Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 180 |
|||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
||||
6854. υ? φ? ψ?? Pr 128. |
|||||||
02 | Metaphysischer Begrif der Moralitaet.A.Innere Willkühr. | ||||||
03 | Form des inneren Moralischen Sinnes. | ||||||
04 | 1. Wir abstrahiren den Begrif der freyheit nicht von Erfahrung, | ||||||
05 | Wenn wir handeln wollen, so sehen wir die künftige Handlung als völlig | ||||||
06 | problematisch an in ansehung des Gegenwärtigen Augenbliks, und das | ||||||
07 | sollen ist eine Bedingung der Einstimung der künftigen Handlung mit der | ||||||
08 | Vernunft, welche also mit Erscheinungen, d. i. der Natur, gar nicht in vorbestimtem | ||||||
09 | Zusammenhange ist. | ||||||
10 | 2. Die Freye willkühr ist einzeln. Es ist immer die frage, was ich | ||||||
11 | unter gewissen Bedingungen überhaupt wolle; das allgemeine aber wird | ||||||
12 | durch Erfahrung nicht gegeben. | ||||||
13 | 3. Sie ist einzeln. Ich habe nur eine Willkühr in Beziehung auf alle | ||||||
14 | meine Zweke. | ||||||
15 | 4. Es lassen sich unangesehen der materie des wollens a priori Regeln | ||||||
16 | der Einheit der innern willkühr geben. welche eine categorische Nothwendigkeit | ||||||
17 | enthalten. (g analogon der Natur. ) | ||||||
18 | B. Willkühr in Gemeinschaft. | ||||||
19 | 1. Die freyheit in Gemeinschaft hat Bedingungen, die auch nicht von | ||||||
20 | Erfahrung abgezogen werden. | ||||||
21 | 2. Es ist Einheit der äußeren Willkühr vor der Vernunft. Ein anderer | ||||||
22 | Begrif der freyheit ist an sich vernunftwiedrig. | ||||||
23 | 3. Es lassen sich categorische Regeln a priori Davon geben. | ||||||
24 | Summa: die freyheit nach Gesetzen, so fern sie sich selbst ein Gesetz ist, | ||||||
25 | macht die form des moralischen Sinnes aus. Die materie ist das moralische | ||||||
26 | Gefühl, welches nichts zum Gegenstande hat als Einstimung mit | ||||||
27 | dem Zwek der Menschheit und der Menschen überhaupt. | ||||||
28 | 1. Categorien der moralitaet. (g -- Funktionen der selben freyheit | ||||||
29 | sind in allem Practischen. ) | ||||||
30 | 2. Principien: theils constitutiva, iuridisch moralisch, theils regulativa, | ||||||
31 | iuridisch. | ||||||
6855. φ? ψ? Pr 128. |
|||||||
33 | Staatsklugheit ist blos (g auf ) empirische principien gegründet | ||||||
[ Seite 179 ] [ Seite 181 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
|||||||