Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 490 |
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01 | summum imperium könne niemals der inneren Religion | ||||||
02 | Hindernisse entgegensetzen. Es ist aber etwas verkehrtes, daß neben dem | ||||||
03 | summo imperio in civilibus noch ein independentes sein soll in ecclesiasticis, | ||||||
04 | Welches auf inappellable Art äusserlich Urtheilt und vorgiebt die | ||||||
05 | administration positiver Gesetze zu besitzen, welche nicht aus der souverainen | ||||||
06 | Gewalt entspringen, status in statu. Noch ärger ist es, wenn der Landesherr | ||||||
07 | diese kirchliche Gewalt exercirt und über das, was blos vor das forum | ||||||
08 | internum gehört, ein forum externum constituirt. | ||||||
09 | Der Landesherr kann alle Laster bürgerlich erlaubt machen, die nur | ||||||
10 | nicht dem pacto civili (der Bürger unter einander) wiedersprechen und | ||||||
11 | daher alle irreligion erlauben. Allein davor muß er zu dem foro interno | ||||||
12 | und dessen Vergrößerung alle Gelegenheit geben. | ||||||
13 | Ob ausser dem pacto civili nicht noch ein anderes ist wodurch summum | ||||||
14 | imperium constituirt wird. | ||||||
7685. ο? κ? J 93. |
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16 | Die aristocratie der Geistlichen wurde in den Alten Zeiten zugelassen, | ||||||
17 | weil es eine vermeinte theocratie war, welche der damals schwachen bürgerlichen | ||||||
18 | Regierung zu hülfe kommen konnte. | ||||||
7686. ο? κ? ρ?? J 93. |
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20 | Der Monarch, welcher despotisch ist, hält den Staat als sein Erbgut | ||||||
21 | (patrimonium), der patriotisch ist, als sein Vaterland. Das Land selbst | ||||||
22 | ist eine Verbrüderung aus einem Gemeinschaftlichen Vater. Es ist die | ||||||
23 | Herrschaft des ältesten. Alsdenn haben unterthanen auch im Staat ein | ||||||
24 | Vaterland. Weil sie wissen, was sie von Vätern bekommen haben und als | ||||||
25 | Väter hinterlassen können. | ||||||
7687. ο? κ? ρ?? J 93. |
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27 | Der Satz, daß die Regirung eines despoten, wenn er selbst weise, | ||||||
28 | d. i. geschickt und zugleich gut ist, die beste sey, hat darin einen Wiederspruch, | ||||||
29 | weil wenn er das wäre, s0 würde er eine so unbillige Herrschaft | ||||||
30 | nur so lange führen, bis er eine Gesetzmäßige, da der Staat sich selbst | ||||||
31 | regirt, eingeführt hätte. Aber die Regirungsart oder Staatsverfassung ist | ||||||
32 | gewiß schlecht eben darum, daß die bonität der Regirung auf den Willen | ||||||
33 | des einzigen ankommt, ob er gut sey oder nicht. | ||||||
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