Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 483

     
           
 

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  01 Aus dem Eigenthum und der tüchtigkeit arbeitsamer Bürger, solches      
  02 zu erwerben, besteht die Macht des Staats. Der Müssige Bürger ist eine      
  03 0 dem Ansehn nach.      
           
  04 Der Staat kann sein Ursprüngliches Eigenthum gegen den Bürger      
  05 nicht veräußern. Denn alsdenn würde dieser unabhängig. Er kann ihm      
  06 nur die Erbnutzung zugestehen und die disposition über dieselbe. Denn      
  07 alle Gewalt des Staats gründet sich auf dieses allgemeine Eigenthum als      
  08 den ersten actus der constitution des rechts der Bürger.      
           
   

 

7666.   ξ? ρ--σ?   J 72.
 
     
  10 Ich erkenne kein Gebot als das, was mich zugleich schützt, indem ich      
  11 mich sonst selbst erhalte. Dieses Geboth muß nicht als Rath sondern aus      
  12 autorität entspringen, und da kömmt es von demselben Schutze her, ohnedem      
  13 ich vogelfrey seyn würde. Der Natürliche Mensch ist vogelfrey.      
           
   

 

7667.   ξ? ρ--σ?   J 73.
 
     
  15 hobbes sahe alle Gesetze, selbst die moralische, als despotisch an, d. i.      
  16 solche, wozu unsre wenigstens vernünftige Einwilligung oder Beystimmung      
  17 gar nicht erfodert wird. Denn er glaubte die Gewalt möge hinkommen      
  18 wo sie wolte, so mache sie das Recht. Imgleichen unterschied er      
  19 nicht das Unrecht, was der Usurpator begeht, von dem was er den Unterthanen      
  20 thut.      
           
   

 

7668.   ξ? ρ--σ?   J 73.
 
     
  22 Cain wurde wegen eines Mordes schutzverlustig erklärt, d. i. vogelfrey      
  23 . Ein Sinnbild der Nothwendigkeit des bürgerlichen Zustandes.      
           
   

 

7669.   ξ? ρ--σ?   J 73.
 
     
  25 Der Wohlthäter kann nicht gehorsam sondern folge verlangen, weil      
  26 der andre auf die Wohlthat renunciiren kan. Denn er hat nicht seine ganze      
  27 Erhaltung von ihm, sondern iener kann ihn nicht fortdauernd machen,      
  28 wenn dieser nicht will. Gott aber kann Leib und Seele wieder unsern      
  29 willen erhalten und verderben; d. i. Elend machen.      
           
     

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