Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 229 |
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01 | ist durch bloße Neigung gar keine Harmonie und Einheit in unseren Handlungen | ||||||
02 | möglich. | ||||||
7022. υ? μ-ρ? φ?? Pr 29. |
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04 | Unter allem, was da gefällt, muß dasjenige das hochste Wohlgefallen | ||||||
05 | haben, wodurch alles Wohlgefallen unter eine Regel komt. Die Regel der | ||||||
06 | complacentz Gefällt selbst am meisten, weil sie die Lust dem Gebrauch der | ||||||
07 | Freyheit am meisten unterwirft. Die Regel ist hier nicht eine besondere, | ||||||
08 | sondern die Regel der freyen Willkühr überhaupt nach den Bedingungen | ||||||
09 | der Größten Zusammenstimung mit der freyheit. | ||||||
7023. υ-φ. Pr 29. Zu §62 Anfang: |
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11 | bedingte und unbedingte Regel. | ||||||
12 | Mittelbare und unmittelbare. | ||||||
7024. υ? μ? (κ?) (ρ?) Pr 30. Neben §64: |
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14 | Die Befugnis macht adiaphora moralia iuris, das recht necessaria. | ||||||
15 | 1. Da mein wille nur nicht durch den anderer necessitirt wird. | ||||||
16 | 2. Da er gar den Willen eines andern necessitirt. | ||||||
17 | Möglichkeit nach Regel des Rechts. Unmöglichkeit und Nothwendigkeit. | ||||||
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7025. υ? κ? (η?) (ρ?) Pr 30. |
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20 | Das Recht ist zwiefacher Art: entweder negativ, so fern ich worin | ||||||
21 | nicht unrecht gegen jemand handle, (g 2. ) positiv, so fern ein anderer Unrecht | ||||||
22 | handlen würde, wenn er etwas nicht thäte. | ||||||
23 | Das erste ist: so fern mich ein anderer nicht hindern darf, etwas zu | ||||||
24 | thun; die zweyte: in so fern ein anderer schuldig ist, etwas zu thun. | ||||||
7026. υ? μ? ρ? Pr 31. |
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26 | Das Recht besteht in dem Grunde der Einschränkung der freyheit | ||||||
27 | eines jeden durch die Bedingungen der allgemeingültigkeit vor eines jeden | ||||||
28 | Willkühr. | ||||||
29 | Das recht ist entweder permissivum oder obligans. | ||||||
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