Kant: Briefwechsel, Brief 601, Von Carl August Noeldechen.

     
           
 

 

 

 

 

 
  Von Carl August Noeldechen.      
           
  Berlin den 29ten Octbr 1793.      
           
  Wohlgeborner Herr      
  Hochzuehrender Herr Professor!      
           
  Verzeihen Ew. Wohlgebohrn daß ich nicht schon längst meine      
  Schuldigkeit beobachtet und Ihnen von meiner jetzigen Lage Nachricht      
  gegeben habe. Es war nicht Recht von mir, ich gestehe es, bin aber      
  doch einigermaßen zu entschuldigen, da ich mich beinahe 3 Monate in      
  Geschäften der Seehandlungs Societaet, bei der ich als Sekretär angestellt      
  bin, in Süd Preußen habe umtreiben müßen. Sie sind zu gütig      
  verehrungswürdiger Herr Profeßor als daß Sie mir nicht, aus dem      
  angeführten Grunde meinen Fehler verzeihen sollten.      
           
  Mit meiner Lage bin ich sehr zufrieden, ich arbeite unter der      
  Direction meines Vaters und dies will viel sagen, da wenige Menschen      
  dieses Glücks im Anfange ihres bürgerlichen Lebens genießen, sondern      
  ihre Geschäftslaufbahn unter der Aufsicht fremder Vorgesetzten beginnen      
  müßen.      
           
  Nun muß ich Ew Wolgebohrn noch wegen Einer Sache um Verzeihung      
  bitten und diese ist, daß ich so frei bin Ihnen einen Streit      
  der neulich hier in einer Gesellschaft entstand vorzutragen Derselbe      
  betraf die Moralität der Handlungen und gründete sich auf Ihre und      
  HErrn etc Eberhards Lehre von den Pflichten. Ein Theil der Gesellschaft      
  vertheidigte Ihr der Andre HErrn etc Eberhards System und endlich      
  wurde von den Lezteren folgender Fall angeführt und die Frage aufgeworfen      
  was dabei Pflicht wäre. Der Fall war: Es verkauft ein      
  Mensch A dem B ein Gut als Allodial und erhält von diesem das geforderte      
           
  Kaufpretium. A wird in der Folge durch Unglücksfälle arm      
  und B der im Besitze des gekauften Guts ist, sieht die alten Papiere      
  desselben nach. Er findet bei dieser Untersuchung daß das ihm verkaufte      
  Gut nicht Allodial sondern Feudal ist. - Nun entsteht die      
  Frage ob B als bona fide Käufer nach der Moralität (von positiven      
  Gesetzen abstrahirt) verpflichtet sei, dem A sein ihm als allodial verkauftes      
  unveräußerliches feudum zurück zu geben und dadurch sein      
  eigenes Vermögen aufzuopfern und sich arm zu machen, da der A      
  ruinirt ist und nicht im Stande ist den B in integrum zu restituiren.      
           
  Nach den von HErrn etc Eberhard adoptirten stoischen GrundSätzen      
  muß B mit Aufopferung Seiner Selbst das Gut, von dem      
  übrigens A selbst nicht weiß, daß es feudum ist, dem A zurück zu      
  geben. - Nach dem principio der Selbsterhaltung aber konnte B mit      
  gutem Gewißen das Gut behalten, ohne die Moralität zu verletzen,      
  wenn er nur den arm gewordenen A nicht ohne Unterstützung ließ.      
  Ueber diesen Fall, den man Ihren philosophischen Grundsätzen für      
  gefährlich hält, erbitte ich mir Ihre Meinung und Entscheidung nach      
  den Prinzipien Ihrer Moral, damit ich die Satisfaction habe Ihren      
  und also auch meinen Gegnern zu beweisen daß sich die Kantischen      
  Grundsätze nicht so leicht umstoßen und durchlöchern laßen. Verzeihen      
  Sie verehrungswürdiger Mann daß ich so dreist bin, Sie hiemit zu      
  beschweren, aber ich habe Ihren Lehren und Grundsätzen zu viel Aufklärung      
  meines Verstandes und Befestigung meiner Grundsätze zu      
  verdancken als daß ich nicht von Ihren gütigen Gesinnungen gegen      
  mich, es mir sollte versprechen können, daß Sie meine Zudringlichkeit      
  nicht ungütig nehmen werden. Uebrigens habe ich die Ehre mit der      
  vollkommensten Hochachtung zu sein      
           
    Ew. Wolgebohrn      
    gehorsamster Diener      
    C. A. Noeldechen.      
           
  P. S. Ew Wolgebohrn Antwort bitte ich dem HE. Seehandlungs      
  Director Schaede zukommen zu laßen.      
           
           
           
           
     

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