Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Über den ... , Seite 141 |
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| 01 | Um einen Staat (im Friedenszustande als status iuridicus) zu bilden, | ||||||
| 02 | müssen die Stifter und Gesetzgeber auch einen guten Willen haben | ||||||
| 03 | sich selbst den Gesetzen zu unterwerfen (position) aber woher nehmen wir | ||||||
| 04 | weil auch dieser muß gezwungen werden diesen Willen? Finantz, Policey | ||||||
| 05 | und Vertheidigungswissenschaft. Keine revolution. Da zeigt sich nun | ||||||
| 06 | daß der Zustand eine bloße Idee sey zu der man zwar Grundsätze hat | ||||||
| 07 | die Ausführung des Objects aber welches Übersinnlich ist nur durch Annäherung | ||||||
| 08 | nach einem regulativen Princip kann gedacht werden - Streit | ||||||
| 09 | der Moral mit der Politik. | ||||||
| 10 | Freyheit, Gleichheit und Selbstständigkeit sind die Erfordernisse singulorum | ||||||
| 11 | um Bürger zu seyn. Allein statt 3 Vereinigung das Erfordernis | ||||||
| 12 | für alle um einen Staat auszumachen. requisita vniuersorum. | ||||||
| 13 | Gleichheit (nämlich die rechtliche) ist der Grad der Abhängigkeit | ||||||
| 14 | der Kräfte des einen von denen des andern (nach Freyheitsgesetzen) nach | ||||||
| 15 | welchem niemand von dem andern mehr leiden darf als der andre von | ||||||
| 16 | ihm nach Freyheitsgesetzen erdulden muß. Alle Menschen sind untereinander | ||||||
| 17 | auch mit allen höhern Vernünftigen Wesen (den Aeonen) gleich. | ||||||
| 18 | Ein jeder hat seine Pflicht und auch Rechte in Ansehung des andern dem | ||||||
| 19 | er also verpflichtet ist nur nicht gegen Gott: Im Staate hat keiner gegen | ||||||
| 20 | das Oberhaupt ein Zwangsrecht. | ||||||
| 21 | Freyheit ist die Unabhängigkeit von Andrer ihrer Willkühr außer | ||||||
| 22 | nach Gesetzen zu denen er selbst zusammenstimmt. | ||||||
| 23 | Angebohrne oder erbliche rechtliche Ungleichheit (welche nicht blos | ||||||
| 24 | Aufschub ist wie bey Kindern) würde ein erbliches Verhältnis von Gehorchenden | ||||||
| 25 | (subditis) gegen die zu befehlen haben und ist geradezu ein | ||||||
| 26 | Wiederspruch weil sie nicht auf Freyheitsgesetzen gegründet ist mithin | ||||||
| 27 | nicht für rechtlich gehalten also auch nicht verbindend ist. | ||||||
| 28 | Nach der Ursache zweyer Handlungen warum sie und nicht vielmehr | ||||||
| 29 | ihr Gegentheil geschehen kann gar nicht gefragt werden; denn das wäre | ||||||
| 30 | eine physische Erklärung nach Freyheitsgesetzen welche ein Wiederspruch | ||||||
| 31 | mit sich selbst ist. - Nur der Grund den das Subject seinen Handlungen | ||||||
| 32 | selbst unterlegt (der subjective) der Regel die er sich selbst setzt die Maxime | ||||||
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