Quelle Nummer 021
Rubrik 07 : POLITIK Unterrubrik 07.02 : TAGESPOLITIK
NORDRHEIN-WESTFALEN-PROGRAMM 1975
ZUSAMMENGEFASSTE ZIELE, MASSNAHMEN UND KOSTEN
DUESSELDORF 1970, S. 5-24
001 Zusammengefaßte Ziele, Maßnahmen und Kosten.
002 Zur besseren Übersicht werden die Ziele, Maßnahmen und Kosten
003 des Nordrhein-Westfalen-Programms 1975 zunächst in der
004 Kurzfassung der einzelnen Abschnitte dargestellt. Teil
005 3: Arbeit und Wirtschaft. Kernenergie Entwicklung
006 von Hochtemperaturreaktoren mit unmittelbar angeschlossener
007 Heliumgasturbine; größerer Anteil der Kernenergie an der
008 Stromerzeugung; Anwendung von Prozeßwärme insbesondere zur
009 Kohlevergasung, Erzverhüttung und Herstellung chemischer
010 Rohstoffe. Bau eines 300-MWe-Hochtemperaturreaktors als
011 Prototyp und Projektierung eines Leistungsreaktors mit
012 Heliumgasturbine; Errichtung eines Sonderforschungsbereiches
013 " Prozeßwärme " an der Kernforschungsanlage Jülich.
014 Bergbauanpassung Steigerung der Leistung und
015 Wettbewerbsfähigkeit des Steinkohlenbergbaues. Fortführung der
016 beschlossenen Maßnahmen zur Absatzsicherung und zur Entlastung
017 des Bergbaues von Kosten der Unternehmenskonzentration
018 und Betriebskonzentration. Steinkohlenverstromung
019 Sicherung eines angemessenen Anteils der Steinkohle an der
020 Stromversorgung. Gewährung von Zuschüssen und steuerlichen
021 Hilfen nach den beiden Verstromungsgesetzen. Kohletechnik
022 Steigerung der Leistung und Wettbewerbsfähigkeit des
023 Steinkohlenbergbaues; Erhöhung der Grubensicherheit;
024 Bekämpfung der Berufskrankheiten des Bergmanns. Verbesserung
025 bestehender und Entwicklung neuer Verfahren und Einrichtungen zur
026 Gewinnung, Förderung, Aufbereitung und Veredelung der
027 Steinkohle. Gas Weitgehende Umstellung der
028 öffentlichen Gasversorgung auf Erdgas mit dem Ziel einer
029 Energiepreissenkung. Weiterer Ausbau des Gasfernleitungsnetzes.
030 Stromversorgung Sicherung einer ausreichenden,
031 betriebssicheren und kostengünstigen Elektrizitätsversorgung durch
032 leistungsfähige Stromerzeugungsunternehmen und
033 Stromverteilungsunternehmen. Unterstützung der Bemühungen zur
034 Zusammenarbeit oder zum Zusammenschluß von öffentlichen
035 Stromerzeugungsunternehmen und
036 Stromverteilungsunternehmen; Unterstützung der Bemühungen des
037 Bundes zur Reform des Konzessionsabgabewesens.
038 Wirtschaftswachstum Steigerung des Wirtschaftswachstums
039 durch Auflockerung einseitiger Wirtschaftsstrukturen und
040 wirtschaftliche Stärkung von Problemgebieten. Schwerpunktmäßig
041 standortbezogene Förderung der Ansiedlung neuer Betriebe oder der
042 Errichtung neuer zusätzlicher Fertigungen in bestehenden
043 Betrieben durch Beihilfen und Bürgschaften; besondere
044 Berücksichtigung von Entwicklungsschwerpunkten im ländlichen
045 Raum; Förderung in enger Verbindung mit den
046 Städtebaumaßnahmen. Agrarwirtschaft, Produktions
047 struktur und Betriebsstruktur Verbesserung der
048 Einkommensbedingungen und Lebensbedingungen der
049 landwirtschaftlich Erwerbstätigen; Schaffung ausreichend großer
050 Betriebseinheiten, die die Anwendung neuzeitlicher
051 Produktionstechniken gestatten und langfristig rentabel
052 bewirtschaftet werden können. Investitionsbeihilfen und
053 Umstellungsbeihilfen für Vollerwerbsbetriebe und
054 aufstockungsfähige Betriebe; Förderung von Kooperationsformen;
055 Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere über
056 die Zupacht; Beratung und Ausbildung zu moderner
057 Betriebsführung. Landentwicklung Flurbereinigung mit
058 Folgemaßnahmen in der gesamten ländlichen Zone und im
059 Ballungsrandgebiet; Modernisierung der Lebensgrundlage der
060 Dörfer. Ausbau der Flurbereinigungsbehörden zur Neuordnung von
061 jährlich 50000 ha; Ausbau der Wirtschaftswege; Förderung der
062 Ansiedlung und der baulichen Maßnahmen in Altgehöften.
063 Marktstruktur Verbesserung der Marktstruktur im Interesse
064 der gesamten Agrarwirtschaft. Schaffung eines wettbewerbsfähigen
065 Marktes mit leistungsfähigen Betrieben auf der Bearbeitungsstufe
066 sowie im Handel; Förderung von Erzeugergemeinschaften.
067 Berufsstruktur Hohe Durchsichtigkeit der zukünftigen
068 Berufsstruktur und ein besseres Arbeitsplatzangebot für Frauen.
069 Aufklräungsaktionen über die Zukunftsaussichten verschiedener
070 Berufe; Schaffung weiterer geeigneter Arbeitsplätze für
071 Frauen; Errichtung von zwei Instituten für Berufsforschung und
072 für Arbeitsforschung in Köln und Bochum. Fortbildung und
073 Umschulung Wesentlich verbesserte Möglichkeiten für
074 Fortbildung und Umschulung der Arbeitnehmer. Aufbau regionaler
075 Umschulungseinrichtungen mit Lehrwerkstätten; Stipendien an
076 Fortbildungsteilnehmer Und Umschulungsteilnehmer;
077 spezielle Umschulungsprogramme für landwirtschaftlich
078 Erwerbstätige; Errichtung von Betrieben zur Beschäftigung
079 älterer, schwer vermittelbarer Arbeitnehmer. Teil 5:
080 Planung, Bau und Verkehr. Landesplanung Das
081 gesamte Landesgebiet muß unter ständiger Erweiterung und
082 Vertiefung der Zielaussagen durch landesplanerische Pläne
083 abgedeckt werden. Die Landesentwicklungspläne 3, 4 und 5 werden
084 erstmalig aufgestellt; das Landesentwicklungsprogramm und der
085 Landesentwicklungsplan 1 werden überarbeitet. Außerdem werden
086 rund 30 Gebietsentwicklungspläne erstmalig oder neu aufgestellt.
087 Städtebau Verbesserung der Leistungsfähigkeit der
088 Verdichtungsgebiete Bielefeld, Münster und Aachen durch
089 regionale Schnellverkehrsmittel. Ausbau von 14 Stadtzentren
090 und Stadtteilzentren. Verdichtungsgebiet Rhein-Ruhr
091 Konzentration der Siedlungsentwicklung des
092 Verdichtungsgebietes Rhein-Ruhr an Haltestellen des S-
093 Bahnnetzes und Stadtbahnnetzes. Bevorzugte Förderung
094 der Entwicklung einer Auswahl aus 74 Stadtzentren und
095 Stadtteilzentren an S-Bahnhaltestellen und
096 Stadtbahnhaltestellen. Städtebauförderung und
097 Dorferneuerung in den 6ändlichen Gebieten Ausbau von
098 Entwicklungsschwerpunkten in den ländlichen Gebieten für einen
099 höheren Versorgungsstandard; bessere Arbeitsteilung im
100 Nahversorgungsbereich. Vorrangige Förderung besonders geeigneter
101 Entwicklungsschwerpunkte und zentraler Orte in den ländlichen
102 Gebieten; Dorferneuerung. Standortprogramme und
103 Standortförderung Erstellung von mittelfristigen
104 und langfristigen Standortprogrammen für Entwicklungsschwerpunkte
105 außerhalb der Ballungskerne, für Stadtzentren und
106 Stadtteilzentren an S-Bahnhaltestellen und
107 Stadtbahnhaltestellen und für besonders geeignete Gemeinden mit
108 zentralörtlicher Bedeutung; standortbezogener, koordinierter
109 Einsatz der Investitionsmittel von Gemeinde, Land und Bund.
110 Veröffentlichung von Richtlinien der Landesregierung über Form
111 und Inhalt von Standortprogrammen bis Ende 1971; Erarbeitung
112 der Programme durch die Gemeinden. Ausgaben für den
113 Städtebau Ausbau aller Entwicklungsschwerpunkte
114 außerhalb der Ballungskerne, der Stadtzentren und
115 Stadtteilzentren an S-Bahnhaltestellen und
116 Stadtbahnhaltestellen und besonders geeigneter Gemeinden mit
117 zentralörtlicher Bedeutung. Ausbau von ausgewählten
118 Entwicklungsschwerpunkten, Stadtzentren und
119 Stadtteilzentren und Gemeinden mit zentralörtlicher Bedeutung.
120 Wohnungsbau Versorgung der Bevölkerung mit
121 ausreichenden und preiswerten Wohnungen an zukunftssicheren
122 Standorten. Bau von rund 200000 Neubauwohnungen und Erneuerung
123 von rund 250000 Altbauwohnungen mit Vorrang an
124 Entwicklungsschwerpunkten, in Stadtzentren und
125 Stadtteilzentren an S-Bahnhaltestellen und
126 Stadtbahnhaltestellen und in zentralen Orten.
127 Bundesfernstraßen Verdichtung des Netzes vier
128 spuriger und mehrspuriger, autobahngleicher Straßen, so daß
129 im allgemeinen keine größere Entfernung als 10 km zur nächsten
130 Bundesautobahn oder autobahngleichen Straße besteht. Neubau von
131 830 km vierspurigen Bundesfernstraßen und 320 km zweispurigen
132 Straßen. Landstraßen Neubau oder grundlegender
133 Ausbau der im " Grünen Netz " des Ausbauplans für die
134 Landstraßen erfaßten Strecken. Neubau, Um
135 und Ausbau von etwa 2000 km Landstraßen; Unterhaltungs
136 maßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen. Kommunale
137 Verkehrsbauten Wesentliche Verbesserung der
138 Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Förderung des Baues und
139 der Unterhaltung von Kreisstraßen und Gemeindestraßen;
140 Bau von U-Bahnen; Anlage von besonderen Gleiskörpern
141 für Straßenbahnen; Bau von Stadtbahnen im Rheingebiet.
142 Hoehlengleiche Bahnuebergaenge Beseitigung aller
143 verkehrsreichen höhengleichen Bahnübergänge. Beseitigung von 50
144 bis 60 höhengleichen Bahnübergängen. Bahnen
145 Modernisierung des Eisenbahnbetriebes und des technischen
146 Streckenausbaues. Elektrifizierung weiterer Strecken, darunter
147 Münster-Rheine, Troisdorf-Siegen und Altenbeken-
148 Osnabrück-Bentheim; Einschaltung in die Überlegungen der
149 Deutschen Bundesbahn zur Streckenführung einer
150 Hochleistungsschnellbahn; Empfehlungen zur Verbesserung der
151 Verkehrsbedienung für den Wochenenderholungsverkehr.
152 Städteschnellverkehr Verbindung der großen Zentren des
153 Rhein-Ruhr-Gebietes durch einen im Taktverkehr fahrenden
154 Städteschnellverkehr mit Spitzengeschwindigkeiten von 200 km/h.
155 Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn; Ausbau der
156 Strecken Bonn-Köln-Düsseldorf-Essen-Dortmund
157 und Köln-Wuppertal-Dortmund. S-Bahn Rhein-
158 Ruhr Aufbau der S-Bahn Rhein-Ruhr als Teil
159 eines regionalen Schnellbahnsystems. Inbetriebnahme von zehn
160 Strecken der S-Bahn Rhein-Ruhr. Stadtbahn Rhein
161 -Ruhr Aufbau eines kreuzungsfreien Stadtbahnnetzes im
162 Rhein-Ruhr-Gebiet bis etwa 1985. Fortsetzung des
163 Streckenausbaues. S-Bahn und Stadtbahn Bielefeld
164 Ausbau eines regionalen Schnellbahnnetzes für den Raum
165 Bielefeld. Verhandlungen mit der Deutschen Bundesbahn über
166 einen dichteren Taktverkehr; Vorplanungen einer S-Bahn;
167 Ausbau der Stadtbahn Sennestadt-Bielefeld. U-
168 Bahnen und Straßenbahnen Verbesserung des öffentlichen
169 Nahverkehrs in den Gemeinden in seinen Verteilerfunktionen
170 und Zubringerfunktionen zum regionalen Schnellbahnverkehr;
171 Erhöhung der durchschnittlichen Reisegeschwindigkeit. Förderung
172 des Baues von U-Bahnen und stadtbahnähnlichen Bahnen;
173 Ausbau eigener Fahrspuren für Bus und Straßenbahnen;
174 Verhandlungen mit der Bundesregierung über die Mitfinanzierung
175 eigener Busspuren. Verkehrsverbund Bildung von
176 Verbundgebieten für den regionalen Personennahverkehr im ganzen
177 Land. Bildung einer Arbeitsgruppe Regionalverkehr;
178 Mustervereinbarungen für Verkehrsverbundgebiete; Durchführung
179 von mindestens drei Versuchen in ländlichen Gebieten.
180 Wasserstraßen Anpassung der Wasserstraßen an die
181 Verkehrsbedürfnisse zur Hebung der Standortgunst des Landes.
182 Ausbau des Rheins, der Fulda, des Wesel-Datteln-
183 Kanals, des Rhein-Herne-Kanals, des Datteln-Hamm-
184 Kanals, des Dortmund-Ems-Kanals, des Mittelland-
185 Kanals; Anlage eines öffentlichen Hafens. Flughäfen
186 Betrieb von drei Verkehrsflughäfen und mehreren
187 Flughäfen für den Regionalluftverkehr und
188 Geschäftsluftverkehr. Ausbau der Verkehrsflughäfen Köln-
189 Bonn und Düsseldorf; Planung des Verkehrsflughafens Dortmund-
190 Münster; Ausbau von Flughäfen für den Regional-
191 luftverkehr und Geschäftsluftverkehr. Teil 6:
192 Freizeit und Kultur. Tageserholung Die
193 Verdichtungsgebiete müssen mit ausreichenden Tageserholungsanlagen
194 versorgt werden. Errichtung von 20 Tageserholungsanlagen;
195 Inangriffnahme von 20 weiteren Tageserholungsanlagen.
196 Wochenenderholung und Ferienerholung Ausbau der
197 Wochenenderholung und Ferienerholung; Schaffung neuer,
198 erholungsgeeigneter Wasserflächen. Errichtung von 20 Anlagen
199 der Wochenenderholung; Inangriffnahme von 13 weiteren Anlagen;
200 Konzentration von Förderungsmaßnahmen der Ressorts auf
201 Schwerpunkte der Ferienerholung; Zusammenfassung der
202 Ferienhausentwicklung auf geeignete Bereiche; Förderung von
203 zwei kommerziellen Freizeit-Großanlagen. Verschönerung
204 der Stadtlandschaft Verschönerung der Stadtlandschaft.
205 Beteiligung des Landes an zwei Modellvorhaben. Einheitliche
206 Zuständigkeit " Freizeit " muß als expansiver
207 Gesellschaftsbereich erkannt werden. Schaffung einer einheitlichen
208 Zuständigkeit für Freizeit und Erholung bei einer obersten
209 Landesbehörde. Sportstätten Die Zahl der
210 Sportstätten muß wesentlich erhöht werden, um ein ausreichendes
211 Angebot für die Bevölkerung zu schaffen. Die für den Bau von
212 Sportstätten vorgesehenen Landesmittel sind zu erhöhen.
213 Sport-Leistungszentren Förderung des Spitzen
214 sports und Leistungssports in regional gegliederten Sport-
215 Leistungszentren, die möglichst den Hochschulen zugeordnet werden
216 sollen. Finanzielle Förderung von 22 Sport-Leistungszentren.
217 Sportstadien Schaffung einer ausreichenden, der
218 Bevölkerungszahl und den Sportbedürfnissen entsprechenden Zahl
219 großer Stadien. Finanzielle Förderung von vier Großstadien
220 und zehn regional bedeutsamen Stadien. Theaterpflege
221 und Musikpflege Erhaltung der dichten und vielseitigen
222 Theaterlandschaft Nordrhein-Westfalens; Steigerung der
223 Qualtiät der Orchester mit überörtlichen Aufgaben; Erhöhung
224 der Zahl der Jugendmusikschulen. Verstärkte Förderung von
225 künstlerisch besonders wertvollen Inszenierungen der kommunalen
226 Theater; verstärkte finanzielle Förderung der überörtlichen
227 Musikpflege und der Jugendmusikpflege; Neubau für die
228 Staatliche Hochschule für Musik in Köln. Staatliche
229 Museumspflege Abschluß der Förderung des Neubaues
230 und Wiederaufbaues von kommunalen Museen bis 1980;
231 Fortsetzung der Förderung von Ausstellungen und des Ausbaues der
232 Sammelbestände sowie der Bildungsaufgabe der Museen.
233 Finanzielle Förderung der von den Gemeinden beantragten Neu
234 bauprojekte und Wiederaufbauprojekte; Neubau der
235 Landesgalerie in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
236 Kulturdenkmäler Wiederherstellung und Erhaltung der
237 künstlerischen und technischen Baudenkmäler des Landes.
238 Beseitigung der noch vorhandenen Kriegsschäden; Sicherung und
239 Restaurierung wertvoller profaner Baudenkmäler; Erhaltung
240 technischer Kulturdenkmäler. Bibliothekswesen
241 Neuordnung und Rationalisierung des gesamten Bibliothekswesens.
242 Aufstellung einer bibliothekarischen Regionalplanung; Erhöhung
243 der Globalmittel für die Förderung des Büchereiwesens und der
244 Zuschüsse für wissenschaftliche Bibliotheken, deren Träger
245 nicht das Land ist. Öffentliches Gesundheitswesen
246 Verbesserung des Gesundheitsschutzes, der Gesundheitsaufsicht
247 sowie der Gesundheitsfürsorge und Gesundheits
248 vorsorge durch hochspezielle Ausbildung der Ärzte im öffentlichen
249 Gesundheitswesen. Beteiligung des Landes an dem Aufbau einer
250 Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.
251 Lebensmittel und Arzneimittel Verbesserung der
252 Lebensmittelüberwachung auf Kreisebene; Schaffung eines
253 " lebensmitteltechnischen Kontrolldienstes "; wesentliche
254 Steigerung der Anzahl der Arzneimitteluntersuchungen. Vorlage
255 eines Gesetzes über den Lebensmittelchemiker; Ausbildungs
256 ordnungen und Prüfungsordnungen für Lebensmittelchemiker und
257 Lebensmittelkontrolleure; Konzentration der Chemischen
258 Untersuchungsämter; Ausbau des Chemischen
259 Landesuntersuchungsamtes in Münster. Behindertenbetreuung
260 Möglichst früh einsetzende Maßnahmen der Eingliederung
261 für Körperbehinderte, Sinnesgeschädigte und geistig-
262 seelisch behinderte Menschen. Förderung von Einrichtungen für
263 die Eingliederung behinderter Menschen, die einen Daueraufenthalt
264 in einer Anstalt entbehrlich machen, wie Tageskliniken
265 und Nachtkliniken, Sonderkindergärten, Anlernwerkstätten,
266 Beschützende Werkstätten und ähnliche Einrichtungen.
267 Krankenhäuser Die Bevölkerung aller Landesteile muß
268 nach einem dreistufigen System der Versorgungsbereiche durch
269 ausreichend große und leistungsfähige Krankenhäuser versorgt
270 werden. Förderung des Baues von Krankenhäusern im Umfang von
271 rund 3500 Betten jährlich; verstärkte Förderung des Baues von
272 Krankenhäusern der zweiten und dritten Versorgungsstufe, von
273 geriatrischen Kliniken und von Intensivpflegestationen; Vorrang
274 des Baues von Krankenhäusern in Entwicklungsschwerpunkten und
275 besonders geeigneten zentralen Orten ländlicher Gebiete sowie
276 Vorrang von Ergänzungsbauten in Verdichtungsgebieten.
277 Arbeitsunfallverhütung Die Zahl der Berufsunfälle und
278 Berufskrankheiten, insbesondere die mit tödlichem Ausgang und die,
279 die zur Frühinvalidität führen, muß gesenkt werden.
280 Fortdauernde Aufklräungstätigkeit; Einrichtung eines
281 Instituts für Unfallforschung und Sicherheitstechnik.
282 Kindergärten Jedes Kind muß die Möglichkeit haben,
283 einen von sozialpädagogischen Fachkräften betreuten Kindergarten
284 gebührenfrei zu besuchen, wenn dies von den Eltern gewollt wird.
285 Förderung des Ausbaues von rund 200000 Kindergartenplätzen;
286 Erhöhung der Ausbildungskapazität der Fachrichtung
287 Sozialpädagogik an Fachhochschulen auf jährlich etwa 500
288 Abschlüsse; Errichtung von 15 Fachschulen für Erzieher.
289 Altenhilfe Die Altenerholung ist stark auszubauen und zu
290 verbessern; älteren Bürgern müssen angemessene Wege zur
291 Bildung und Fortbildung eröffnet werden; das Land wird sich
292 dafür einsetzen, daß älteren Menschen langfristig ärztliche
293 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos angeboten werden können. Die
294 Altenerholung wird stärker und zugunsten eines größeren Kreises
295 von Alten gefördert; das Bildungsprogramm der Volkshochschule
296 für alte Menschen muß angemessen ausgebaut werden. Wohnungen
297 und Heime für alte Menschen In Nordrhein-Westfalen
298 müssen etwa 110000 Plätze in Altenheimen oder Altenwohnheimen
299 und Krankenheimen (Altenpflegeheimen) vorhanden sein. Dabei ist
300 ein Bestand von mindestens 40000 Altenwohnungen vorausgesetzt.
301 Förderung von 30000 Altenwohnungen (auch solchen in
302 Altenwohnheimen), 7000 Plätzen in Altenheimen und 10000
303 Plätzen in Krankenheimen (Altenpflegeheimen).
304 Wasserversorgung Laufende Anpassung der
305 Versorgungskapazitäten und Verbundnetze an den steigenden Bedarf;
306 der Grad des Anschlusses an die zentrale Wasserversorgung wird
307 erhöht. Neben der laufenden Anpassung wird die Einrichtung
308 zentraler Wasserversorgungsanlagen im Gebiet der Issel, der Ems
309 und der Weser vorrangig gefördert. Abwasserklärung
310 Die Einleitung ungeklärter Abwässer in die Gewässer muß
311 verhindert werden, so daß die Selbstreinigungskraft nicht
312 überfordert wird; mindestens 60 Prozent der Einwohner des
313 Landes sind an mechanisch-biologische Kläranlagen
314 anzuschließen. Zur besseren Reinhaltung des Rheins, der Ruhr
315 und der Wupper werden 14 größere Abwasseranlagen und Klärwerke
316 gebaut; im gesamten Landesgebiet sind rund 300 Kläranlagen zu
317 bauen; Einbringung eines Gesetzes über einen einheitlichen
318 Ruhrverband. Talsperren Mitte der achtziger Jahre
319 müssen Talsperren mit einem Gesamtstauraum von rund 1200 (Formel)
320 vorhanden sein. Die Wupper-Talsperre, die Obernau-
321 Talsperre, die Wiehl-Talsperre und der Kemnader Stausee
322 werden gebaut; ein Gesamtstauraum von 1000 (Formel) wird erreicht.
323 Abfallbeseitigung Die geordnete Ablagerung von Abfällen
324 muß für Einzugsbereiche von mindestens 20000 Einwohnern
325 durchgeführt werden; Abfallkompostierung und Müllverbrennung
326 müssen in zentralen Anlagen für weit größere Einwohnerbereiche
327 durchgeführt werden.
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