Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 309

   
         
 

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Text (Kant):

 

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  01 Willkühr mit der Meinigen in einem Willen vereinigt ist d. i. durch die    
  02 Idee der vereinigten Willkühr.    
         
  03 §    
         
  04 Das Princip der Erweiterung des Meinen über das Angebohrne zu    
  05 Gegenständen außer mir mithin der synthetischen Sätze desselben a priori    
  06 ist der Grundsatz der Möglichkeit des äußern Rechts in Ansehung der    
  07 Gegenstände in Raum und Zeit.    
         
  08

Zweite Seite

   
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Im intellectuellen Mein und Dein ist der Besitz nicht von der Zueignung

   
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unterschieden nicht Inhabung vom Besitz des Rechts

   
         
  11 Unsere Freyheit wird lädirt obzwar nicht unmittelbar durch fremden    
  12 Gebrauch einer Sache außer uns, doch durch die maxime durch welche    
  13 ohne Innhabung keine Sache zu seinem eigenthümlichen Gebrauch bestimmen    
  14 zu dürfen.    
         
  15 Der intellectuelle Besitz ist die ungehinderte Verknüpfung des Gebrauchs    
  16 eines Objects mit der Willkühr (als einem Begehrungsvermögen    
  17 in Ansehung dessen was in unserer Gewalt ist) durch lauter Verstandesbegriffe.    
  18 Dieser als hinreichendes princip alles Rechts das den empirischen    
  19 Besitz zur Bedingung hat ist der Grund der Möglichkeit und Bestimmung    
  20 des Mein und Dein. - Wenn also dem Begriffe der Bemächtigung    
  21 eines Gegenstandes ohne einen Wiederspruch der Willkühr    
  22 mit sich selbst ein Object untergeordnet worden so ist es Mein oder Dein.    
         
  23 Diese Verknüpfung ohne Wiederspruch ist nur in der Idee einer Gemeinschaftlichen    
  24 Willkühr in welcher der empirische Besitz verwilligt oder    
  25 constituirt worden möglich.    
         
  26 Das Recht ist ein reiner intellectueller Begrif    
         
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Analogie des synthetischen Freyheitsgesetzes a priori

   
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mit dem wieder den Idealism

   
  29 Denn nehmet an es gebe keinen blosrechtlichen Besitz der Objecte    
  30 der Willkühr außer mir d. i. es sey recht jedermann im Gebrauch äußerer    
  31 Objecte in deren physischem Besitz er nicht ist am Gebrauch derselben zu    
  32 hindern so würde alles Brauchbare außer uns durch das Princip der    
  33 Freyheit nach allgemeinen Gesetzen für jedermann unbrauchbar gemacht    
         
     

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