Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 290 |
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7224. ψ. Pr 9. In §23: |
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02 | Der unmoralische Zusatz zu moralischen Bewegungsgründen verbessert | ||||||
03 | und vermehrt den Werth der ersten nicht, sondern verschlechtert ihn | ||||||
04 | so gar. Es entspringt daraus eine zweydeutige Schatzung aus dem innern | ||||||
05 | Werth und der Nachfrage, ob Gott oder der böse Geist mehr bezahle. | ||||||
06 | Dieser zwar promt in dieser Welt, iener spat, aber die Ewigkeit durch. | ||||||
07 | Ie mehr eigennütziger Bewegungsgrund, desto weniger moralitaet. Die | ||||||
08 | Reinigkeit macht hier den Werth aus. | ||||||
7225. ψ. Pr 11. |
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10 | Die rationes obligandi sind der species nach von allen Caussis impulsivis, | ||||||
11 | die von einem obiect der Willkühr hergenommen sind, unterschieden. | ||||||
12 | Sie bestehen blos in der Form des Willens, welche an sich legal | ||||||
13 | seyn muß. | ||||||
7226. ψ. Pr 11. Zu §28 Anfang: |
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15 | Moralische Gesetze müssen nicht empirisch, sondern apodictisch gelten. | ||||||
7227. ψ? (υ-χ?) Pr 12. Zu §31: |
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17 | physische Begehungen sind oft nur moralische Unterlassungen, e. g. | ||||||
18 | einen Armen, der mir schuldig ist, auspfänden. Eine Handlung, die dem | ||||||
19 | Rechte wiederstreitet, ist positiv böse; ist sie diesem gemäs, so ist sie negativ | ||||||
20 | gut. Eine Handlung, die der Gütigkeit wiederstreitet, ist negativ | ||||||
21 | böse; ist sie aus ihr entsprungen, so ist sie positiv gut. | ||||||
7228. ψ? (υ-χ?) Pr 13. |
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23 | Alle subiective Verbindlichkeit gründet sich doch zuletzt in der obiectiven. | ||||||
24 | Denn woher bin ich Verbunden, einem andern Willen zu gehorchen? | ||||||
7229. ψ. Pr 12. |
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26 | Alle obligation beruht auf der Form der maxime; die materie derselben | ||||||
27 | kan sie nicht zur allgemeinen Regel machen, denn die ist willkührlich. | ||||||
28 | Selbst der Begrif der Vollkommenheit, wenn diese eine Realitat bedeuten | ||||||
29 | soll setzt oder blos consensus des Manigfaltigen zu einem, setzt ein Zufalliges | ||||||
30 | Gefuhl des Wohlgefallens voraus. Der Wille aber als frey muß | ||||||
31 | determinirt seyn, folglich nur so fern er allem Wollen zur Regel dienen kan. | ||||||
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