Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 175 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
Verknüpfungen:
|
|
||||
01 | Ein Funke der Verletzung des Menschenrechts auch in einem andern | ||||||
02 | Welttheil gefallen nach der Brennbarkeit des Stoffs der Herrschsucht | ||||||
03 | in der menschlichen Natur vornehmlich ihrer Häupter die Flamme | ||||||
04 | des Krieges leicht bis zu der Gegend verbreitet wo er seinen Ursprung | ||||||
05 | genommen. | ||||||
06 | So nöthig ist es den Begriff des Menschenrechts nicht blos auf das | ||||||
07 | innere einer Staatsverfassung in einem Volk oder auf das Verhältnis | ||||||
08 | der Völker zu einander in einem Völkerrecht sondern zuletzt auch auf | ||||||
09 | ein Weltbürgerliches Recht auszudehnen weil sowohl das Staats- als | ||||||
10 | das Völkerrecht zum äußern Menschenrechte überhaupt ohne welches | ||||||
11 | die Aussicht der Annäherung zum ewigen Frieden gänzlich verschlossen | ||||||
12 | seyn würde | ||||||
13 | Da es nun mit der unter den Völkern der Erde einmal durchgängig | ||||||
14 | überhand genommenen engern oder weitern Gemeinschaft so weit gekommen | ||||||
15 | ist daß die Rechtsverletzung an einem Platz der Erde nach und | ||||||
16 | nach an allen gefühlt wird so ist die Idee eines Weltbürgerrechts eine | ||||||
17 | nothwendige Ergänzung des Codex. | ||||||
18 | II. |
||||||
19 | Fragment der Reinschrift |
||||||
20 | LBl F 8 R II 297-307 |
||||||
21 | Erste Seite |
||||||
22 | Ehe wir nun diese Gewährleistung näher bestimmen wird es nöthig | ||||||
23 | seyn vorher den Zustand nachzusuchen den die Natur für die auf ihrem | ||||||
24 | Großen Schauplatz handelnde Personen veranstaltet hat der ihre Friedenssicherung | ||||||
25 | zuletzt nothwendig machte; - alsdann aber allererst die Art | ||||||
26 | wie sie diese leiste. | ||||||
27 | Ihre provisorische Veranstaltung besteht darinn daß sie 1. für die | ||||||
28 | Menschen an allen Erdgegenden gesorgt hat daselbst leben zu können | ||||||
[ Seite 174 ] [ Seite 176 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |