Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 314

     
           
 

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  01 Wir haben Erkentnisse a priori von Objecten. Die Es sind Begriffe      
  02 (oder Anschauungen): Die Begriffe a priori, welchen keine Anschauungen      
  03 untergelegt sind, sind die categorien, welche für sich gar keinen      
  04 Sinn und kein Object haben sondern nur Denkformen sind. z. B. das      
  05 vieles zusammen Eines ausmacht; wie das möglich sey, kan man ohne      
  06 Beyspiel in der Anschauung nicht einsehen.      
           
  07 Wir können aber a priori nichts anschaulich erkennen, als nur so fern      
  08 wir die Objecte blos in der Erscheinung warnehmen. Denn wie die Objecte      
  09 uns erscheinen werden, können wir noch vor der Erfahrung inne      
  10 werden, wenn wir uns der subjectiven Form unserer Sinnlichkeit bewust      
  11 werden, und diese Formen sind Raum und Zeit. Dies ist das Erkennen      
  12 (unserer selbst und der Dinge ausser uns (a priori)).      
           
  13 Wir haben aber auch noch ein Sollen a priori (das absolute) in uns      
  14 vermöge der Idee der Freyheit, welches ohne einen in unserem Willen      
  15 vorhandenen categorischen Imperativ nicht möglich wäre. --- Ohne die      
  16 zum Grunde gelegte Idealität des Raumes und der Zeit, mithin der      
  17 Gegenstände als Erscheinungen, würden wir die Realität der Freyheit      
  18 uns gar nicht practisch denken können, weil sonst das Sollen immer empirisch      
  19 bedingt seyn würde.      
           
  20 Synthetische Sätze a priori, zum theoretischen Erkentnis gehörig, sind nur      
  21 durch Anschauung in Raum und Zeit als Naturobject, mithin von Dingen als      
  22 Erscheinungen, möglich. Synthetische Sätze a priori, zum practischen Erkentnis      
  23 gehörig, sind nur durch die Idee der Freyheit möglich.      
           
  24 S. I:      
  25 Wir können keinen Imperativ der Pflicht haben (categorie, dynamische,      
  26 der causalitaet) als nur unter der Voraussetzung der Freyheit,      
  27 d. i. einem Vermögen, das von Naturbedingungen in seinem Thun und      
  28 Lassen unabhängig ist, also nur so fern wir ein Wesen oder eine Eigenschaft      
  29 (der Caussalität) desselben unabhängig ist annehmen.      
           
     

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