Kant: AA XX, Bemerkungen zur ... , Seite 462 |
|||||||
Zeile:
|
Text (Kant):
|
|
|
||||
| 01 | Weibes zu Befriedigung seiner Begierde macht ist der Gebrauch eines | ||||||
| 02 | Menschen von einer anderen Person gleich als einer Sache (physischer | ||||||
| 03 | Gebrauch) und wenn es ein Recht dazu giebt so ist es ein dingliches Recht | ||||||
| 04 | (ius in re), welches aber doch weil dieser Gebrauch auf einem Vertrage | ||||||
| 05 | der beyderseitigen Einwilligung beruht, der Persönlichkeit halber zugleich | ||||||
| 06 | ein persönliches Recht (ius ad rem), beydes zusammen aber ein auf dingliche | ||||||
| 07 | Art persönliches Recht abgeben würde. — Die unmittelbar mit dieser | ||||||
| 08 | Vermischung verbundene Lust als Triebfeder zum Gebrauch der Person | ||||||
| 09 | heißt der Genuß derselben der immer kannibalisch heissen kann ob er gleich | ||||||
| 10 | nicht mit Maul und Zähnen geschieht wenn es dem genießenden Theil | ||||||
| 11 | gleichgültig ist ob dem anderen durch diese fleischliche Beywohnung (Vermischung | ||||||
| 12 | genannt) unglücklich wird oder nicht. — Da dieses aber ihnen nicht | ||||||
| 13 | gleichgültig seyn soll so muß auch bey der bloßen Möglichkeit daß jenes | ||||||
| 14 | gleichwohl die Folge seyn könnte die Geschlechtsvermischung als ein Act | ||||||
| 15 | der Anknüpfung des Schicksals des einen Theils mit dem anderen (copula | ||||||
| 16 | carnalis) zugleich den Grund einer gesetzlichen Verbindung wie unter | ||||||
| 17 | Personen die sich unter einander verpflichten (copula legalis) gedacht | ||||||
| 18 | werden. Dieses Band ist nun die Ehe | ||||||
| 19 | Dieser Gebrauch (Vermischung mit einer Person des anderen Geschlechts) | ||||||
| 20 | kann Genuß dieser anderen Person genannt werden wenn er | ||||||
| 21 | unmittelbar nicht blos durch die beabsichtigte Folgen Vergnügen macht | ||||||
| 22 | und kann, weil dazu eben nicht gefordert wird daß der andere Theil auch | ||||||
| 23 | daran unmittelbar Vergnügen finde immer cannibalisch heissen ob er gleich | ||||||
| 24 | nicht mit Maul und Zähnen geschieht weil der Gegenstand hier als verbrauchbar | ||||||
| 25 | (res fungibilis) behandelt nämlich mit unreinen Säften | ||||||
| 26 | angesteckt oder auch (ist es der weibliche Theil) durch Schwängerung | ||||||
| 27 | Das auf dingliche Art persönliche Recht ist das Recht eine andere | ||||||
| 28 | menschliche Person als das Seine zu haben*; mithin nicht blos einen | ||||||
| 29 | anderen Menschen (denn der könnte seine Persönlichkeit durch Verbrechen | ||||||
| 01 Befriedigung δ bey der der erst: ein | |||||||
| 04 doch δ zugleich | |||||||
| 06 rem) δ ist. | |||||||
| 07 würde. — Durch Zeichen vor: Die auf die Fortsetzung Zeile 19 — 26 verwiesen. | |||||||
| 09 kann δ wenn | |||||||
| 12 genannt). δ: — Es ist nun die Frage | |||||||
| 13 muß auch g.Z., erst: kann | |||||||
| 14 könnte δ: es keine Befugnis zur δ-Anfangsklammer hinter: Geschlechtsvermischung | |||||||
| 15 der δ Verknüpfung | |||||||
| 17 legalis) δ angen | |||||||
| 19 Durch Zeichen ǂ als Fortsetzung (zweite Fassung?) der obigen Stelle (Zeile 7) bezeichnet. | |||||||
| 19 mit δ de | |||||||
| 20 Genuß δ einer | |||||||
| 22 und δ darf kann, δ: immer can wenn er | |||||||
| 25 behandelt δ wird indem | |||||||
| 26 auch δ durch Bricht ab. | |||||||
| 27 Vor diesem Absatz durch Zeichen und: vid. vorige Seite. — auf S. 460, Zeile 19 verwiesen. eine δ Pe andere δ P | |||||||
| [ Seite 461 ] [ Seite 463 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||