Kant: AA XIX, Erläuterungen zu A. G. Baumgartens ... , Seite 163 |
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6793. ρ? ξ? Pr III'. |
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02 | Das Empfindungs= und Anschauungsvermögen des Sehens. Iens | ||||||
03 | Auf Licht und farben überhaupt, dieses auf das Verheltnis lichter gegenstände | ||||||
04 | im Raum, d. i. Gestalt. Eben so Urtheil und Gefühl im Guten. | ||||||
6794. ρ--σ? ξ? Pr IV'. |
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06 | Es ist unstrittig, daß die tugend glüklich mache, wenn sie iedermann | ||||||
07 | ausübt; aber epicur behauptete: auch denn, wenn man sie allein | ||||||
08 | ausübt. | ||||||
09 | Ob wir nicht, wie Chrysipp sagte, böses thun blos aus Unwissenheit | ||||||
10 | (s daher das moralische system der Warheit ). Also nur eine tugend, | ||||||
11 | nemlich die Wissenschaft (g und fertigkeit ) des Guten. (g aristoteles. ) | ||||||
12 | (g Die practic der Sinne ist dialectisch und gründet sich auf den Schein. ) | ||||||
13 | Die adiaphora Reich oder arm: darüber kan man beschließen, wie man | ||||||
14 | will, aber nicht über honestum und turpe. Gesundheit ist zu wünschen. | ||||||
15 | aber nicht zu billigen, Krankheit zu verabscheuen (g fliehen ), aber nicht zu | ||||||
16 | tadeln. | ||||||
6795. ρ? ξ?? Pr V'. |
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18 | Die Wesentliche gesetze sind die, ohne welche die freyheit ein gefährliches | ||||||
19 | Ungeheuer seyn würde; nemlich die freyheit muß nicht so gebraucht | ||||||
20 | werden, daß sie der Menschheit an sich selbst, 2. nicht der freyheit anderer | ||||||
21 | zu wieder ist. Es sind also Rechte der Menschheit und rechte der Menschen: | ||||||
22 | Rechte der Menschheit in seiner eignen Persohn und eben solche Rechte in | ||||||
23 | Ansehung andrer. | ||||||
6796. ρ? ξ? Pr V'. |
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25 | Die Sittlichkeit beruht auf der Regel der Handlungen aus dem Gesichtspunkte | ||||||
26 | (station) des allgemeinen theilnehmers oder Stellvertreters: | ||||||
27 | 1. des theilnehmers der Natur in ansehung seiner selbst, | ||||||
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