmen ist
118 bereits begonnen worden. Nachdem bis Ende 1969 17 Amtsgerichte
119 aufgehoben worden sind, wird künftig noch die Aufhebung weiterer
120 30 bis 40 Amtsgerichte notwendig sein. Die Bezirke der 29
121 Arbeitsgerichte sind in Nordrhein-Westfalen verhältnismäßig
122 klein. Bayern hat nur 11 Arbeitsgerichte, während in Rheinland
123 -Pfalz vor kurzem die Zahl der Arbeitsgerichte von 18 auf 4
124 reduziert worden ist. Etwa 10 bis 15 Arbeitsgerichte, die wegen
125 ihrer geringen Größe eine rationelle Arbeit nicht zulassen,
126 sollen daher in Nordrhein-Westfalen im Programmzeitraum
127 aufgehoben und zu größeren Gerichtseinheiten zusammengefaßt
128 werden. Die neuen Arbeitsgerichtsbezirke sollen dabei an die
129 veränderten kommunalen Grenzen angepaßt werden. Nach
130 Möglichkeit ist eine Übereinstimmung mit Kreisgrenzen
131 herzustellen. Kosten werden nur dadurch entstehen, daß in einer
132 Reihe von Fällen bauliche Maßnahmen für eine angemessene
133 Unterbringung der in einem vergrößerten Bezirk beizubehaltenden
134 Gerichte getroffen werden müssen. Diese Kosten werden für den
135 Programmzeitraum bei Amtsgerichten auf 11 Mio DM und bei
136 Arbeitsgerichten auf 5 Mio DM geschätzt. Auf lange Sicht
137 werden diese Kosten durch die Rationalisierungsvorteile mehr als
138 Langfristiges Ziel Schaffung funktionstüchtiger
139 Amtsgerichte und Arbeitsgerichte in Maßnahmen bis 1975
140 Aufhebung von 30 bis 40 Amtsgerichten und 10 bis 15
141 Arbeitsgerichten. Landesausgaben im Rogrammzeitraum 16
142 Mio DM. Wirtschaftskriminalität Zahl und Umfang
143 der Wirtschaftsdelikte haben in einem bedenklichen Maße zugenommen.
144 Die Ursachen für diese Entwicklung liegen vor allem darin,
145 daß die wirtschaftlichen Vorgänge und die Steuergesetze immer
146 komplizierter werden. Der Gesamtschaden wirtschaftskriminellen
147 Verhaltens wird für die Bundesrepublik auf auf einige Milliarden
148 DM geschätzt. In dem hochindustrialisierten Nordrhein-
149 Westfalen hat die Wirtschaftskriminalität besonderes Gewicht.
150 Im Interesse einer schnelleren und wirksameren Bekämpfung der
151 Wirtschaftsdelikte sind seit 1968 bei den Staatsanwaltschaften
152 Bielefeld, Bochum, Düsseldorf und Köln Schwerpunkte für die
153 Bearbeitung von Wirtschaftsstrafsachen gebildet worden. Es wird
154 angestrebt, daß alle bedeutsamen Wirtschaftsdelikte künftig von
155 diesen vier Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften bearbeitet werden.
156 Die staatsanwaltlichen Sondersachbearbeiter müssen auf den
157 Gebieten des Buchführungswesens und Bilanzwesens, des
158 Steuerrechts und der Wirtschaftskriminalität laufend fortgebildet
159 werden. Den Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften sind weitere
160 Wirtschaftsfachkräfte und Buchhalter zuzuweisen. Es muß ein
161 ständiger Erfahrungsaustausch der Sondersachbearbeiter gefördert
162 werden. Diese Maßnahmen werden dazu führen, daß die
163 Straftaten auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität wirksam
164 bekämpft werden können. Langfristiges Ziel Wirksame
165 Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Maßnahmen bis 1975
166 Personelle Verstärkung der Schwerpunkt-
167 Staatsanwaltschaften und Intensivierung der Fortbildung der
168 Richter und Staatsanwälte auf diesem Spezialgebiet.
169 Landesausgaben im Programmzeitraum 3 Mio DM.
170 Strafvollzug Der Strafvollzug ist reformbedürftig. Die
171 Reform hat bereits begonnen und wird energisch fortgeführt.
172 Künftig soll die Einweisung der Gefangenen in einzelne Anstalten
173 nicht mehr in erster Linie von der Art und Höhe der Strafe und
174 der Zeit der Verbüßung abhängig sein; vielmehr soll sie sich
175 nach dem Ergebnis einer sorgfältigen Persönlichkeitsdiagnose
176 richten. Um die angestrebte differenzierte Unterbringung der
177 Gefangenen zu erreichen, sind nach ihrer Größe überschaubare
178 Vollzugsanstalten, insbesondere für den Jugendstrafvollzug, zu
179 schaffen. Es sollen sozialtherapeutische Anstalten für
180 Verurteilte eingerichtet werden, deren Resozialisierung durch den
181 allgemeinen Vollzug nicht erreicht werden kann und die deshalb einer
182 besonderen Behandlung bedürfen. Da Großanstalten dem
183 Anstaltszweck nicht entsprechen und auch hier nach Alter,
184 Ausbildungsbereitschaft und Beeinflußbarkeit der Häftlinge
185 unterschiedliche Gruppen zu bilden sind, werden im
186 Programmzeitraum entsprechende Einrichtungen zu schaffen sein. Um
187 das Personal besser auszubilden, sind insbesondere
188 Ausbildungslehrgänge einzurichten. Zu diesem Zweck wird das
189 bisherige Amtsgerichtsgebäude in Wuppertal-Barmen zu einer
190 zusätzlichen Schulungsstätte umgebaut. Zur medizinischen
191 Versorgung der Gefangenen bedarf es des Neubaus eines
192 Zentralkrankenhauses, das den heutigen und zukünftigen
193 Erfordernissen entspricht. Für Verurteilte, die psychiatrisch
194 oder psychologisch zu behandeln sind, sind Spezialisten zur
195 Verfügung zu stellen. Die vorgesehenen Baumaßnahmen werden
196 Kosten in Höhe von 190 Mio DM verursachen. Für die Aus
197 bildung und Fortbildung sind 2,5 Mio DM erforderlich.
198 Die Strafgefangenen und Verwahrten genießen bisher - von
199 Arbeitsunfällen abgesehen - nicht den Schutz der
200 Sozialversicherung. Ein Unterausschuß des
201 Strafvollzugsausschusses der Länder befaßt sich unter dem
202 Vorsitz von Nordrhein-Westfalen mit der Frage, wie die
203 Gefangenen in die Sozialversicherung einbezogen werden können.
204 Dieses Problem muß im Programmzeitraum gelöst werden.
205 Langfristiges Ziel Bessere Ausbildung der Vollzugsbeamten
206 und Differenzierung des Strafvollzugs. Maßnahmen bis 1975
207 Errichtung sozialtherapeutischer Anstalten, eines
208 Zentralkrankenhauses, weiterer Strafvollzugsanstalten und einer
209 Schulungsstätte für Strafvollzugspersonal. Landesausgaben
210 im Programmzeitraum 192,5 Mio DM. Polizei
211 Die Ziele des Nordrhein-Westfalen-Programms können nur
212 verwirklicht werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung
213 gewährleistet bleiben. Die Stabilität der inneren Verhältnisse
214 ist die Grundvoraussetzung für ein gedeihliches Zusammenarbeiten
215 aller Kräfte und für eine möglichst weitgehende Ausschaltung von
216 Reibungsverlusten. Soweit die Erhaltung der inneren Sicherheit
217 den Einsatz staatlicher Macht erfordert, hängt ihr Erfolg in
218 erster Linie von dem Wirkungsgrad der Polizei ab. Die Polizei
219 wird ihre Tätigkeit auch bis 1975 auf drei Aufgaben zu
220 konzentrieren haben: die Verbrechensbekämpfung. die
221 Sicherheit und Überwachung des Straßenverkehrs. die
222 Sicherung der verfassungsmäßigen Ordnung gegen Angriffe extremer
223 und revolutionärer Gruppen.. Es ist damit zu rechnen, daß
224 in allen drei Bereichen größere Anforderungen als bisher an die
225 Polizei gestellt werden. Die Leistungskraft der Polizei ist
226 demgemäß zu steigern. Dies erfordert verstärkte Bemühungen um
227 eine bessere personelle und technische Ausstattung der Polizei.
228 Die Leistungskraft der Polizei hängt entscheidend von ihrer
229 zahlenmäßigen Stärke und der Qualität ihres Personals ab.
230 Das Problem der personellen Aufstockung der Polizei liegt nicht
231 in der Festlegung bestimmter Zuwachsraten, sondern in der
232 Schwierigkeit, überhaupt Personal für die Polizei zu gewinnen.
233 Die Schwierigkeiten werden sich in Zukunft verstärken. Dies
234 ergibt sich nicht nur aus dem zu erwartenden vermehrten
235 Arbeitsanfall, sondern auch schon auf Grund der Tatsache, daß
236 mit einer weiteren Arbeitszeitverkürzung gerechnet werden muß.
237 Allein die Verkürzung der Arbeitszeit um eine Stunde in der
238 Woche bedeutet für die Polizei den Fortfall der Arbeitskraft von
239 rund 650 Polizeibeamten. Diese Verluste können durch die
240 Übertragung polizeilicher Aufgaben auf andere Verwaltungszweige
241 (wie z. B. die Übertragung der Überwachung des ruhenden
242 Verkehrs auf Kräfte der Ordnungsbehörden) nicht annähernd
243 ausgeglichen werden. Bis 1975 wird - jährlich steigend - eine
244 Personalvermehrung um etwa 10 Prozent gegenüber dem Stand von
245 1970 angestrebt werden müssen. Die Personalvermehrung wird
246 zusätzliche Kosten verursachen, und zwar nicht nur wegen der
247 Unterhaltung eines vergrößerten Personalkörpers, sondern auch
248 wegen der aus Werbungsgründen möglicherweise erforderlich
249 werdenden Schaffung erhöhter Anreize im Bereich des Laufbahn
250 rechts und Besoldungsrechts. Die Kosten der
251 Personalvermehrung werden mit 233 Mio DM im Programmzeitraum
252 angesetzt. Die qualitative Verbesserung des Personals hängt von
253 zwei Faktoren ab: von der Gewinnung eines besser vorgebildeten
254 Nachwuchses und einer weiter intensivierten Ausbildung
255 und Fortbildung. Auch die Polizei muß an den Ergebnissen der
256 verstärkten Bemühungen im allgemeinen Bildungssektor beteiligt
257 werden. Dies folgt nicht nur aus dem Zwang zur
258 Leistungssteigerung, sondern auch aus der Notwendigkeit, den
259 Absolventen weiterbildender Schulen (wie z. B. Realschulen)
260 eine berufliche Betätigung zu eröffnen, die ihrem
261 Bildungsstand angemessen ist. Die Eigenart der polizeilichen
262 Einsatzmethoden und ihrer technischen Mittel erfordert zur
263 Entfaltung ihrer vollen Wirksamkeit möglichst großräumige
264 organisatorische Lösungen. Kleine Polizeibezirke stellen nicht
265 nur den Erfolg der polizeilichen Tätigkeit in Frage, sondern
266 beeinträchtigen auch die Wirtschaftlichkeit der
267 Polizeiorganisation. Wie die Erfahrung gezeigt hat, sind
268 Rationalität und Wirtschaftlichkeit einer Kreispolizeibehörde im
269 allgemeinen erst dann gewahrt, wenn die Bevölkerungszahl des
270 Kreispolizeibezirkes 150000 Einwohner übersteigt. Es ist daher
271 anzustreben, im Rahmen der Gebietsreform der Kreise und
272 kreisfreien Städte auch der Polizeiorganisation einen größeren
273 Zuschnitt zu geben. Dabei ist vor allem im Hinblick auf die
274 kriminologischen Zusammenhänge gerade in den Verdichtungsgebieten
275 den Kreispolizeibehörden eine Form zu geben, die den
276 zusammengefaßten Einsatz der Schutzpolizei und
277 Kriminalpolizei unter einheitlicher Führung und die volle Nutzung
278 der technischen Mittel der Polizei ermöglicht. Die Ausstattung
279 der Polizeidienststellen mit technischem Gerät ist weiter zu
280 modernisieren und zu ergänzen. Nur eine mit den modernsten
281 technischen Hilfsmitteln ausgerüstete Polizei kann personelle
282 Engpässe ausgleichen und durch einen besseren Wirkungsgrad die
283 Sicherheit und Ordnung im Lande gewährleisten.
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