Kant: AA XIX, Erläuterungen zu G. Achenwalls Iuris ... , Seite 470 |
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7613. κ? J 41. |
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02 | Wenn der Eltern Schuldigkeit, die Kinder zu erziehen, eine solche | ||||||
03 | wäre, die den Kindern ein Recht gebe, so würden sie dadurch, daß sie die | ||||||
04 | Kinder erziehen, sie nicht obligiren, aber die Erzeugung ist als eine donation | ||||||
05 | anzusehen; da donans Unrecht thun würde, wenn er den donatorius | ||||||
06 | dieser donation oder deren Werthes beraubte, ob zwar donatarius kein | ||||||
07 | ius cogendi hat. | ||||||
7614. κ? υ--φ? J 41. |
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09 | Si ex mero arbitrio orientur infantes, non geniti sed artefacti, qvilibet | ||||||
10 | suum opus destruere posset sed non vitam adminiculis destitutam. | ||||||
7615. κ? μ? ρ?? J 40. |
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12 | Ob der Mann necessario imperium domesticum führe? | ||||||
13 | Ob Kindernecessario famuli domestici sind? | ||||||
7616. κ--μ? ρ? J 40. |
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15 | affirmativum. Die Verbindlichkeit der Eltern gegen die Kinder rührt | ||||||
16 | nicht daher, weil sie Menschen seyn, sondern weil die Eltern Ursache seyn, | ||||||
17 | daß sie daseyn. | ||||||
7617. κ? ρ? J 39. |
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19 | Kinder sind kein product sondern progeniti; | ||||||
20 | sie machen sie nicht sondern bekommen sie; | ||||||
21 | sie besitzen die freyheit der Geschlechtsgemeinschaft onerose. | ||||||
22 | Der Eltern Pflicht gegen Kinder qva infantes (die sich selbst nicht | ||||||
23 | ernähren können) ist Zwangspflicht, diese sind von jenen in die Welt gesetzt | ||||||
24 | und ihr Zustand muß nicht Elend seyn. Aber es ist doch eine Pflicht, | ||||||
25 | die eine Erkenntlichkeit verdient, weil die Erziehungsart nicht kan erzwungen | ||||||
26 | werden, man aber dem ungezwungenen Willen eben so als dem | ||||||
27 | wohlthätigen verbunden ist. arbitrium vel est benefic opera est vel benefica | ||||||
28 | vel coacta. | ||||||
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