Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zu Über den ... , Seite 141

   
         
 

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  01 Um einen Staat (im Friedenszustande als status iuridicus) zu bilden,    
  02 müssen die Stifter und Gesetzgeber auch einen guten Willen haben    
  03 sich selbst den Gesetzen zu unterwerfen (position) aber woher nehmen wir    
  04 weil auch dieser muß gezwungen werden diesen Willen? Finantz, Policey    
  05 und Vertheidigungswissenschaft. Keine revolution. Da zeigt sich nun    
  06 daß der Zustand eine bloße Idee sey zu der man zwar Grundsätze hat    
  07 die Ausführung des Objects aber welches Übersinnlich ist nur durch Annäherung    
  08 nach einem regulativen Princip kann gedacht werden - Streit    
  09 der Moral mit der Politik.    
         
         
  10 Freyheit, Gleichheit und Selbstständigkeit sind die Erfordernisse singulorum    
  11 um Bürger zu seyn. Allein statt 3 Vereinigung das Erfordernis    
  12 für alle um einen Staat auszumachen. requisita vniuersorum.    
         
  13 Gleichheit (nämlich die rechtliche) ist der Grad der Abhängigkeit    
  14 der Kräfte des einen von denen des andern (nach Freyheitsgesetzen) nach    
  15 welchem niemand von dem andern mehr leiden darf als der andre von    
  16 ihm nach Freyheitsgesetzen erdulden muß. Alle Menschen sind untereinander    
  17 auch mit allen höhern Vernünftigen Wesen (den Aeonen) gleich.    
  18 Ein jeder hat seine Pflicht und auch Rechte in Ansehung des andern dem    
  19 er also verpflichtet ist nur nicht gegen Gott: Im Staate hat keiner gegen    
  20 das Oberhaupt ein Zwangsrecht.    
         
  21 Freyheit ist die Unabhängigkeit von Andrer ihrer Willkühr außer    
  22 nach Gesetzen zu denen er selbst zusammenstimmt.    
         
  23 Angebohrne oder erbliche rechtliche Ungleichheit (welche nicht blos    
  24 Aufschub ist wie bey Kindern) würde ein erbliches Verhältnis von Gehorchenden    
  25 (subditis) gegen die zu befehlen haben und ist geradezu ein    
  26 Wiederspruch weil sie nicht auf Freyheitsgesetzen gegründet ist mithin    
  27 nicht für rechtlich gehalten also auch nicht verbindend ist.    
         
         
  28 Nach der Ursache zweyer Handlungen warum sie und nicht vielmehr    
  29 ihr Gegentheil geschehen kann gar nicht gefragt werden; denn das wäre    
  30 eine physische Erklärung nach Freyheitsgesetzen welche ein Wiederspruch    
  31 mit sich selbst ist. - Nur der Grund den das Subject seinen Handlungen    
  32 selbst unterlegt (der subjective) der Regel die er sich selbst setzt die Maxime    
         
     

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