Kant: AA XXI, Viertes Convolut Lose Blätter , Seite 462 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
|
|
||||
01 | Honeste vive handle der angebohrnen Pflicht nicht entgegen der | ||||||
02 | Pflicht gegen die Menschheit in deiner eigenen Person — Mache dich | ||||||
03 | nicht selbst zum bloßen Mittel | ||||||
04 | Also dienen obige classische Formeln zum Princip der Eintheilung | ||||||
05 | der Rechtspflichten überhaupt. Aber gleichwie die letztere Pflichten | ||||||
06 | immer auch wiederum auf Rechte zurük weisen es sey mein Recht oder das | ||||||
07 | Recht eines Anderen (welches man nicht von allen Pflichten überhaupt | ||||||
08 | sagen kann) | ||||||
10 | Allgemeine Eintheilung der Rechte connatum, acqvisitum — | ||||||
11 | deren letztere der ersteren nicht allein nicht wiedersprechen sondern auch | ||||||
12 | was das Princip der Gesetzgebung a priori betrift daraus abgeleitet | ||||||
13 | seyn muß | ||||||
14 | Ob die Mitglieder des Oberhauses repräsentanten genannt werden | ||||||
15 | sollen vermöge ihres Grundeigenthums und ihrer selbst wegen da | ||||||
16 | saßen. Die Realrechte sollen zum Sitz im Oberhause berechtigen | ||||||
17 | sonst würden die Armen die Reichen die Nichteigenthümer die Eigenthümer | ||||||
18 | plündern u. todt schlagen | ||||||
19 | Vom Unterschied der rechtl. u. moral. imputationen |
||||||
20 | Der Zwang zu dem Recht gründet sich auf Rechtsgesetze | ||||||
21 | Die Regel man soll nach Rechtsgesetzen handeln gehört zur Ethik | ||||||
22 | Die Freyheit ist dasjenige angebohrne Recht, worauf sich alle Andern | ||||||
23 | angebohrnen gründen u. die im Grunde mit ihr einerley sind: denn alles | ||||||
24 | Unrecht besteht eben darin daß dieser Freyheit die mit jedermans ihrer | ||||||
25 | bestehen kann Abbruch gethan wird. — Durch bloßes Reden lädirt man | ||||||
26 | niemand es mag auch unwahr seyn, denn man darf ihm nur nicht glauben | ||||||
27 | und sein Guter Nahme als eines rechtlichen Menschen d. i. eines solchen | ||||||
28 | der keinen lädirt leidet darunter nicht wenn man sagt er redet die Unwahrheit | ||||||
29 | Die Ungleichheit kann nicht angebohren seyn sonst wäre der | ||||||
30 | Mangel der Freyheit angebohren. | ||||||
31 | Von der Imputation | ||||||
01 Andere (dunklere und engere) Schrift. | |||||||
03 zu blosen | |||||||
04 obige δ ob | |||||||
06 wiederum g.Z. | |||||||
08 Spatium 1 Zeile, engere Schrift. | |||||||
09 connatum, acqvisitum g.Z. ohne Beziehungsstrich, stehtin dem letzten Spatium. | |||||||
12 was δ die formale | |||||||
16 realrechte | |||||||
17-18 die Nichteigenthümer die Eigenthümer g.Z. | |||||||
21 Spatium von einer Zeile. | |||||||
24 Freyheit F v.a. K? | |||||||
27 sein v.a. seinen ? | |||||||
29 angebohren seyn beide Worte verbessert (aus: angeboren sein ?) | |||||||
31 Von — Imputation durch Haken abgetrennt rechts neben demvorigen Text. | |||||||
[ Seite 461 ] [ Seite 463 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |