Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 400

   
         
 

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  01 unserer Person ist gesetzgebend, der Mensch gehorchend und Pflicht gegen    
  02 sich selbst ist die Achtung vor dem Ansehen der gesetzgebenden Vernunft    
  03 in mir.    
         
         
  04 Selbstentleibung. Die Selbstentleibung nicht Selbstmord. Castration.    
  05 Einimpfung seiner gesunden Zähne in fremde Kinnbacken - Sich selbst    
  06 als Mittel für Andre als Zweck zu brauchen. Der corubant war das    
  07 Umgekehrte.    
         
         
  08 Zur Liebe des Wohlwollens kann also ein Mensch wohl genöthigt    
  09 werden aber zur Liebe des Wohlgefallens (einem Wesen ähnlich und mit    
  10 ihm auch ohne Genuß zufrieden zu seyn) nicht.    
         
  11 Eben so kann einer zur practischen Achtung fürs Gebet verpflichtet    
  12 werden aber nicht zum Gefühl derselben.    
         
  13 Die Summa aller Pflicht gegen sich selbst: mens sana in corpore    
  14 sano. nur ist zu bestimmen nöthig was die Sanität sey. - Sie besteht    
  15 nicht im Genießen des Vergnügens sondern in der Entfernung des    
  16 Schmerzes u. im leichten Gebrauch aller Vermögen.    
         
  17 Aufrichtigkeit ist formale Pflicht gegen sich selbst. In Ansehung    
  18 Anderer ist sie Redlichkeit. Sie ist nicht Tugend sondern subjective Bedingung    
  19 aller Tugenden; auch in Selbstversprechungen.    
         
  20 Pflicht gegen sich selbst vom Schicksal oder Zufall d. i. von dem was    
  21 nicht in unserer Gewalt ist seine Zufriedenheit nicht abhängen zu lassen -    
  22 Weder affectvoll zu hoffen noch zu fürchten. Spes et fortuna valete.    
         
  23 Tugendpflichten gegen sich selbst sind Ehrliebe Genügsamkeit und    
  24 Demuth oder Mäßigung des Eigendünkels. Gegen Gott und Organische    
  25 Weltwesen haben wir keine directe Pflichten sondern es sind alles    
  26 directe Pflichten gegen uns selbst.    
         
         
  27 Die Cathechetik kann in die empirische (für's Gedächtnis) u. rationale    
  28 eingetheilt werden. Die letztere ist auch erotematisch aber doch auch dialogisch    
  29 u. socialisch die ascetik auch in die beyde Arten.    
         
         
  30 Wenn Religion als Inbegrif der Pflichten gegen Gott gelehrt wird    
  31 so ist damit der Nachtheil verbunden daß ein Cultus eingeführt und von    
  32 der Vernunftreligion welche blos Pflicht des Menschen gegen sich selbst    
  33 ist in Satzungen verwandelt wird die sie auf historische Beweisgründe    
  34 stützen wodurch denn weil dieser Satzungen unendlich viel seyn und sich    
         
     

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