Kant: AA XXIII, Vorarbeiten zur Religion innerhalb der ... , Seite 116 |
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01 | fortdauernde zum warnenden Beyspiel dienende Strafe ihrer Halsstarrigkeit. | ||||||
03 | Mendelssohn. Die eigentliche Kinder des begnadigten Stammes | ||||||
04 | müssen vor den Kindern durch Adoption den Vorzug haben Wenigstens | ||||||
05 | hält Mendelssohn streng auf die Gebräuche die die ersten angenommen | ||||||
06 | haben und will nicht daß man sich an den Tadel der Andern kehre. | ||||||
07 | Richter |
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08 | Der aus Liebe fället das Urtheil der Annehmung und Verwerfung | ||||||
09 | zwischen zwey Partheyen: dagegen der nach Gerechtigkeit über einen | ||||||
10 | und denselben so fern er so wohl einen Ankläger als Sachwalter für und | ||||||
11 | wieder sich hat. Der erste spricht ein Begnadigungsurtheil über die von | ||||||
12 | der einen Seite. | ||||||
13 | Mendelssohn mit aristocratischem Stoltz der Abstamung eines Altgläubigen | ||||||
14 | da ihm die Neugläubigen die Affiliation des Christenthums zu | ||||||
15 | seinem Messiasglauben zugestehen verlangt die Anhänglichkeit an | ||||||
16 | Satzungen und will keine Gesetzgebung einräumen die jederzeit, aus der | ||||||
17 | Freyheit abgeleitet, sich von selbst in ein gemeines Wesen bildet und | ||||||
18 | wodurch allein Republik wird die keinen Krieg mit Andern hat weil dieser | ||||||
19 | auf seine eigene Kosten geführt werden würde da der Monotheism der | ||||||
20 | Satzungen eigentlich polytheistisch ist. | ||||||
21 | Das erste Urtheil ist das der Aussonderung einer Parthey unter | ||||||
22 | zweyen welche sich der Belohnung würdig (negativ verstanden, d. i. | ||||||
23 | empfänglich, nicht unwürdig) gemacht hat durch die der Pflicht ergebene | ||||||
24 | Gesinnung, das zweyte das der Verurtheilung wodurch in Ansehung | ||||||
25 | eben derselben Person vor einem Gerichtshofe zwischen ihrem Ankläger | ||||||
26 | und Sachwalter über das was ihre Thaten werth sind Sentenz gesprochen | ||||||
27 | wird, und ist der Ausspruch des eigentlichen Richters So wie bei einer | ||||||
28 | Revision der | ||||||
29 | Verdienst wird hier nicht in Vergleichung mit dem Gesetz sondern | ||||||
30 | eines Menschen mit dem andern betrachtet da der eine ihm gemäs der | ||||||
31 | andere nicht gemäs ist. | ||||||
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