Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Die Metaphysik der ... , Seite 397 |
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01 | Von der moralischen Lebenskraft und dem continuirlichen Reitze | ||||||
02 | gemäs dem moralischen Gesetz der Erregbarkeit und der Schwäche derselben | ||||||
03 | - so bald dieser Reitz aufhört so tritt eine chymische Zersetzung | ||||||
04 | ein wo sich alles in thierische Neigungen auflöset. | ||||||
05 | Postulate: | ||||||
06 | 1. Es kann für jede Pflicht nur ein einziger Beweis geführt werden. | ||||||
07 | 2. Von der Tugend zum Laster ist kein allmähliger Übergang von | ||||||
08 | der ersten zur andern durch Vermehrung oder Verminderung möglich | ||||||
09 | (virtus in medio) sondern es ist ein Übergang zu einer ganz entgegengesetzten | ||||||
10 | Maxime. - Man kann in keiner Tugend zu viel thun (insani | ||||||
11 | sapiens nomen etc.). | ||||||
12 | 3. Ob es nur eine Tugend und nur ein Laster gebe. - Ob der | ||||||
13 | Tugendhafte eines Rückfalls ins Laster fähig sey - Ob sie eine lange | ||||||
14 | Gewohnheit ist. | ||||||
15 | 3) Nicht Anthropologie zum Princip zu machen Instinct und | ||||||
16 | psychologische Gefühle als moralische Triebfedern | ||||||
17 | 3) Der Tugend Qvelle kann nicht in der Anthropologie nach dem | ||||||
18 | was die Menschen sind gesehen werden. | ||||||
19 | 4. Ob sie vom Lernen abhänge, könne oder müsse gelehrt werden | ||||||
20 | ascetick. | ||||||
21 | Anthropologische Gründe müssen auf die reine Tugendlehre keinen | ||||||
22 | Einflus haben. Daß von der Tugend zum Laster kein Unterschied der | ||||||
23 | Grade wo es ein Mittelding adiaphoron gebe stattfindet sondern jedes | ||||||
24 | seine besondere Subjective Grundsätze d. i. maximen habe | ||||||
25 | Subjectiv Tugendgesinnung und Tugendfertigkeit ist verschieden. | ||||||
26 | Objectiv geht sie auf alle Gesetze gleich dem princip nach aber ungleich | ||||||
27 | den Zwecken nach. | ||||||
28 | Wie der Zweck der zugleich Pflicht ist das Princip der Ethik (der | ||||||
29 | Gesinnung nach) ausmache. | ||||||
30 | Ob es eine collision der Tugenden gebe. | ||||||
31 | Tugendpflichten für Menschen überhaupt, für's Geschlecht, Alter, | ||||||
32 | Stand und wie die letztere den erstern nicht wiederstreiten müssen. - | ||||||
33 | Denn es sind nur verschiedene Fälle der Ausübung einer und derselben | ||||||
34 | Tugend | ||||||
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