Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 179 |
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01 | auf den Zweck den dem Menschen seine eigene Vernunft zur Pflicht | ||||||
02 | macht mithin zu Begünstigung seiner moralischer Absicht thue und wie | ||||||
03 | sie die Gewähr leiste daß dasjenige was der Mensch nach Freyheitsgesetzen | ||||||
04 | thun sollte, aber nicht thut, dieser moralischen Freyheit unbeschadet | ||||||
05 | auch durch einen Zwang der Natur daß er es thun werde | ||||||
06 | bevestigt sey, und zwar nach allen drey Verhältnissen des öffentlichen | ||||||
07 | Rechts des Staats- Völker- und weltbürgerlichen Rechts. - Wenn ich | ||||||
08 | von der Natur sage, sie will daß dieses oder jenes geschehe so heißt das | ||||||
09 | nicht so viel als sie legt uns eine Pflicht auf es zu thun (denn das kann | ||||||
10 | nur die zwangsfreye praktische Vernunft) sondern sie thut's selbst wir | ||||||
11 | mögen wollen oder nicht (fata volentem ducunt, nolentem trahunt) | ||||||
12 | 1. Wenn ein Volk auch nicht durch innere Mishelligkeit genöthigt | ||||||
13 | würde sich unter den Zwang öffentlicher Gesetze zu begeben so würde es | ||||||
14 | doch der Krieg von außen thun indem nach der vorher erwähnten Naturanstalt | ||||||
15 | ein jedes ein anderes drängende Volk zum Nachbar vor sich findet | ||||||
16 | gegen das es sich innerlich zu einem Staat bilden muß, um, als Macht, | ||||||
17 | gegen diesen gerüstet zu seyn. Nun ist die republikanische Verfassung | ||||||
18 | die einzige welche dem Recht der Menschen vollkommen angemessen | ||||||
19 | aber auch die schwerste zu stiften vielmehr aber noch zu erhalten ist dermaßen | ||||||
20 | daß viele behaupten es müsse ein Staat von Engeln seyn weil | ||||||
21 | Menschen nach ihren selbstsüchtigen Neigungen einer Verfassung in solcher | ||||||
22 | sublimen Form nicht fähig wären. Aber nun kommt die Natur dem | ||||||
23 | verehrten aber zur Praxis ohnmächtigen Allgemeinen in der Vernunft | ||||||
24 | gegründeten Willen und zwar gerade durch diese selbstsüchtige Neigungen | ||||||
25 | zu Hülfe weil es nur auf eine gute Organisation des Staats ankommt | ||||||
26 | (die allerdings im Vermögen der Menschen ist) jener ihre Kräfte so gegen | ||||||
27 | einander zu richten daß eine die anderen in ihrer zerstöhrenden Wirkung | ||||||
28 | aufhält, oder diese aufhebt so daß der Erfolg für die Vernunft so ausfält | ||||||
29 | als wenn beyde garnicht da wären und der Mensch wenn gleich nicht | ||||||
30 | ein moralisch-guter Mensch dennoch ein guter Bürger zu seyn gezwungen | ||||||
31 | wird. Das Problem der Staatserrichtung (selbst, so hart wie es auch | ||||||
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