Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 513 |
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01 | Der Monarch, der zu oberst oder mitherrscht, ist also der Beherrscher. Der | ||||||
02 | Printz ist der Regent. Der Oberbefehlshaber ist der Gouverneur. Denn | ||||||
03 | Befehl und Gesetz ist nicht einerley. | ||||||
7776. ρ? ο?? J 94. |
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05 | Die Souveraine Gewalt ist die Landesherrschaft. Als ein eintziger | ||||||
06 | heißt er Beherrscher; als uneingeschränkt, Selbstherrscher. Ists aristocratie, | ||||||
07 | so heißts der Herrenstand. | ||||||
7777. ρ? ο?? J 94. |
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09 | Entweder der Der Fürst ist entweder Landesherr ober nicht. Im | ||||||
10 | letzteren erstern falle tragen die Vasallen von ihm das Land zu Lehen und | ||||||
11 | sind die natürliche Vertheidiger desselben und also gebohrne Anführer. | ||||||
12 | Der das Erbrecht der succession im Lehngute hat, ist ein wirklicher edelmann | ||||||
13 | und ist ein gebohrner officir unter den Baronen. Die mit dem | ||||||
14 | von bezeichnet sind, um dadurch sich zu Officirstellen zu qvalificiren und | ||||||
15 | Landgüter kaufen zu können, sind titular Edelleute. Die Engländer cadets | ||||||
16 | und ihre männliche descendenten sind wahre Edelleute, denn auch das | ||||||
17 | übrige ist ihnen obzwar nicht exclusive erlaubt. Der Herr, welcher, so viel | ||||||
18 | er will, dominus utilis vom gantzen Lande ist , ist der despot. Der Bürger | ||||||
19 | ist gar nicht einmal dominus. Der adel ist dominus eventualis. | ||||||
20 | Die aristocratie ist die oberherrschaft des collegium der Herren, d. i. | ||||||
21 | der proprietärs des Landes. Das übrige ist das Volk: Bürger, Bauren, | ||||||
22 | Knechte und Arbeitsleute, wovon die drey letzten der Pöbel heissen. Die | ||||||
23 | democratie ist, wo alles insgesammt, volck was ein Haupt der Familie | ||||||
24 | ist, Bürger ist. | ||||||
25 | Der Fürst, der ohne Einwilligung des Adels und Volks nichts thun | ||||||
26 | kann, trägt die regirung zu Lehen aber hat keinen dominum über sich. | ||||||
7778. ρ? ο?? J 95. |
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28 | Der Staat ist ein automaton. Das ist eine heilige Pflicht, die ihm | ||||||
29 | die Achtung vor das Menschliche Geschlecht und die Wesentliche Bedingung | ||||||
30 | seiner Wohlfarth auferlegt, diese Kunsteinrichtung nicht zu stöhren. Wehe | ||||||
31 | dem Prinzen, der die Triebfeder oder das Schwungrad wegnimmt, welches | ||||||
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