Kant: AA XX, Bemerkungen zu den Beobachtungen ... , Seite 040 |
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01 | Die Begriffe der bürgerlichen Gerechtigkeit u. der Natürlichen u. | ||||||
02 | die daraus entspringende Empfindung von schuldigkeit sind sich fast | ||||||
03 | gerade entgegengesetzt. | ||||||
04 | Wenn ich von einem reichen erbete der sein Vermögen durch Erpressung | ||||||
05 | von seinen Bauren gewonnen hat u. ich schenke dieses an die | ||||||
06 | nämlichen arme so thue ich im bürgerlichen Verstande eine sehr grosmüthige | ||||||
07 | Handlung, im natürlichen aber nur eine gemeine Schuldigkeit. | ||||||
01 u. 06 bürgerl. | |||||||
04 Wenn? (Dieser Absatz starke Kürzungen). | |||||||
05 ich? | |||||||
07 natürl. Bisher schwarze, im Folgenden braune Schrift. | |||||||
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