Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 309 |
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01 | Willkühr mit der Meinigen in einem Willen vereinigt ist d. i. durch die | ||||||
02 | Idee der vereinigten Willkühr. | ||||||
03 | § | ||||||
04 | Das Princip der Erweiterung des Meinen über das Angebohrne zu | ||||||
05 | Gegenständen außer mir mithin der synthetischen Sätze desselben a priori | ||||||
06 | ist der Grundsatz der Möglichkeit des äußern Rechts in Ansehung der | ||||||
07 | Gegenstände in Raum und Zeit. | ||||||
08 | Zweite Seite |
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09 | Im intellectuellen Mein und Dein ist der Besitz nicht von der Zueignung |
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10 | unterschieden nicht Inhabung vom Besitz des Rechts |
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11 | Unsere Freyheit wird lädirt obzwar nicht unmittelbar durch fremden | ||||||
12 | Gebrauch einer Sache außer uns, doch durch die maxime durch welche | ||||||
13 | ohne Innhabung keine Sache zu seinem eigenthümlichen Gebrauch bestimmen | ||||||
14 | zu dürfen. | ||||||
15 | Der intellectuelle Besitz ist die ungehinderte Verknüpfung des Gebrauchs | ||||||
16 | eines Objects mit der Willkühr (als einem Begehrungsvermögen | ||||||
17 | in Ansehung dessen was in unserer Gewalt ist) durch lauter Verstandesbegriffe. | ||||||
18 | Dieser als hinreichendes princip alles Rechts das den empirischen | ||||||
19 | Besitz zur Bedingung hat ist der Grund der Möglichkeit und Bestimmung | ||||||
20 | des Mein und Dein. - Wenn also dem Begriffe der Bemächtigung | ||||||
21 | eines Gegenstandes ohne einen Wiederspruch der Willkühr | ||||||
22 | mit sich selbst ein Object untergeordnet worden so ist es Mein oder Dein. | ||||||
23 | Diese Verknüpfung ohne Wiederspruch ist nur in der Idee einer Gemeinschaftlichen | ||||||
24 | Willkühr in welcher der empirische Besitz verwilligt oder | ||||||
25 | constituirt worden möglich. | ||||||
26 | Das Recht ist ein reiner intellectueller Begrif | ||||||
27 | Analogie des synthetischen Freyheitsgesetzes a priori |
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28 | mit dem wieder den Idealism |
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29 | Denn nehmet an es gebe keinen blosrechtlichen Besitz der Objecte | ||||||
30 | der Willkühr außer mir d. i. es sey recht jedermann im Gebrauch äußerer | ||||||
31 | Objecte in deren physischem Besitz er nicht ist am Gebrauch derselben zu | ||||||
32 | hindern so würde alles Brauchbare außer uns durch das Princip der | ||||||
33 | Freyheit nach allgemeinen Gesetzen für jedermann unbrauchbar gemacht | ||||||
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