Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 242 |
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7071. υ. Pr 55. Zu §94: |
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02 | Thue das, was dich der Achtung würdig, ehrenwerth macht. Das ist: | ||||||
03 | handlungen, die aller Billigung erwarten würden, wenn sie allgemein bekant | ||||||
04 | werden. Die Ehrlichkeit ist der negativen Ehre werth. Das Verdienst | ||||||
05 | der positiven. Das allgemeine Urtheil sey dein richter, aber nicht das | ||||||
06 | wirkliche, sondern nothwendige. "Thue das, was dir Ehre erwirbt" ist | ||||||
07 | ein pragmatischer Satz. Ehrliebend seyn ist etwas moralisches. | ||||||
7072. υ? κ?? Pr 56. Zu §94: |
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09 | Ehrlich ist derjenige, der nichts wieder das Recht des andern thut. | ||||||
10 | Redlich, der nichts unwahres redet. Ehrbar, der den (g bösen ) Schein | ||||||
11 | hasset. | ||||||
7073. υ? κ?? Pr 56. Zu §94: |
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13 | Die Übertretung der Pflichten gegen sich selbst zieht Verachtung nach | ||||||
14 | sich, der ehtischen gegen andre: Haß der Menschen überhaupt, der juridischen: | ||||||
15 | Gewalt. | ||||||
7074. υ. Pr 56. Zu §94: |
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17 | Entehre nicht den Werth der Menschheit in deiner eignen Persohn | ||||||
18 | (pflicht Gegen sich selbst); thue das, was der Ehre Werth ist, in ansehung | ||||||
19 | andrer (verdienstliche Pflicht). | ||||||
20 | Die Regel des Rechts ist: suum cuiqve tribue; weil nun das suum | ||||||
21 | unter dem arbitrio des andern steht, so heißt es: thue das, wozu ein andrer | ||||||
22 | dich zu zwingen Recht hat. Dieses ist keiner Ehre würdig, sondern nur | ||||||
23 | der Billigung anderer. | ||||||
24 | Es liegt andern daran, es zu wissen, ob wir ihnen unrecht thun, aber | ||||||
25 | nicht, ob wir gegen uns selbst sündigen. Daher sind wir nothwendiger | ||||||
26 | Weise im falle der Übertretung des ersteren unter dem hasse anderer; im | ||||||
27 | Zweyten kan es andern indifferent seyn. | ||||||
7075. φ. Pr 54. In und zu §92: |
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29 | Mache Schaffe, daß ein jeder vor das Seine in ansehung deiner in | ||||||
30 | Sicherheit sey. Pr 55: (g dieses ist die Pflicht zur Bürgerlichen Gesellschaft, | ||||||
31 | die allgemeine Bedingung aller Rechte und Eigenthums der Menschen. ) | ||||||
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