Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 538 |
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6269. ψ2. Th 18'. Zu Th § 13: |
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03 | Der Begrif des entis realissimi als entis summi bestimmt sich selbst | |||||||||
04 | durchgängig (g in Ansehung der (g ontologischen ) praedicate ), aber nicht | |||||||||
05 | des infiniti. | |||||||||
06 | Weil alle negationen hier als Schranken angesehen werden, so ist | |||||||||
07 | ens realissimum ens illimitatum. | |||||||||
08 | Ob nicht jede realität, so fern sie (in Beziehung auf alle mogliche | |||||||||
09 | Realität) absolut-vollstandig vorgestellt wird, einen Centralbegrif des | |||||||||
10 | entis realissimi abgeben könne und der hochste Verstand, die hochste | |||||||||
11 | Macht, der Ewige, der Allseelige nicht jedes besonders die Go den vollstandigen | |||||||||
12 | Begrif von Gott ausmache. | |||||||||
13 | Wenn sein Daseyn a priori eingesehen werden kan, so ist das ens | |||||||||
14 | summum ein nothwendig wesen. | |||||||||
15 | Wenn von der absoluten Nothwendigkeit eines Wesens ein bestimmter | |||||||||
16 | Begrif moglich ist, so ist dadurch auch das Daseyn desselben bewiesen. | |||||||||
6270. ψ2. Th 18'. Wahrscheinlich mit Bezug auf Th § 13 Anmerkung 2 Nr. 4: |
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19 | Moglichkeit und Wirklichkeit sind nicht in den Dingen an sich selbst | |||||||||
20 | unterschieden; sondern durch in Verhaltnis auf den Begrif ist das Ding | |||||||||
21 | blos moglich, in Verhaltnis auf vollständig bestimmte Anschauung wirklich. | |||||||||
22 | — Wenn ich sage: ein Ding ist möglich, so heißts: es kan seyn (aber | |||||||||
23 | nicht: weil es seyn kan, so ists). (g Unser Begrif der Moglichkeit geht | |||||||||
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