Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 535

     
           
 

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  01 können sich nicht vereinigen. Der so es übernimmt, handelt ex qvasi contractu.      
  02      
           
   

 

7852.   σ? ο??   J 82.
 
     
  04 summus imperans steht unter keinem zwangsrecht, weil kein Gesetz      
  05 davon gegeben werden kann, ohne daß er inferior wäre.      
           
   

 

7853.   σ--χ?   J 83.
 
     
  07 Es giebt eine einfache Staatsverfassung, wenn nemlich ieder sich das      
  08 Gesetz in Gemeinschaft mit andern gäbe und ieder sich selbst danach regirte.      
  09 Soll aber ausser der Gesetzgebung eine Gewalt daseyn, ieden zu      
  10 zwingen danach zu handeln und zugleich eine Macht der Erhaltung des      
  11 Staats, so kann die Einrichtung nicht einfach seyn, man mag einen einzigen      
  12 Menschen oder einen senat oder das ganze Volk zum Oberhaupt machen.      
  13 Die alleinige Gewalt kann nicht einem einzigen zukommen. Also muß die      
  14 Gewalt gesetze zu geben selbst unt Es müssen immer drey Stände seyn. Das      
  15 Ansehen, die Würde, die Majestät, welche einander das Gleichgewicht      
  16 halten. 1. Ein Oberhaupt 2. Das Volk, welches das größte Eigenthum      
  17 hat. 3. Ein cörper der Vornehmen, welche das größte corps reicher Leute      
  18 ist, welche vereinigt sind und beyden vorigen das Gegengewicht halten.      
  19 Dieses wird durch Ehre das Volk durch Vortheil regirt.      
           
   

 

7854.   σ? ξ?   J 87.
 
     
  21 Ein jeder Mensch sucht zwar seine Glükseeligkeit und tritt auch in      
  22 Den bürgerlichen Bund in der Absicht, seine Glükseeligkeit zu befördern.      
  23 Das ist aber gar nicht seine Absicht, daß ihm der Staat bestimme, worin      
  24 er seine Glükseeligkeit setzen soll, sondern er will sie selbst besorgen. Der      
  25 Staat soll ihn nur wieder Menschen sichern, die ihn in dieser eigenen      
  26 Sorge für seine Glückseeligkeit hindern könnten.      
           
   

 

7855.   σ? (ξ?)   J 95.
 
     
  28 Die freyheit muß sich selbst einschränken, (g Pflicht gegen sich selbst      
  29 als Staatsoberhaupt und Zwar strenge Pflicht, welche beschworen wird      
  30 und unwandelbar ist ). Als0 ist der souverain niemals absolut, sondern      
  31 er restringirt sich selbst dadurch, daß er seinen Willen zwar keiner Gewalt      
     

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