Kant: AA XX, Erste Einleitung in die Kritik der ... , Seite 229

     
           
 

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Text (Kant):

 

 

 

 
  01 ist eine sehr große Kluft. Denn ob, was subjectiv zweckmäßig ist, es auch      
  02 objectiv sey, dazu wird eine mehrentheils weitläufige Untersuchung, nicht      
  03 allein der practischen Philosophie, sondern auch der Technik, es sey der      
  04 Natur oder der Kunst, erfordert d.i., um Vollkommenheit an einem      
  05 Dinge zu finden, dazu wird Vernunft, um Annehmlichkeit, wird bloßer      
  06 Sinn, um Schönheit an ihm anzutreffen, nichts als die bloße Reflexion,      
  07 (ohne allen Begrif) über eine gegebene Vorstellung erfordert.      
           
  08 Das ästhetische Reflexionsvermögen urtheilt also nur über subjective      
  09 Zweckmäßigkeit (nicht über Vollkommenheit) des Gegenstandes: und es      
  10 frägt sich da, ob nur vermittelst der dabey empfundenen Lust oder      
  11 Unlust, oder sogar über dieselbe, so daß das Urtheil zugleich bestimme,      
  12 daß mit der Vorstellung des Gegenstandes Lust oder Unlust verbunden      
  13 seyn müsse.      
           
  14 Diese Frage läßt sich, wie oben schon erwähnt, hier noch nicht      
  15 hinreichend entscheiden. Es muß sich aus der Exposition dieser Art Urtheile      
  16 in der Abhandlung allererst ergeben, ob sie eine Allgemeinheit und      
  17 Nothwendigkeit bey sich führen, welche sie zur Ableitung von einem      
  18 Bestimmungsgrunde a priori qualificire. In diesem Falle würde das      
  19 Urtheil zwar vermittelst der Empfindung der Lust oder Unlust, aber doch      
  20 auch zugleich über die Allgemeinheit der Regel, sie mit einer gegebenen      
  21 Vorstellung zu verbinden, durch das Erkenntnißvermögen (namentlich die      
  22 Urtheilskraft) a priori etwas bestimmen. Sollte dagegen das Urtheil nichts      
  23 als das Verhältniß der Vorstellung zum Gefühl (ohne Vermittlung eines      
  24 Erkenntnißprincips) enthalten, wie es beym ästhetischen Sinnesurtheil der      
  25 Fall ist (welches weder ein Erkenntniß-, noch ein Reflexionsurtheil ist), so      
  26 würden alle ästhetischen Urtheile ins blos empirische Fach gehören.      
           
  27 Vorläufig kann noch angemerkt werden: daß vom Erkenntniß zum      
  28 Gefühl der Lust und Unlust kein Übergang durch Begriffe von Gegenständen      
  29 (so fern diese auf jenes in Beziehung stehen sollen) statt finde,      
  30 und daß man also nicht erwarten dürfe, den Einfluß, den eine gegebene      
  31 Vorstellung auf das Gemüth thut, a priori zu bestimmen, so wie wir ehedem      
  32 in der Crit. d. pract. V., daß die Vorstellung einer allgemeinen      
  33 Gesetzmäßigkeit des Wollens zugleich willenbestimmend und dadurch      
  34 auch das Gefühl der Achtung erweckend seyn müsse, als ein in unsern      
  35 moralischen Urtheilen und zwar a priori enthaltenes Gesetz, bemerkten,      
  36 aber dieses Gefühl nichts desto weniger aus Begriffen doch nicht ableiten      
           
    01 sehr g.Z.      
    04 Kein Komma nach: Kunst      
    07 Begrif δ um     erfordert. δ: Vollkomenheit sinnlich vorgestellt ist. also eine contradictio in adjecto.      
    20 auch g.Z. (Kant).      
    25 Komma vor statt nach der Klammer.      
    30 also δ a priori .      
           
           
     

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