Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Zum Ewigen ... , Seite 161 |
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01 | als durch die Andere erreicht werden dagegen die Formen der Regierungsart | ||||||
02 | ob sie republikanisch oder despotisch sind d. i. ob sie auf dem | ||||||
03 | Geist des allgemeinen Volkswillens oder auf irgend einem Privatwillen | ||||||
04 | gegründet sey. Der erstere in einem repräsentativen System der | ||||||
05 | Staatsverfassung beweißt eine republikanische Verfassung und ist die | ||||||
06 | einzige welche dem Rechtsbegriffe völlig angemessen ist weil sie auch | ||||||
07 | aus diesem allein völlig abgeleitet wird. Die Demokratie aber (in der | ||||||
08 | eigentlichen Bedeutung des Worts) als eine nicht-repräsentative Volksmacht | ||||||
09 | ist der Freyheit mit ihr also auch dem Rechtsbegriff gerade entgegen | ||||||
10 | wie sie nothwendig Ochlokratie ist weil Oberhaupt und Volk als Herrscher | ||||||
11 | nie eine und dieselbe Person seyn können indem das letztere blos gehorcht | ||||||
12 | der erstere aber blos gebietet (wie denn unter diesen beyden | ||||||
13 | zwar eine Verbündung, Vnio, aber keine Gesellschaft superior et subiectus | ||||||
14 | gedacht werden kann) mithin das Volk nicht durch sich selbst sondern | ||||||
15 | nur durch Stimgebung an gewisse Repräsentanten unter ihnen herrschen | ||||||
16 | kann. | ||||||
17 | Die meisten leiden es nicht zu statuiren daß es einmal mit der eingesetzten | ||||||
18 | Ordnung besser werden könne denn sonst könnte noch ein besserer | ||||||
19 | Codex werden. | ||||||
20 | Wenn wie die Politiker sagen der Krieg nicht durch den Sieg beendigt | ||||||
21 | wird sondern durch den Vertrag (den Friedensschlus) so haben | ||||||
22 | sie zwar so fern es auf Formalien ankommt ganz richtig geurtheilt, | ||||||
23 | denn ohne den letzteren könnte noch ein Vorbehalt zum künftigen Kriege | ||||||
24 | übrig bleiben. Aber in dieser Formalität seine Sicherheit finden zu | ||||||
25 | wollen wäre ein so großes Zutrauen in die Redlichkeit der Menschen | ||||||
26 | gesetzt daß wenn dergleichen könnte angenommen werden es gar keinen | ||||||
27 | Krieg geben würde. | ||||||
28 | Der Besitz 1, nach analytischem Princip des Rechts ist der in dem | ||||||
29 | Begrif der Freyheit überhaupt gegründet ist, ursprünglich a priori | ||||||
30 | 2. nach synthetischem da nicht allein kein Anderer mich nöthigen kann, | ||||||
31 | Gebrauch von etwas zu machen sondern ich andere selbst brauchen kann | ||||||
32 | Recht haben. | ||||||
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