Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zum ... , Seite 283 |
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01 | Von dem Princip: einmal ein großes Verbrechen auszuüben um | ||||||
02 | es nachher durch lauter Wohlverhalten gut zu machen. Es ist noch von | ||||||
03 | dem princip unterschieden böse Mittel zu guten Absichten zu billigen. | ||||||
04 | Daß alle unsere Anschauungen bloße Formen der Dinge sind wie sie | ||||||
05 | uns erscheinen nicht wie sie sind folgt daraus weil es sonst gar keine | ||||||
06 | synthetische Sätze a priori u. keine Anschauungen a priori geben könnte | ||||||
07 | denn die letztere kann nur das Subjective unserer Vorstellung seyn was als | ||||||
08 | nothwendig allen empirischen Anschauungen untergelegt ist. - Wenn wir | ||||||
09 | die Dinge erkenneten wie sie sind so würden wir in der Warnehmung | ||||||
10 | also nicht erkennen daß sie so und nicht anders seyn müßten es wäre | ||||||
11 | also gar kein synthetisches Erkentnis a priori sondern alles solche Erkentnis | ||||||
12 | wäre empirisch. | ||||||
13 | Eben so wenn die Regel unsers Wollens eine Lust an irgend einem | ||||||
14 | Gegenstande voraussetzte so würde kein absolutes sollen dabey statt | ||||||
15 | finden. - Dieses also mithin auch die Freyheit eine practische Regel die | ||||||
16 | die Vernunft sich selbst vorschreibt muß unabhängig von der Lust für sich | ||||||
17 | allein gesetzgebend seyn u. an diesem eine Lust bewirken. | ||||||
18 | Zweite Seite |
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19 | Die ganze Täuschung der 4 Subreptionen beruht darauf, daß der | ||||||
20 | Gesetzgeber sich einbildet er gebe das Gesetz was das Recht bestimmt für | ||||||
21 | die Partei indessen daß er es in der That für den Richter und der Gemächlichkeit | ||||||
22 | desselben giebt damit dieser der Nachforschungen der Umstände die | ||||||
23 | zu einer That concurriren können überhoben sey und sie am allgemeinen | ||||||
24 | des rechtlichen Acts halte. | ||||||
25 | Was nach Gesetzen in statu naturali unrecht ist das ist es auch in | ||||||
26 | statu civili - Aber nicht umgekehrt weil dieser jenen aber noch etwas | ||||||
27 | dazu enthält | ||||||
28 | Ob nomine regis zu schreiben gut | ||||||
29 | Ob es Erbkönige geben könne { | ob das Recht auf dem Eigenthum des Bodens ruhe. | |||||
30 | Wenn ein Fehler in der Staatsverwaltung ist so muß er so bald | ||||||
31 | als er erkannt wird auch abgestellt werden. - Ist er aber in der Verfassung | ||||||
32 | so ist dies nicht sogleich zu bejahen. - Denn es könnte seyn daß diese mit | ||||||
33 | andern so verflochten wären daß alles zu Grunde ginge. | ||||||
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