Kant: AA XX, Bemerkungen zur ... , Seite 465

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 theils die Kräfte des einen durch den anderen erschöpft theils auch durch      
  02 Schwängerung der weiblichen Hälfte dieses menschlichen Körpers Geburtsleiden      
  03 und selbst der Tod verursacht und eine Person also verbraucht      
  04 wird welches ein Verhältnis derselben gleich als gegen eine      
  05 Sache anzeigt. Die beyderseitige einander zu leistende Hülfe gehört      
  06 gar nicht nothwendig zu der Gründung einer Ehe. Denn ein Theil wie      
  07 das beim weiblichen oft der Fall ist, kann wenn er reich gnug ist den      
  08 Mann gar wohl aller übrigen Beschwerden des Hauswesens überheben      
  09 und sich dazu anderer bedienen, die sammt dem Manne nur genießen      
  10 und keinen Beystand von diesem in Ansehen des häuslichen Wohlseyns      
  11 erleiden dürfen.      
           
  12 Die erste Art der Erwerbung einer Person war die von einer solchen,      
  13 die vorher schon da war nun aber von ihr in einer anderen ihren Besitz      
  14 gebracht und so zu dem Seinen derselben gemacht wird. Nun ist die      
  15 zweyte diejenige wodurch ein Mensch durch den physischen Act eines      
  16 Paares einen anderen Menschen hervorgebracht und von diesen Urhebern      
  17 ihres Daseyns zu dem Seinen dieses Paars gemacht wird. — Dieser Act      
  18 der Zeugung führt zugleich die Verbindlichkeit der Zeugenden das Kind      
  19 am Leben zu erhalten (infantem tollere) somit auch zu einer glücklichen      
  20 Fortsetzung seines Daseyns so lange dieses dazu unvermögend ist zu      
  21 helfen. Diese Erwerbung braucht nicht als Gewinn (lucrum) der zeugenden      
  22 beurtheilt zu werden: es mag seyn daß der Gast sehr unwillkommen      
  23 kommt, so daß eigentlich dadurch von den Eltern kein Erwerb gemacht      
  24 wird so gehört das Kind doch zu dem Seinen des zeugenden Theils und      
  25 es ist also Pflicht gegen ein vernünftiges Geschopf es im Daseyn und frohen      
  26 Genuß desselben zu erhalten. Hier ist also wiederum ein auf dingliche      
  27 Art persönliches Recht was Eltern an einem von ihnen erzeugten Kinde      
  28 haben, und das ihnen vermöge ihrer Pflicht zukommt. — Das Befremdliche      
  29 ist hiebey daß ich hier ein Recht gegen eine Person gleich als      
  30 in einer Sache habe.      
           
           
    01 auch durch durch g.Z., erst: vermittelst der      
    02 der v.a. des weiblichen δ Th      
    04 welches δ keiner ander gleich g.Z. als gegen eine v.a. als zu einer      
    05 Die erst: Das      
    07-08 den Mann? dem Manne?      
    08 des δ V      
    09 anderer dahinter unleserliches Wort.      
    11 erleiden? aufbieten? Das Folgende rechts daneben unter dem letzten Absatz der Rezension.      
    12 erste g.Z., erst: zweyte war g.Z., erst: ist      
    13 von ihr g.Z.      
    14 so g.Z. derselben δ ge      
    15 ein Mensch v.a. eine Person durch den v.a. durch einen      
    15-16 eines — Menschen g.Z.      
    16 von diesen v.a. von den      
    17 ihres lies: seines      
    19 am Leben g.Z. somit? (abgerieben).      
    21 der? des?      
    25 Pflicht δ?      
    27 als einem statt: an einem      
           
           
     

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