Kant: AA XXIII, VII. Lose Blätter zum ... , Seite 364

   
         
 

Zeile:

 

Text (Kant):

 

Verknüpfungen:

 

 

 
  01 dieses Standes gerade nur auf der Ehrliebe aller Mitgenossen desselben    
  02 gründet    
         
  03

Zweite Seite

   
  04

Ehrenpunct.

   
         
  05 Nicht jede Ehrensache ist ein ehrenpunct z. B. die der jemandem    
  06 eine nach der Natur ehrenverlustige Handlung Diebstahl etc. nachsagt    
  07 sondern nur eine Handlung welche der öffentlichen Meynung nach sie    
  08 veranlaßt welche Meynung aber doch auch darum von Wichtigkeit ist    
  09 weil wenn jener nicht eine Wichtigkeit darin setzt er seinen ganzen Stand    
  10 wozu er gehört in Gefahr bringt keine Ehrliebe zu haben worauf doch    
  11 eben derselbe Mensch hat rechnen müssen um in diesen Stand zu kommen.    
         
  12 Der Fall der Gefahr durch ein gewisses Verhalten sich und die ganze    
  13 Classe von Menschen deren dem Leben gleich geltendes Wohl blos auf der    
  14 öffentlichen Meynung von ihrer Ehrliebe beruht um diese Meynung zu    
  15 bringen.    
         
  16 Also ist der Ehrenpunct    
         
  17 1) Ein Fall der Gefahr für den Verlust des Ehrenrufs der blos in    
  18 der Meynung vielleicht im Wahne anderer oder doch allgemein wenigstens    
  19 unter denen von dem Stande des ersteren gegründet ist.    
         
  20 2) Der Verlust dieser öffentlichen Meynung den seine ganze Classe    
  21 durch das Verhalten des erstern befürchten muß.    
         
  22 3) Daß er diese Meynung in seiner der gantzen Classe Person    
  23 schwächt oder in Gefahr bringt zu erlöschen macht ihm daraus ein Verbrechen    
  24 gegen diese Classe.    
         
  25 4) dieser Verlust seiner Ehre wird dem Verlust des Lebens wenigstens    
  26 gleich geschätzt. (Ein mathematischer Punkt den man sich zwar leicht    
  27 denken über den man aber auch leicht wegschlüpfen kann).    
         
  28

LBl E 4 R II 10-12

   
  29

Erste Seite

   
  30

Ehrenpunct

   
         
  31 Wahre Ehre ist die so niemand jemandem als er selbst geben oder    
  32 nehmen kann. Der Ehrenwahn der Ritterschaft ist von der Art daß sie    
  33 ein anderer wohl nehmen keiner aber als der Beleidigte selbst sich wieder    
         
     

[ Seite 363 ] [ Seite 365 ] [ Inhaltsverzeichnis ]