Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 235 |
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7049. υ. Pr 39. |
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02 | Es sind zwey gründe des Wohlgefallens der Handlungen: 1. Die | ||||||
03 | Übereinstimung mit dem objecte der Begierde; 2. Die Übereinstimung der | ||||||
04 | freyen Handlungen mit einer Regel des Wohlgefallens überhaupt, d. i. mit | ||||||
05 | einem allgemeingültigen Grunde, folglich auch aller freyen Handlungen | ||||||
06 | unter einander. Dieses ist das principium regulativum, jenes constitutivum | ||||||
07 | alles gebrauchs der freyheit. Die principia der ersten sind empirisch, | ||||||
08 | und der Gerbrauch der freyheit stimt nicht unter einander. Das Wohlgefallen | ||||||
09 | an der Regelmäßigkeit in allen unsern Handlungen ist das größeste. | ||||||
10 | Die Würdigkeit, Glüklich zu seyn, ist die Möglichkeit, nach allgemeinem | ||||||
11 | Gesetze der glükseeligkeit theilhaftig zu werden. | ||||||
7050. υ. Pr 40. |
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13 | Von den Pflichten der Menschen in ansehung der Handlungen: Jus. | ||||||
14 | In ansehung der Gesinungen, d. i. der Bewegungsgründe, jene Pflichten | ||||||
15 | zu leisten: Ethica. Der Bewegungsgrund ist hier innerlich, dort der Zwang. | ||||||
16 | Officia anim actionum secundum literam vel secundum animam (Gesinnungen), | ||||||
17 | haec in Ethica. Die Pflicht der Gesinnungen ist moralisch. | ||||||
18 | Alle moralitaet beruht auf Gesinungen. Wenn ich auch eine Handlung | ||||||
19 | der Schuldigkeit thue, aber nicht aus dem Antriebe des Zwanges, sondern | ||||||
20 | aus Gesinungen, also actionem volu spontaneam, so ist ethisch Gut. | ||||||
21 | Gesinungen beruhen auf der innern bonitaet (g Nothwendigkeit ) der | ||||||
22 | Handlung, Zwangspflichten auf der äußern Nothwendigkeit. Iene: daß | ||||||
23 | man verdient dazu gezwungen zu werden; diese: daß ein zwang dazu besorglich | ||||||
24 | und rechtmäßig ist. | ||||||
7051. υ? Pr 41. |
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26 | Eine handlung, welche durch allgemeine Willkühr nothwendig ist, ist | ||||||
27 | juridisch nothwendig und der allgemeinen Willkühr, mithin dem Zwange | ||||||
28 | unterworfen. | ||||||
7052. υ. Pr 41. |
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30 | Alles ist erlaubt, was allgemein genommen der Willkühr nicht wiederstreitet, | ||||||
31 | folglich der allgemeinheit der Willkühr nicht entgegen ist. | ||||||
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