Kant: AA XVIII, Metaphysik Zweiter Theil , Seite 450 |
||||||||||
Zeile:
|
Text:
|
|
|
|||||||
| 01 | nur: was macht uns zu besseren Menschen? Der moralische Begriff von | |||||||||
| 02 | Gott und der dreyfachen Personlichkeit relativ auf unsere practische maximen, | |||||||||
| 03 | nicht in ansehung seiner eigenen Natur. Durch Guten Lebenswandel | |||||||||
| 04 | versucht man nicht auf Gott zu wirken, sondern sich selbst nur der Gottlichen | |||||||||
| 05 | Gütigkeit empfanglich zu machen. | |||||||||
6095. ψ2. M 371. Zu M § 904ff.: |
||||||||||
| 07 | Der Richter ist an sich gleichgültig, er spricht nicht aus Liebe sein | |||||||||
| 08 | Urtheil, ist unpartheyisch; er kan nicht erbeten werden, er kan nur nach | |||||||||
| 09 | Gesetzen be sprechen. Dieses wird sehr verwirrt, wenn wir gütigkeit und | |||||||||
| 10 | Gerechtigkeit in einer Person annehmen. Aber auch, wenn wir heiligkeit | |||||||||
| 11 | und Gerechtigkeit in einer annehmen. Denn alsdenn spricht er nicht aus | |||||||||
| 12 | dem Standpuncte eines Menschen. Wer kan wieder ihn bestehen? Hiob. | |||||||||
| 13 | Er hat neben den Gesetzen die gütigkeit voraus und ist bereit, Glük zu ertheilen. | |||||||||
6096. ψ2. M 372. Zu M § 904ff.: |
||||||||||
| 16 | 3 fache Personlichkeit, die ich mir im hochsten Gut denke. 1. Ich begehre | |||||||||
| 17 | Glüklich zu seyn aus Neigung und beziehe mein diesen Wunsch auf | |||||||||
| 18 | einen Urheber der Glükseeligkeit. 2. Ich erkenne mich dem moralischen | |||||||||
| 19 | Gesetze unterworfen durch Vernunft und beziehe diese Verbindlichkeit auf | |||||||||
| 20 | den Willen eines höchsten wesens, was micht Verbinden kan, weil es mein | |||||||||
| 21 | Schiksal Gantz in seiner Gewalt hat. 3. Die Vernunft in mir beschließt | |||||||||
| 22 | die Glükseeligkeit nur, so fern ich meiner Pflicht gemäß handle. Und dieses | |||||||||
| 23 | beziehe ich auf eine dritte Person, deren stelle das Gewissen vertritt. Al | |||||||||
| 24 | Eine Gütige Person also repraesentirt meine Neigung, die andere meine | |||||||||
| 25 | Vernunft, die dritte mein Gewissen. | |||||||||
6097. ψ2. M 372. Zu M § 904ff.: |
||||||||||
| 27 | Subiective betrachtet ist meine eigene Person die erste. Ich wolte | |||||||||
| 28 | gerne, daß meine Glükseeligkeit durch gar keine Bedingungen eingeschrankt | |||||||||
| 29 | würde. Allein obiectiv muß ich meine Glükseeligkeit durch eine andere | |||||||||
| 30 | Person vorstellen, und die Vernunft ist die erste Person, welche die Bedingungen | |||||||||
| [ Seite 449 ] [ Seite 451 ] [ Inhaltsverzeichnis ] |
||||||||||