Kant: AA XXIII, II. Vorarbeiten zur Vorrede und ... , Seite 251 |
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01 | 2. Einschränkung der Freyheit durchs nothwendige Gesetz | ||||||
02 | ist moralität aber auch durch gesetzlichen äußern Zwang legalität. | ||||||
03 | Die menschliche moralität ist Verbindlichkeit d. i. Einschränkung | ||||||
04 | der Freyheit | ||||||
05 | Handlungen die unter einer Verbindlichkeit stehen sind pflichten. | ||||||
07 | Äußere Pflichten sind die der Leistungen (ihrer Wirkung nach) | ||||||
08 | Innere Pflichten sind die der Gesinnungen. | ||||||
09 | Äußeren Pflichten mögen die Gesinnungen gemäß oder zuwieder | ||||||
10 | seyn, man mag der Obrigkeit gern oder ungern und mit Wiederwillen | ||||||
11 | dienen so hat man seine Pflicht erfüllet wenn man ihr nur die erforderliche | ||||||
12 | Dienste leistet. | ||||||
13 | Innere Pflichten sind erfüllt wenn man die ernstliche Gesinnung | ||||||
14 | hegt obgleich unvermögend sie zu vollführen. | ||||||
15 | Im Handel kann iemand die Absicht haben zu betriegen z. E. | ||||||
16 | durch schöne Appretur aber der Handel selbst kan legal seyn. Die äußere | ||||||
17 | Einstimmung der freyen Willkühr erfodert | ||||||
18 | Zufällige Gesetze sind die als mittel zu beliebigen Zwecken neceßitiren. | ||||||
19 | Nothwendige welche die Bedingung des Gebrauchs der Freyheit | ||||||
20 | überhaupt (Einstimmung mit sich selbst) enthalten. Diese als moralische | ||||||
21 | Gesetze bestimmen das einzige absolute Gut oder Böses in der Welt | ||||||
22 | alles andre ist es nur bedingter Weise | ||||||
23 | Tugendlehre. Privatrecht und öffentliches recht. |
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24 | ius gentium und Privat Recht |
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25 | Die Zusammenstimmung mit allgemeinen Zwecken moralität. | ||||||
26 | Äußere Verbindlichkeit ist die nöthigung durch die Bedingung der | ||||||
27 | Einstimmung der äußeren Freyheit bey ienem Verkauf des appretirten | ||||||
28 | Tuchs waren wir beyde frey. | ||||||
29 | Kein Gefühl keine Tugend auch kein Göttlich Gebot. | ||||||
30 | Befugnis-Recht das Recht | ||||||
31 | Officium voluntarium aut involuntarium. Gutwillige und Zwangspflicht. | ||||||
32 | Jene Tugendpflicht diese rechtliche Pflicht. Moralität u. | ||||||
33 | legalität | ||||||
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