Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 122 |
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01 | (als Gesetzgebers d. i. als einem Princip aller zweckmäßigen Folgen aus | ||||||
02 | diesem Gesetze) ist Gottseligkeit; beydes zusammen Religion. -Wenn | ||||||
03 | man nun die letztere Verehrung (die Gottseeligkeit) vor der Tugend | ||||||
04 | voranschicken diese von jener ableiten oder vielmehr dieses Begrifs gar | ||||||
05 | zu entbehren und an dem Surrogat derselben der Gottseeligkeit sich zu | ||||||
06 | begnügen lehren wollte so würde der Gegenstand der Verehrung nach | ||||||
07 | solchen Begriffen ein Idol d. i. ein Wesen seyn dem wir nicht durch Tugend | ||||||
08 | sondern durch Anbetung (jede Erniedrigung) wohlgefällig zu werden | ||||||
09 | hoffen dürften, die Verehrung selber aber wäre Idololatrie d. i. nicht moralisch | ||||||
10 | mithin nicht Religion. Aller Religions Unterricht muß vielmehr | ||||||
11 | gerade umgekehrt verfahren; denn Religion ist nichts anders als Tugend | ||||||
12 | sofern sie zu ihrem moralischen Endzwecke hinstrebt dessen subjective Bedingung | ||||||
13 | die Heiligkeit die Gesinnung aber derselben die Gottseeligkeit | ||||||
14 | heißt welche selbst nur eine Idee der vollendeten Moralität und Tugend ist. | ||||||
15 | LBl G 2 R III 6-9 |
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16 | Erste Seite |
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17 | Die Genugthuung läßt sich 1. als Contract ansehen dadurch uns | ||||||
18 | dieses Verdienst soll statt unserer Schuld zugerechnet werden wenn wir | ||||||
19 | es im Glauben annehmen und daß dieser Glaube zugleich mit der Kraft | ||||||
20 | ein besserer Mensch zu werden verbunden sey. 2. als ein quasicontract | ||||||
21 | da Gott uns durch die Vernunft die seeligkeit verspricht und eine Genugthuung | ||||||
22 | wenn wir so viel wir könnten dem moralischen Gesetz ein Gnüge | ||||||
23 | thun ohne uns durch die Art wie er gnugthue und wie sie von uns geglaubt | ||||||
24 | werden solle vorzuschreiben. Denn das moralische Gesetz als göttliches | ||||||
25 | Gebot angesehen Gottes potestas legislatoria aber in der Gütigkeit zu | ||||||
26 | setzen ist eine Verheißung der Vernunft welche wir nicht blos präsumiren | ||||||
27 | sondern befugt sind anzunehmen und von Gott die Ergänzung zu erwarten. | ||||||
29 | Wie wollte man sich auch bey der unendlichen Ungleichheit solcher | ||||||
30 | zweyer Paciscenten einen rigorösen Contract denken. | ||||||
31 | Nach R. Michaëlis ist es Vertrag durch welchen sich Gott verbindet | ||||||
32 | die Seeligkeit denen zu geben die das Verdienst Christi gläubig annehmen, | ||||||
33 | sie ist ein pactum gratuitum dem Schein nach in welchem uns | ||||||
34 | umsonst etwas angeboten wird was wir nur acceptiren dürfen. Wer | ||||||
35 | wollte es nicht acceptiren? Aber wir sollen glauben daß diese Gnade | ||||||
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