Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 244 |
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(g | |||||||
01 | Pr 54. In § 92: * naturaliter habe ich niemandem etwas zu erzeigen | ||||||
02 | und zu tribuiren; denn das Seine eines jeden muß er von sich | ||||||
03 | selbst erwarten. Aber ich bin doch verbunden, demjenigen Zustande die | ||||||
04 | Hand zu bieten, worin ein jeder das seine mit Sicherheit erlangen kan. | ||||||
05 | Dieses ist das principium iuris publici, so wie "neminem laede" iuris | ||||||
06 | privati. Ich soll also einem jeden Sicherheit vor das seinige in Ansehung | ||||||
07 | meiner verschaffen. Ob die iustitia distributiva könne partheylich seyn, | ||||||
08 | d. i. einen pardonniren, andere strafen? | ||||||
09 | Es kommt bey der Ethik nicht auf die Handlungen, die ich thun soll, | ||||||
10 | sondern das principium an, woraus ich sie thun soll. maxime. | ||||||
) | |||||||
11 | Über den Silben „-- nem laedas (vel in--“ im Schlussatz von §92 | ||||||
12 | stehen die (wohl ziemlich gleichzeitig mit dem g-Zusatz zu Rfl. 7078 geschriebenen) | ||||||
13 | Worte: neglige. Ethica Regula. | ||||||
7079. φ? ψ? Pr 55. |
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15 | Beqveme dich dem, was einem ieden das Seine bestimmt. Vlpians | ||||||
16 | "honeste vive" etc. etc. | ||||||
7080. φ. Pr 54. |
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18 | Daß die Menschheit in unsrer eignen Persohn gewisse rechte habe, | ||||||
19 | die unverletzlich und unveräußerlich seyn, und die unsere freyheit über uns | ||||||
20 | selbst zu disponiren einschränken, imgleichen anderer ihre. | ||||||
7081. φ. Pr 55. |
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22 | Die Handlungen, die (oder deren Grundsätze), wenn sie allgemein | ||||||
23 | bekant wären, mich würden verachtet oder nicht geliebt oder nicht geduldet | ||||||
24 | machen, sind unerlaubt. Die Ursache ist, weil hier ein von Leidenschaft | ||||||
25 | und partheylichkeit freyer richter ist. | ||||||
26 | Achte das Recht hoch, selbst wo es kein Zwangsrecht ist. Ethic. | ||||||
27 | Unterwirf dich den bürgerlichen Gesetzen oder meide menschliche Gesellschaft. | ||||||
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7082. φ. Pr 54. In §93: |
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30 | Sey rechtschaffen.* Entehre dich selbst nicht**; sey theilnehmend gegen | ||||||
31 | iederman und leist iedem das Seine. Handle so, daß, wenn du öffentlich | ||||||
32 | gesehen würdest, du geachtet, geduldet und geliebt würdest. | ||||||
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